ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.856
Die Auszahlungen bei einer UG müssen ja ordnungsgemäß verbucht sein (doppelte Buchführung+Bilanz+GuV).
Keine Ahnung, warum das FA bei einer Prüfung die Positionen nicht erkennen können soll.
Angestellte einer UG, zu denen der GF ja auch gehört, bekommen eine korrekte monatliche Lohnabrechnung, mit allem pipapo (Sozialabgaben, Lohnsteuer usw.). Nur wenn kein Lohn im/für den Monat gezahlt wurde, kann man sich die Abrechnung sparen (Nullmeldung an die Krankenkasse). Im übernächsten Monat wird das Lohnkonto dann einfach fortgeschrieben.
btw. es gibt auch vollwertige GmbH mit mehreren Angestellten, bei denen im Jahresabschluss nachzulesen ist, dass sich der GF für das ganze (!) zu berichtende Jahr keinen Lohn gezahlt hat. Das ist also kein so unmöglicher Vorgang.
Keine Ahnung, warum das FA bei einer Prüfung die Positionen nicht erkennen können soll.
Angestellte einer UG, zu denen der GF ja auch gehört, bekommen eine korrekte monatliche Lohnabrechnung, mit allem pipapo (Sozialabgaben, Lohnsteuer usw.). Nur wenn kein Lohn im/für den Monat gezahlt wurde, kann man sich die Abrechnung sparen (Nullmeldung an die Krankenkasse). Im übernächsten Monat wird das Lohnkonto dann einfach fortgeschrieben.
btw. es gibt auch vollwertige GmbH mit mehreren Angestellten, bei denen im Jahresabschluss nachzulesen ist, dass sich der GF für das ganze (!) zu berichtende Jahr keinen Lohn gezahlt hat. Das ist also kein so unmöglicher Vorgang.