UMTS-Stick von MD defekt - Unterstellung Fremdeinwirkung

Ohne Anwalt bist du echt am Arsch momentan...
Hast du keine RSV, dann geh dir n Beratungshilfeschein holen(Gericht), danach geh zum Anwalt.
Du kannst auch Rechtsbeihilfe vom Staat beantragen, wenn du zu wenig verdienst(mir fällt gerade der verdammte Name dafür nicht ein.. ich habs aber auch schonmal genutzt).

Mobilcom und Debitel waren schon immer Gaunervereine, genauso wie Talkline... da würd ich an deiner Stelle sowieso keinerlei Verträge abschließen. - mal so am Rande.

Ich wünsch dir jedenfall viel Glück!
 
@bLu3to0th: Das ganz nennt sich Prozesskostenbeihilfe ;-)

Wie gesagt wir fordern den Nachweis nochmals schriftlich an. Machen selbstverständlich auch ein Kopie davon. Alles weitere wird die Zeit dann zeigen.
 
Ich persönlich hätte mir den Aufwand auch erspart. Hab vor 2 Wochen einen 7,2 Mbit Huawei Stick gebraucht um 7 Euro auf Willhaben gekauft.

Selbst wenn du dich im Recht fühlst. Wegen den paar Euro so einen Aufwand zu starten ist Humbug. Hättest dir im September 2011 um 5 Euro einen Stick geholt und sie Sache wäre gegessen gewesen. Parallel hättest ja noch – zwecks Unzufriedenheit –eine Kündigung und einen Providerwechsel durchführen können. Und selbst wenn du es durchziehst bis vor Gericht wirst du im Minus raussteigen, da vermutlich allein die Fahrtkosten zum Anwalt die paar Euro übersteigen.

IMHO Frage ich mich warum überhaupt eine außerordentlich Kündigung in Betracht gekommen wäre. Wenn ich einen Smartphonevertrag habe und ich mein Handy Schrotte oder eine Garantiereparatur vom Handyhersteller abgelehnt wird, wird der Vertrag ja auch nicht ungültig nur weil ich nicht telefonieren kann. Der Hersteller-Stick und der Provider-Vertrag sind 2 paar Schuhe und daher läuft das alles über die Kulanz des Providers. Und da der Stick 1,5 Jahre alt war und wohl Gewährleistung (und freiwillige Garantie) nicht mehr greift sehe ich sowieso keine großen Chancen vor Gericht.

Daher weiß ich nicht was die Anwalt Tipps bringen sollten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahnsinn wie hier wieder die Anwalttipps geflogen kommen, die außerordentliche Kündigung ist nicht wirksam, da kein Verhältnis zwischen Stick und Vertrag besteht, wie Troxix es richtig dagelegt hat. du kannst den Vertrag doch mit nem anderen Stick nutzen, einzig die Frage der Gewährleistung des Sticks wäre zu klären.
 
methadron schrieb:
einzig die Frage der Gewährleistung des Sticks wäre zu klären.

Lt dem Threadersteller war der Stick zum Vorfall 1,5 Jahre alt und dürfte nun 2 Jahre alt sein. Die Gewährleistung gilt nicht mehr und die Garantie ist freiwillig (und wurde abgelehnt). Hier gehts also einzig und allein um die Kulanz und mir wäre neu das man diese Kulanz vor Gericht einklagen könnte :rolleyes:. Ich kann ja auch nicht nach 10 Jahren daherkommen und Nokia verklagen weil mein 3310 nicht mehr funktioniert…
 
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