TV-Lieferung mit Hermes, Abstellgenehmigung, Paket verschwunden

Logoo schrieb:
Das keine Unterschrift mehr von nöten ist, ist wegen Corona Kontakte vermeiden,
reicht es wenn man den Perso kurz zeigt ,
bevor du irgendwas behautest solltest du sich erst mal Richtig informieren .
Meinst du damit mich?
 
Das steht auf der Hermis Seite, ich meine das weil man nicht mehr unterschreiben muss,
was beim Ablage Ort eh nicht ging ,
so was wie Ablage Ort würde ich eh nie machen weil man da nicht sicher gehen kann,
das nicht gestohlen wird , besser ist immer eine Umleiten zum Paket Shop wenn man weiß das man nicht zu hause ist .
 
Zuletzt bearbeitet:
Binalog schrieb:
Ich bin kein Jurist, aber mit "könnte" wird es schwierig. Solange der TV funktioniert dürfte es schwierig sein einen Mangel (welchen überhaupt?) zu reklamieren (aber Idon ist ja dabei).
Als ich vor 2 Jahren einen LG-TV geliefert bekommen habe, dann war außen auf der Verpackung ein großes Logo mit "stehend, nicht liegend transportieren" drauf. Und wenn die Spedition sich da nicht dran hält, dann wurde unsachgemäß transportiert, was einen Rücktrittsgrund darstellt, da davon ausgegangenen werden kann, dass eine - auch von außen nicht sichtbare - Beschädigung innerhalb des Gewährleistungszeitraums wahrscheinlich ist. Deshalb einfach die Annahme des TV verweigern.
Wenn du den TV halt trotzdem annimmst, dann darfst du dich mit dem Händler rumärgern und rumdiskutieren.

Logoo schrieb:
Den TV kann auch jemand gestohlen haben der zuvor die Lieferung vom Hermis beobachtet hat, ja so was gibt es, es gibt Paket Diebe ,
Anzeige würde ich machen aber was soll das bringen außer das es Aktenkundig ist , wenn man keine Video Überwachung für so was hat im Suppen schaut es schlecht aus mit Beweisen .

Naja, wenn der Bote klaut, dann macht er es wahrscheinlich nicht zum ersten Mal. Und falls auf einer Tour eines bestimmten Fahrers öfters eine Diebstahlanzeige passiert, dann durchsucht die Polizei auch mal dessen Wohnung und schaut sich seine Onlinehistorie an. Schon ein paar Mal in den Nachrichten gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
kieleich schrieb:
Mach auf jeden Fall die Anzeige. Theoretisch sind die SMART TVs ja auffindbar, die haben alle Seriennummer (müsste der Händler dir nennen können) und die Dinger telefonieren allesamt nach Hause wenn sie Netzwerk haben was ja für Mediathek, Netflix & Co die Regel ist. Aber praktisch wird da wohl nicht viel mit gemacht (da müsste Polizei und Hersteller miteinander kooperieren usw.).

Eigentlich keine schlechte Idee. Ich würde hier allerdings auch nicht darauf setzen, dass die Polizei gut genug besetzt ist, damit die sich mit sowas beschäftigen - ist leider "nur" Diebstahl. Die sind oft so sehr überlastet, dass sowas dann gerne liegen gelassen wird, weil schwere Körperverletzung eben wichtiger ist wenn es auf dem Tisch liegt.
Allerdings denke ich, dass man da mit einem Anwalt erfolg haben könnte?
Sollte die Story also stimmen, würde ich ggf. mal zu einem Anwalt dafür gehen (Es gibt mittlerweile einige Kanzleien die eine kostenlose Erstberatung anbieten, z.B. eine relativ bekannte, die auch einen Kanal auf Youtube hat... Ich hoffe der Hinweis ist ok? :D) und mich dort beraten lassen, ob die da praktische Chancen sehen.
 
@Lemiiker

Lies mal Richtig !
Wie soll man die Annahme verweigern wenn der TV gestohlen wurde er den nicht bekommen hat , war der TV mal kurz da dann wieder weg .
Dabei ist es völlig wumpte wie der TV geliefert wurde Foto vom Zusteller liegend zu sehen ist ,
wenn man vom Kauf zurücktreten will muss man auch den Gegenstand zurück senden können .
Es ist wohl so das bei einer Zustell- Erlaubnis das als Zugestellt gilt auch wenn es danach gestohlen wird ?


