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- Sep. 2013
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Wie bereits gesagt, mit dem Käufer ist die Sache geklärt. (solange Razer keine Faxen macht)
Nur finde ich die Sachlage sehr undurchsichtig und es interessiert mich gerade.
Man kann die Gewährleistung zwar nicht in AGBs ausschließen, allerdings gilt meine Formulierung letztendlich nicht als AGB und somit wäre es doch möglich als Privatverkäufer keine Gewährleistung bei Neuware anbieten zu müssen.
Andersrum wäre es ja noch schöner, neues xyz auf Ebay ohne Rechnung kaufen - 25% gespart beim Kauf und dann trotzdem 2 Jahre Gewährleistung.
Auch definiert sich neu nicht als funktionierend, sondern eigentlich gar nicht, in der Rechtsprechung wird es allerdings für, aus neuen Materiallien hergestellte und unbenutze Artikel benutzt.
@BlubbsDE
Ich finde es Teile deiner Aussagen haben relativ wenig mit dem Thema zu tun und von der Schreibweise her können sie nunmal als Offensive verstanden werden.
Nur finde ich die Sachlage sehr undurchsichtig und es interessiert mich gerade.
Man kann die Gewährleistung zwar nicht in AGBs ausschließen, allerdings gilt meine Formulierung letztendlich nicht als AGB und somit wäre es doch möglich als Privatverkäufer keine Gewährleistung bei Neuware anbieten zu müssen.
Andersrum wäre es ja noch schöner, neues xyz auf Ebay ohne Rechnung kaufen - 25% gespart beim Kauf und dann trotzdem 2 Jahre Gewährleistung.
Auch definiert sich neu nicht als funktionierend, sondern eigentlich gar nicht, in der Rechtsprechung wird es allerdings für, aus neuen Materiallien hergestellte und unbenutze Artikel benutzt.
@BlubbsDE
Ich finde es Teile deiner Aussagen haben relativ wenig mit dem Thema zu tun und von der Schreibweise her können sie nunmal als Offensive verstanden werden.