Unfallversicherung d. Schule

Silo333

Cadet 4th Year
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Feb. 2009
Beiträge
107
Hi,

hab eine frage zu der Versicherung in der Schule:

Ich bin mit einer zusatzversicherung in der schule versichert und habe (normale versicherung) noch eine privatversicherung(20%)

Nun sollte ich mich fälschlicherweise vom schulgelände entfernen und mir passiert etwas...prophezeit alle welt dass keine versicherung zahlt usw...

Nun die versicherung der schule tritt auser kraft müsste allerdings nicht die normale versicherung zahlen?

// sorry wusste nicht wo ich das sonst fragen hätte können.
 
Deine Privathaftpflichtversicherung wäre da zuständig, denke ich. Am besten beim Lehrer abmelden, so hast du dich dann nciht unerlaubt entfernt.
 
Wenn du dich unerlaubt und unbemerkt von Dannen machst, greift die Unfallversicherung der Schule nicht mehr. Deine zweite Versicherung wird sich sträuben (Wurde die Aufsicht von den Lehrern/Eltern vernachlässigt?). Das könnte Ärger geben.
 
Bin mir jetzt nicht sicher, aber wir alle kennen Versicherungen ...
Die Schulversicherung tritt außer Kraft und deine Persönliche könnte dir grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen, folglich zahlt die nicht. Was auch sein könnte: zahlt schon aber dein Beitrag, sofern das da auch so ist, wird erhöht.
 
erstmal eine Grundsatzt Frage: Du willst das für Krankenversicherungen wissen und oder für die Haftpflichtversicherung.

Bei der Krankenversicherung zahlt deine persönliche (PK/GK) wenn du einen Unfall hast (Deine Behandlung beim Arzt), solltest du jemanden anderen dabei geschädigt haben würde das deine Haftpflicht übernehmen, wenn du eine hast, auch wenn du dich vom Gelände geschlichen hast. Eine Versicherung hat hier eine Eintrittspflicht.
Ärger von Eltern und Lehrern wirst du trozdem bekommen ;-).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Versichrung, die für Dich in Kraft tritt, wenn dir etwas in der Schule oder dem Schulweg passiert sind in der Regel die Unfallkassen der entsprechenden Länder. Die treten ein, wenn dir etwas passiert, sprich du dir ein Bein brichst oder den Kopf aufschlägst. Sie tritt nicht ein, wenn du z.b. "nur" hyperventilierst. Also sie tritt bei chirurgischen Fällen ein.

Wenn Du Dich unbemerkt von der Schule schleichst, dann tritt diese Versicherung in der Regel nicht ein, da du privat unterwegs bist. Hier zahlt dann Deine gesetzliche Krankenversicherung oder die des Elternteils, bei dem du mitversichert bist.

Bei der Haftpflichtversicherung ist das etwas anderes. Hier zahlt die private Haftpflicht, sofern du eine hast.

Also immer schön abmelden, wenn du das Schulgelände verlässt.
 
Hey, dank für eure Antworten ich denke das Thema ist geklärt,
@tfuint Wenn ich mich selbst verletze
 
Um Gottes Willen! Wenn Ihr keine Ahnung von Versicherungen habt, dann antwortet doch gar nicht erst...
Dieses geballte Unwissen ist ja schrecklich!

Also - am Titel kann man erkennen, dass es sich um die Unfallversicherung handelt - das hat nichts, aber auch gar nichts mit Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung zu tun (deshalb heißen die auch anders!).