Den Anwalt kann er sich vermutlich sparen ,
habe mal gegoogelt:

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Hat der Käufer dem betroffenen Zustellunternehmen eine Abstellgenehmigung zur Ablage am Wunschort erteilt, wird die Übergabe fingiert. Das bedeutet, ab dem Moment der ordnungsgemäßen Ablage am Wunschort geht die Gefahr des Untergangs durch eine „faktische Übergabe” der Ware auf den Käufer über. Zwar muss der Händler in diesem Fall nachweisen, dass die Sache am Wunschort hinterlegt wurde; in der Regel verfügt er allerdings über die Zustellquittung des Transportunternehmens, die eine ordnungsgemäße Ablage bescheinigt.
-----
quelle

Wenn man weiter googelt gibt auch eine Aussage eines Anwaltes dazu .

Das heiß den nach, außer Spesen nichts gewesen, TV und Geld ist weg, Anzeige sollte er aber trotzdem erstellen damit es Aktenkundig ist auch wenn das vielleicht nichts bringt ,
wenn es vielleicht öfters Diebstähle diese Art gibt, bringt eine Anzeige auf jeden fall was .
 
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Logoo schrieb:
Den Anwalt kann er sich vermutlich sparen ,
habe mal gegoogelt:
Falls sich das auf den Beitrag von kieleich oder mir bezieht: Bitte nochmal lesen, worum es bei der Anwaltsgeschichte geht: Es geht nicht darum, dass er mit einem Anwalt gegen Hermes oder Saturn vorgeht.
Falls du das mit dem Anwalt auf genau das beziehst, also gegen Hermes/Saturn vorzugehen, dann hast du recht. Da ist nichts zu holen, Abstellgenehmigung = geklaut = Leider Pech gehabt. Das ist auch der Grund, aus dem ich diese nicht pauschal für alles erteile. Zumindest "früher" konnte ich die für einzelne Pakete nicht zurückziehen. Wenn ich dann also 1x im Jahr was teures bestelle, das ich nicht einfach abgelegt haben möchte, kann ich das nicht so angeben. Damit ist die pauschale Abstellgenehmigung leider für mich automatisch tot.
 
Das meine ich auch so,
es gibt Paket Diebe die das Zustellen beobachten dann die Pakete klauen , da war mal im Fernsehen Demax Video Clips was ,

Der TV hat eine Serien Nummer diese bei der Polizei angeben oder erfragen bei Saturn eine Kopie an LG schicken,
der Anzeige mit Serien Nummer ,
sobald der Täter mit den TV online geht hat man ihn vielleicht und seine Adresse , das wird sicherlich die Polizei schon interessieren weil es eine Straftat ist .
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer wieder herrlich zu lesen was die Leute so annehmen.
Ich hab ne Zeit lang bei Hermes gearbeitet.
Verschwindet ein Paket, und man kann als Fahrer nicht nachweisen wo das hin ist bei Beschwerde, wird das vom Gehalt abgezogen.

Wenn eine Abstellgenehmigung vorhanden ist geht das Risiko auf den Käufer über.

Wenn deine Schwester ihn noch gesehen hat, müsste sie doch wissen ob das Paket abgestellt wurde oder nicht..?
 
Fuchiii schrieb:
Wenn deine Schwester ihn noch gesehen hat, müsste sie doch wissen ob das Paket abgestellt wurde oder nicht..?
und ob der beim Weggehen einen TV unterm Arm hatte ;-)
 
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@verbaliBerlin

Die Großen LG CX Modelle kann man nicht einfach so unauffällig unter dem Arm davon tragen,
dazu muss man eine Sackkarre nehmen weil diese TVs mit Verpackung recht Groß und schwer sind das fällt schon auf, die Zusteller beim Ausliefern nutzen ebenfalls eine Sackkarre,
für den transport vom Wagen zur Wohnung Ablage Ort ,
wenn die Schwerster einen Diebstahl beobachtet hat ? ist Sache der Polizei,
kann man einen Diebstahl schon Beweisen sonst nicht.

