cyberpirate
Fleet Admiral
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dominion1 schrieb:@ cyberpirate:
2. Ich muss also noch darauf hinweisen wenn ich einen NEUEN Artikel kaufe,
das ich auch einen NEUEN bekomme? Das ist nicht Dein Ernst, oder?
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Daher mein Tip, auf ungeöffnete Ware zu bestehen. Da das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages von Dir kommt, wird der Passus "ungeöffnete Ware" zum Vertragsbestandteil. Nimmt der VK Dein Angebot an, hast Du darauf einen Rechtsanspruch.
Dies würde ich zukünftig gerne beachten. Nur wie soll man das realisieren?
Ich kaufe online einen Artikel und habe doch gar nicht die Möglichkeit darauf
zu bestehen. Also wird weiterhin munter geöffnete und benutzte Ware verschickt.
Und nur wer es merkt wird dann sein 14 Tage Rückgaberecht einsetzen. Die
Shops erzählen einem immer die gleiche Leier. War keine Absicht und tut uns leid.
Und schon wird der Artikel weiter verschickt. Genau wie erst mal nicht alles an
Geld zurückkommt, sondern auch erst nach Ermahnung. Auch dann wieder die
gleiche Leier: Tut uns Leid, keine Absicht. Wer soll dem Glauben?