ChristianG
Newbie
- Registriert
- Sep. 2023
- Beiträge
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Hallo,
ich habe eine technische Frage zu den UltraWideScreen Monitoren.
Ich hatte dienstlich bisher einen 17" Laptop und per HDMI separat ein 24" Monitor für unsere Programme.
Das war soweit ganz ok bzgl. Lesbarkeit.
Jetzt haben wir 15" Laptops bekommen und das ist dann doch etwas sehr bescheiden.
Ich habe mir jetzt die Frage gestellt, wie das mit einem UltraWideScreen Monitor wäre.
Ich darf dienstlich Geräte nur mit HDMI oder Displayport anschliessen, aber nicht per USB-C.
Jetzt meine Fragen:
Es gibt die UltraWideScreen doch mit mit Splitfunktion.
Erkennt dann das Notebook per HDMI den Monitor als zwei Monitore, sodass ich z.B. den linken Bereich
als Hauptmonitor verwende und den rechten Bereich als Erweiterung.
Bei 49" Zoll Ultrawide hätte ich ja dann wie 2x27 Zoll zur Verfügung.
Bei dem Notebook handelt es sich um ein HPProbook 455G9. Kriegt das die Grafikkarte hin die Darstellung ?
Wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte. Ich möchte nämlich eigentlich nicht einen kaufen und dann
vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Das will ich als Kunde nur im Notfall sowas.
ich habe eine technische Frage zu den UltraWideScreen Monitoren.
Ich hatte dienstlich bisher einen 17" Laptop und per HDMI separat ein 24" Monitor für unsere Programme.
Das war soweit ganz ok bzgl. Lesbarkeit.
Jetzt haben wir 15" Laptops bekommen und das ist dann doch etwas sehr bescheiden.
Ich habe mir jetzt die Frage gestellt, wie das mit einem UltraWideScreen Monitor wäre.
Ich darf dienstlich Geräte nur mit HDMI oder Displayport anschliessen, aber nicht per USB-C.
Jetzt meine Fragen:
Es gibt die UltraWideScreen doch mit mit Splitfunktion.
Erkennt dann das Notebook per HDMI den Monitor als zwei Monitore, sodass ich z.B. den linken Bereich
als Hauptmonitor verwende und den rechten Bereich als Erweiterung.
Bei 49" Zoll Ultrawide hätte ich ja dann wie 2x27 Zoll zur Verfügung.
Bei dem Notebook handelt es sich um ein HPProbook 455G9. Kriegt das die Grafikkarte hin die Darstellung ?
Wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte. Ich möchte nämlich eigentlich nicht einen kaufen und dann
vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Das will ich als Kunde nur im Notfall sowas.