Der TE antwortet nicht weiter ,
ich mache darauf aufmerksam dass das vortäuschen einer
Straftat eine Straftat ist falls das nicht so war wie er hier schreibt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in dem Haus zwei Wohnungen und in der einen war die Schwester, in der anderen die Nachbarn und trotzdem wurde das Ding in den Schuppen gestellt ?
Abstellgenehmigungen gelten doch nur für den Fall dass eine direkte Zustellung nicht möglich ist, oder ist das bei Hermes anders ?

BTW: Die Nachbarn haben nicht zufällig auch einen Schuppen ?
 
Nein bei Abstellgenehmigungen wird das gleich zum Ablage Ort gebraucht,
weil der Zusteller davon ausgeht das eh keiner zu hause ist und meist
eh keine Zeit hat groß rum zu rennen, der Besteller schon per Email informiert wurde,

meinst das der das im falschen Suppen abgestellt hat das wäre ja was und der TV steht da immer noch ? klar in der hektik kann der Zusteller schon mal was verwechseln.

@Lemiiker

Wenn der Bote klaut, vll zum 1 x das kann man so nicht verallgemeinern .

Mich würde interessieren ob das wirklich stimmt oder vielleicht nur ein Fake ist ? ich Bestelle hin und wieder auch wegen Corona Risiko , wenn das wirklich stimmt hat der TE mein Mitgefühl man freut sich auf den Neuen TV dann so was .
 
Zuletzt bearbeitet:
Lemiiker schrieb:
Als ich vor 2 Jahren einen LG-TV geliefert bekommen habe, dann war außen auf der Verpackung ein großes Logo mit "stehend, nicht liegend transportieren" drauf. Und wenn die Spedition sich da nicht dran hält, dann wurde unsachgemäß transportiert, was einen Rücktrittsgrund darstellt, [...]

Ein Sekundärrecht, das sowieso nicht einfach mal eben auszuüben ist (Rücktritt), darf man also ausüben, weil womöglich irgendjemand in einer Lieferkette, mit dem man als Käufer in aller Regel nicht mal einen Vertrag hat, womöglich anders transportiert hat, als der Hersteller, mit dem die Lieferkette ebenfalls regelmäßig keinen Vertrag hat, sich in seinem stillen Kämmerlein zu Weihnachten gewünscht hat?

Hmmmmmm.
 
Idon schrieb:

Klingt komisch, aber die Sendung mit dieser Begründung ablehnen darfst du als Empfänger. Der Hersteller des Produkts hat das so als Empfehlung auf die Verpackung gedruckt, und wenn die Spedition bzw. Versanddienstleister sich nicht daran hält, darfst du als Kunde ablehnen.
Das darfst du ungeachtet dieses Sonderfalles aber sowieso - keine Ahnung was du mit dem "das sowieso nicht einfach mal eben auszuüben ist (Rücktritt)" meinst. Ich gehe jetzt mal davon aus dass wir von einer Onlinebestellung sprechen, da darfst du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (Unter bestimmten Voraussetzungen). Diese Voraussetzungen sind aber alle erfüllt, wenn das Teil grade vom Lieferdienst vor deine Tür gebracht wird.
 
@Snowi

Eine Sendung mit offensichtlichen Transportschäden abzulehnen ist kein Rücktritt.

Wen interessieren Herstellerempfehlungen auf Packungen? Werden Pakete mit "Achtung Glas" besonders sorgfältig behandelt?

Der Widerruf ist kein Rücktritt. Das sind völlig unterschiedliche Rechtsinstitute. Der Widerruf funktioniert grundsätzlich nur, wenn die Sache nicht verschwunden ist.
 
Idon schrieb:
@Snowi
Eine Sendung mit offensichtlichen Transportschäden abzulehnen ist kein Rücktritt.

Da hast du Recht - war eventuell blöd von mir formuliert.

Idon schrieb:
Wen interessieren Herstellerempfehlungen auf Packungen? Werden Pakete mit "Achtung Glas" besonders sorgfältig behandelt?

