Warhorstl
Commodore
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 4.426
Moin,
ich ziehe zum 31.07. diesen Jahres in einen Haushalt um, in dem bereits ein Internetvertrag vorhanden ist. Dementsprechend wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Umzug ohne Mitnahmemöglichkeit des Vertrages, ist mir für diesen konkreten Fall auch vom Provider bestätigt worden, dass dies vorliegt) und wollte fristgerecht (3 Monate) kündigen.
Es kam ein Brief vom 28.04. zurück (Dreimonatsfrist vor Umzug also bestätigterweise eingehalten), in dem die Kündigung bestätigt wurde, allerdings erst zum 30.10.
Jetzt meine Frage: Zu wann kann ich kündigen? Kann ich erst zum Zeitpunkt des Umzugs kündigen und muss dann eben drei Monate für Nichtleistung bezahlen oder habe ich alles richtig gemacht und mein Provider hätte das Vertragsende wie gewollt auf den 31.07. setzen müssen? §46 Abs. 8 TKG gibt mir da nicht wirklich Antwort.
Vielleicht hatte jemand schonmal dieses Problem und kann mir Auskunft geben?
Viele Grüße
Warhorstl
ich ziehe zum 31.07. diesen Jahres in einen Haushalt um, in dem bereits ein Internetvertrag vorhanden ist. Dementsprechend wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Umzug ohne Mitnahmemöglichkeit des Vertrages, ist mir für diesen konkreten Fall auch vom Provider bestätigt worden, dass dies vorliegt) und wollte fristgerecht (3 Monate) kündigen.
Es kam ein Brief vom 28.04. zurück (Dreimonatsfrist vor Umzug also bestätigterweise eingehalten), in dem die Kündigung bestätigt wurde, allerdings erst zum 30.10.
Jetzt meine Frage: Zu wann kann ich kündigen? Kann ich erst zum Zeitpunkt des Umzugs kündigen und muss dann eben drei Monate für Nichtleistung bezahlen oder habe ich alles richtig gemacht und mein Provider hätte das Vertragsende wie gewollt auf den 31.07. setzen müssen? §46 Abs. 8 TKG gibt mir da nicht wirklich Antwort.
Vielleicht hatte jemand schonmal dieses Problem und kann mir Auskunft geben?
Viele Grüße
Warhorstl