@Lemiiker
Lies mal Richtig !
Wie soll man die Annahme verweigern wenn der TV gestohlen wurde er den nicht bekommen hat , war der TV mal kurz da dann wieder weg .
Dabei ist es völlig wumpte wie der TV geliefert wurde Foto vom Zusteller liegend zu sehen ist ,
wenn man vom Kauf zurücktreten will muss man auch den Gegenstand zurück senden können .
Es ist wohl so das bei einer Zustell- Erlaubnis das als Zugestellt gilt auch wenn es danach gestohlen wird ?
Den Anwalt kann er sich vermutlich sparen ,
habe mal gegoogelt:
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Hat der Käufer dem betroffenen Zustellunternehmen eine Abstellgenehmigung zur Ablage am Wunschort erteilt, wird die Übergabe fingiert. Das bedeutet, ab dem Moment der ordnungsgemäßen Ablage am Wunschort geht die Gefahr des Untergangs durch eine „faktische Übergabe” der Ware auf den Käufer über. Zwar muss der Händler in diesem Fall nachweisen, dass die Sache am Wunschort hinterlegt wurde; in der Regel verfügt er allerdings über die Zustellquittung des Transportunternehmens, die eine ordnungsgemäße Ablage bescheinigt.
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quelle
Wenn man weiter googelt gibt auch eine Aussage eines Anwaltes dazu .
Das heiß den nach, außer Spesen nichts gewesen, TV und Geld ist weg, Anzeige sollte er aber trotzdem erstellen damit es Aktenkundig ist auch wenn das vielleicht nichts bringt ,
wenn es vielleicht öfters Diebstähle diese Art gibt, bringt eine Anzeige auf jeden fall was .