Nö, kenne ich selbst sehr gut, weil ich während des Studiums in der Expresslogistik gearbeitet habe. Aber nur weil es niemanden interessiert, heißt das nicht, dass du als Kunde ein Paket nicht ablehnen darfst, weil es unsachgemäß transportiert wurde.
Wobei du trotzdem nicht unrecht hast - bei uns musste das immer via extra Service bezahlt werden. Höhe Pakete die zwingend stehend transportiert werden sollten, waren damit automatisch Sperrgut und haben mehr gekostet. Interessiert hat es dennoch niemanden.
Ist schwierig als Kunde, ich würde auch nicht prinzipiell ablehnen, aber ich würde den Karton genau auf Beschädigungen prüfen bevor ich zB einen Fernseher annehme. Hatte damals einen von Alternate bekommen via DHL, da war Original ein Loch vom Gabelstaplerzinken quer durch den Karton incl Fernseher. Der Fahrer hatte auch nur lachend gesagt dass er es wohl wieder mitnimmt, ist ihm vorher wohl nicht aufgefallen weil das Loch im Karton wieder zugefallen war.


Idon schrieb:
Der Widerruf ist kein Rücktritt. Das sind völlig unterschiedliche Rechtsinstitute. Der Widerruf funktioniert grundsätzlich nur, wenn die Sache nicht verschwunden ist.

Stimmt - aber wenn der Paketbote dir das Paket unsachgemäß transportiert vor die Tür stellt, ist es ja erstmal nicht verschwunden.
Aber jo, wenn man eine Abstellgenehmigung hat und das Teil verschwindet... Lehrgeld. Leider.
 
Tomislav2007 schrieb:
Lemiiker schrieb:

Bei meinen letzten beiden Fernsehern inkl. des 65" OLED von LG war ich sehr erstaunt darüber, dass man sie laut Anleitung zur Montage des Standfußes hinlegen soll. Für mich galt bis dato auch immer: Große Diagonalen niemals hinlegen. Scheint aber heute nicht mehr grundsätzlich nötig zu sein.

Wie die Geräte im Logistikzentrum behandelt (gelagert / transportiert) werden ist nochmal eine andere Geschichte, da solltet ihr jetzt lieber nicht drüber nachdenken, denn ich habe es schon mehrfach live sehen dürfen :)


Zum Thema:
Das wesentliche wurde schon gesagt, ich rate auch zur Anzeige gegen Unbekannt - und gehe davon aus, dass Saturn hier aus Kulanz Ersatz senden wird, denn sonst wäre eine Versicherung von Eides Statt völlig unsinnig.

Ich hatte letztes Jahr auch ein "tolles Erlebnis" (kein Diebstahl aber auch sehr ärgerlich und teuer) mit einem Paketdienst (bzw. dessen Fahrer). Die ganze Situation wendete sich aber, als ich mit dem Video meiner Türkamera um die Ecke kam - danach konnte alles doch sehr schnell gelöst werden. Mittlerweile ist das ganze Grundstück (ohne dabei Nachbarsgrundstücke oder öffentliche Bereiche abzudecken) überwacht. Schade, dass es Menschen gibt, die dies nötig machen.
 
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@Idon

Das habe ich bereits gesagt das es nichts zu Wiederrufen gibt wenn der TV nicht mehr
vorhanden ist vom Ablage Ort gestohlen wurde Risiko beim Kunden liegt ,
wenn der TV auf dem Postweg verloren gegangen ist trägt das Risiko der Shop selber und wenn der TV nicht kommt und man bezahlt hat kann man zurücktreten das Geld wieder verlangen weil es nicht zum kauf gekommen ist, die Sachen sind in der Regel immer versichert bis zum Kunden, oder der Shop stickt dann ein 2. Neu Gerät zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

tstorm schrieb:
Bei meinen letzten beiden Fernsehern inkl. des 65" OLED von LG war ich sehr erstaunt darüber, dass man sie laut Anleitung zur Montage des Standfußes hinlegen soll. Für mich galt bis dato auch immer: Große Diagonalen niemals hinlegen. Scheint aber heute nicht mehr grundsätzlich nötig zu sein.
Du hast das Problem nicht verstanden.
Das hinlegen alleine ist kein Problem, zum Problem wird es wenn beim liegenden TV das Panel anfängt auf und ab zu schwingen (z.B. Fahrbahnunebenheiten/Schlaglöcher beim Transport).

Grüße Tomi
 
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