Zuerst mal: Deine private Unfallversicherung zahlt immer(!) - außer wenn Du Dich vorsätzlich selbst verletzt. 24 Stunden und weltweit. Grob fahrlässiges Verhalten kann maximal zu einer Kürzung der Entschädigung führen und selbst das ist extrem unwahrscheinlich, da die Beweislast bei der Versicherung liegt und die g.F. schwierig zu beweisen ist und außerdem in den meisten Versicherungsbedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle in der Schule und bei Wegeunfällen. Während der Schulzeit hast Du außerhalb des Schulgeländes nichts verloren - da hast Du schlichtweg keinen Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
@Eyebecks
wir wollen doch mal den guten Ton wahren, da hast du mal voll in daneben gegriffen: Deine private "Unfallversicherung zahlt immer(!) - außer wenn Du Dich vorsätzlich selbst verletzt. 24 Stunden und weltweit." Ich zitiere "Um Gottes Willen! Wenn Ihr keine Ahnung von Versicherungen habt, dann antwortet doch gar nicht erst...
Dieses geballte Unwissen ist ja schrecklich!". Erstmal nachdenken und dann schreiben, 24 Stunden 7 Tage die Woche ok, aber weltweit? Ich geb mal nur das Stichwort Auslandskrankenversicherung! Wieder ein Zitat: "deshalb heißen die auch anders"! Bei der Kürzung der Entschädigung gebe ich dir im vollem Recht, ist aber für einen Schüler komplett irrelevant.

Die Ursprüngliche Frage war, ob ein Versicherungsschutz besteht, ja, für anfallende Arzt kosten für dich.
@Silo333 mach mir ein wenig sorgen (Wenn ich mich selbst verletze)? Mit oder ohne Vorsatz (umgangssprachlich gewollt)? JA tut sie, selbst bei einem Suizidversuch (Behandlungskosten). Weitergehende Schäden (z.B. Sachschäden) natürlich nicht.
Aus diesem Grund hab ich mal die Haftpflichtversicherung angesprochen, kostet wenig und bringt sehr sehr viel im Fall der Fälle.
 
@Eyebecks

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Ich habe beruflich oft mit Wegeunfällen etc. zu tun.

Hier geht es nicht um private Unfallversicherungen, die sind meiner Meinung nach eh für den Arsch, weil sie in den seltesten Fällen zahlen, aber das ist ein anders Thema, sondern um die Unfallversicherungen der Schule und da verhält es sich genau so wie ich es geschrieben habe.
 
Ich hatte vor einem Jahr einen Kreuzbandriss (Schulunfall). Bin von einer Treppe gesprungen (ungefähr 4-6 Stufen hoch) und das in einer eleganten Drehung.
Beim Aufkommen habe ich mich leider immernoch gedreht und mir so einen kompletten Kreuzbandriss zugezogen. Das alles geschah am 23. März 2009. Tat nichts weh, aber hat extrem laut geknackst oder sollte man eher sagen geknallt. :p unschöne Sache
Auf jeden Fall habe ich dann im Juli (erst 4 Monate nach dem Unfall) einen OP-Termin bekommen. Ich wurde operiert und dann irgendwann im August kam Post von meiner Unfallversicherung mit einem Scheck von 1500€.
Dann nach 2 Monaten haben die noch einen Brief geschickt in dem stand, dass ich wenn ich mich immernoch beeinträchtig fühle, in meiner Beweglichkeit des Kniegelenkes, sollte ich mir noch ein Attest schreiben lassen.
Ich bin darauf zum Arzt und hab mir noch ein Attest schreiben lassen, aber das hat diesmal 10€ gekostet. In dem Attest standen halt noch die Mängel gegenüber eines komplett gesunden Beins.
Die Versicherung hat dann einen Brief geschickt mit einer Restzahlung von 3500€, also habe ich Insgesamt 5000€ von meiner privaten Unfallversicherung bekommen.
In der Zeit von der Operation und der Zahlungen habe ich einige Fragebögen bekommen. Einmal von der Unfallversicherung und einmal hat meine private Unfallversicherung sich mit der Schule in Kontakt gesetzt und dort musste ich auch noch einen Fragebogen ausfüllen. Komischerweise wurde nur meine private Unfallversicherung (auf jeden Fall hat die das ohne irgendwelche Schreiben an mich oder meine Mutter mit der Schule geregelt) aktiv.

Das Ganze war nicht geplant und auch komplett schei***, da ich heute und, wie ich von vielen anderen hören musste, auch noch in 20 Jahren was davon merken werde.
Bei mir ist es zusätzlich "Pech", da ich links eine extreme Überstreckung habe und rechts (wo die Sehne meines Oberschenkels als Kreuzband eingesetzt wurde) grade mal knapp über 0° komme.


Mit freundlichen Grüßen
Shuffle.

PS: Tut dir bloß nicht selber weh!
 
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