matty2580 schrieb:
Nicht nur das sich nichts ändert.
Es gibt sogar noch "Verrückte" die das verteidigen und gut finden.
Das meinte ich mit Umdenken.
Ginge es um ihr Auto, die Versicherung oder den Mietvertrag, dann würden sie die Keule auspacken aber bei diesem Thema findest du Verblendete am Stück und ich finde es eigentlich schon wieder ok, wenn dieses Leute von den Publishern mal kräftig auf den Deckel bekommen.
Auch für diese Leute sollte es mal richtig wehtun, damit ein Lern-Effekt eintritt.
@F_GXdx - in welcher Welt lebst du eigentlich?!
Diese Bewertungen, bei Amazon oder direkten Berwertungsportalen, sind doch alles aber nicht aussagekräftig, wenn es sich nicht grad um einen eindeutigen Miss-/Erfolg handelt.
Es ist doch hinlänglich bekannt, das diese Bewertungen teils gezielt gestreut werden und rein garnichts mehr zum tatsächlich zu bewertenden Sachverhalt abgegeben wurden. Gekauft oder im Auftrag gedisst.
Wer sich auf sowas verläßt, der läßt sich doch ebenfalls, wie in diesem Falle von Ubidoof, einfach mal verschaukeln.
http://www.stern.de/digital/online/...shops-tausche-meinung-gegen-geld-1820700.html
http://www.mdr.de/umschau/quicktipp968.html
http://www.computerbild.de/artikel/...elschte-Bewertungen-Online-Shops-7474604.html
http://www.stern.de/digital/online/...handel-krieg-der-falschen-sterne-1895968.html
...um nur mal ein paar Sachen anzuführen die Links.
Amazon selbst mischt doch da kräftig mit und sei es nur, das bei bestimmten Sachen die Negativ-Bewertungen einfach gelöscht werden.
Das ist sogar Grundschülern bereits ein Begriff.
Wenn man diese News öfters liest und die Posts dazu, je mehr könnte man zu der Erkenntnis kommen, das dies nur ein Alibi-Auftreten des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, damit Betroffenen die Luft aus den Segeln genommen wird.
Eine Abmahnung - wie lächerlich ist das denn
Mit wieviel Abmahnungen passiert denen denn dann was???
Einen Arbeitnehmer oder einem Mieter würde man nach 2 Abmahnungen versuchen zu kündigen.
Was also passiert einem pösen pösen Publisher
Oder wer ist der Nutznießer einer Strafzahlung aus der Portkasse?