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Unbenutzten Key zurückgeben

pmkrefeld

Captain
Registriert
Feb. 2012
Beiträge
4.033
Hi,

habe mir gerade einen Key für Trials Evolution Gold bei MMOGA zugelegt, leider ist der Key wohl nur bei Uplay aktivierbar was für mich aber nicht in Frage kommt ( wollte eins für Steam ). Nun, weiss einer was das deutsche Recht dazu sagt? Ich habe den Key nicht verwendet, wie sieht es also aus mit meinem 14-tägigen Rückgaberecht?

btw, das hab ich als Antwort vom Support bekommen (echt lächerlich):
Hallo,
Es tut mir leid, Alle unser virtuelle Güter verkauft werden, können nicht zurückgegeben werden. Bitte verstehen.
 
Mit so etwas musst du rechnen wenn du dort "kaufst"...

Das ist dann der Preis für das "billige".

Das deutsche Recht wird dir hier auch nicht helfen können.
 
Auszug aus der AGB

7.6. Widerrufsrecht Digitale Güter sowie virtuelle Güter:
[...]
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Zur Zeit vermittelt die MMOGA Ltd. ausschließlich digitale und virtuelle Güter in Ihrem Shop. Eine Rückgabe der vermittelnden Lieferantenverträge und die entsprechende Rückerstattung des Warenwerts, kann nach der Vermittlung eines virtuellen bzw. digitalem Gut nicht gewährt werden, da damit die Ware bereits als entsiegelt gilt und somit für die Rückgabe ungeeignet macht.

Ich würde ja sagen: Beschreibung genau durchlesen vor dem Kauf. Wie bei egay.
 
Zuletzt bearbeitet:
HisN schrieb:
Auszug aus der AGB

Vllt. mal weiter lesen....

7.6. Widerrufsrecht Digitale Güter sowie virtuelle Güter:
Die MMOGA Ltd. weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht unter anderem dann nicht besteht, wenn das zu vermittelnde Produkt nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten oder aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Zur Zeit vermittelt die MMOGA Ltd. ausschließlich digitale und virtuelle Güter in Ihrem Shop. Eine Rückgabe der vermittelnden Lieferantenverträge und die entsprechende Rückerstattung des Warenwerts, kann nach der Vermittlung eines virtuellen bzw. digitalem Gut nicht gewährt werden, da damit die Ware bereits als entsiegelt gilt und somit für die Rückgabe ungeeignet macht.


Zudem steht in der Produktbeschreibung klipp und klar das es für UPlay ist, also bist du ganz und gar selber Schuld an deiner Misere.
 
Waren wir wohl gleichschnell.
 
Vielen Dank, das werd ich denen erstmal unter die Nase reiben :D

@Edit:
Die setzen wohl mit einem weiterem Paragrahpen diesen komplett ausser Kraft ( LOL ):

7.6. Widerrufsrecht Digitale Güter sowie virtuelle Güter:
Die MMOGA Ltd. weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht unter anderem dann nicht besteht, wenn das zu vermittelnde Produkt nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten oder aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Zur Zeit vermittelt die MMOGA Ltd. ausschließlich digitale und virtuelle Güter in Ihrem Shop. Eine Rückgabe der vermittelnden Lieferantenverträge und die entsprechende Rückerstattung des Warenwerts, kann nach der Vermittlung eines virtuellen bzw. digitalem Gut nicht gewährt werden, da damit die Ware bereits als entsiegelt gilt und somit für die Rückgabe ungeeignet macht.

@Edit2:
Darf man sowas überhaupt?

@Saio
Das gebe ich ja zu, war ja so gesehen mein Fehler, trotzdem verstehe ich nicht wieso man es nicht zurückgeben dürfte :/
 
Zuletzt bearbeitet:
@Skeidinho

Ist das dein Ernst? Man darf also in den AGBs die Gesetze so hinbiegen (oder ausser Kraft setzen) wie es einem gefällt?
 
Darf man sowas überhaupt? Natürlich, wenn du dem zugestimmt hast. Vor der eigentlichen Produktbeschreibung steht direkt: "Der Download von Trials Evolution ist via Ubi Launcher 2.0 / Uplay vom offiziellen Hersteller möglich".
Man darf die AGB nicht willkürlich setzen, es gibt Grundgesetze, die immer dominant sind (sprich egal, was der Händler schreibt, das gilt). Aber dennoch hat jeder Händler Spielraum. Es ist üblich, dass digitale Güter kein Rückgaberecht haben.

Als Lehrgeld ansehen. Es gibt auch Shops, die den Key zurücknehmen. Amazon.com macht dies sogar nach Aktivierung (Spiel wird dann automatisch wieder entfernt).
 
pmkrefeld schrieb:
Das gebe ich ja zu, war ja so gesehen mein Fehler, trotzdem verstehe ich nicht wieso man es nicht zurückgeben dürfte :/

Ist doch ganz logisch, dass man einen Key nicht zurückgeben kann. Es kann ja schlecht überprüft werden ob der Key bereits eingelöst wurde oder ob du ihn später noch einlösen wirst. Da gibts doch gar keine Diskussion.
 
wer billig kauft, kauft zweimal.

wurde wieder einmal bestätigt. geiz ist so uncoooooool!
 
Das man Keys nicht zurück geben kann ist doch eine mehr als logische Sache.
Woher wollen die wissen das du dir den Key nicht aufgeschrieben hast und mit der Aktivierung wartest bis du das Geld hast ? Oder ob du den Key nicht doch schon aktiviert hast ?
Wieder verkaufen können sie diesen Key nicht mehr. Daher auch keine Rücknahme.
 
Ganz ehrlich, mir geht es nicht ums Geld.
Und das ich den Absatz mit Uplay überlesen habe ist eindeutig meine Schuld, ihr müsst mich nicht alle 2 Posts daran erinnern :D

Mich interessiert hier nur die Rechtslage, ich meine wenn ich einen Zettel unterschreibe auf dem steht dass ich auf meine (bspw.) Menschenrechte verzichte wirds trotzdem nicht wahr, oder?
 
MahatmaPech schrieb:
wer billig kauft, kauft zweimal.

wurde wieder einmal bestätigt. geiz ist so uncoooooool!

Oder Augen auf beim Keykauf.

Bisher hat es bei mir niemals Probleme gegeben, die auf dem Mist der Keyseller gewachsen wären.

An den Threadersteller: Kannst du den Key nicht an einen Kumpel weiterverkaufen?
 
Du wirst zwar kaum Chancen haben aber fragen kostet nichts und demnächst bitte durchlesen, normal findest du auf der Seite direkt auch nen Link zum Launcher oder ein ähnliches Symbol oder ne Info Seite zum Launcher und dessen Service. In dem Falle hast du nicht gründlich genug geguckt.
Wie gesagt, probieren geht über studieren ansonsten den Key verkaufen
PS: Das mit den Menschenrechten kannst du nicht vergleichen, die sind dir gegeben ,die kann dir keiner nehmen und du kannst sie nicht veräußern.
Du musst aber die Rechtslagen beachten wo du bist, wo das Unternehmen sitzt.

Menschenrechte mit nem GameKey zu vergleichen ist schon etwas .... naja
 
Ihr weicht schon vom Thema ab :) Wie schon 3x Mal gechrieben, ja es war mein Fehler.

Ich versuch noch ein letztes Mal:
- Ist so ein Keyshop jetzt ein rechtsfreier Raum?
- Darf man in der AGB deutsche Gesetze aushebeln?
- Hat jmd Interesse an dem Key? :)
 
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