Unternehmensgründung, wie Anteile vergeben?

  • Ersteller Ersteller ArtworkAD
  • Erstellt am Erstellt am
A

ArtworkAD

Gast
Hi,

stellt euch vor ihr seit vier Gründer, die unterschiedliche Kompetenzen mitbringen. Ihr wollt ein Projekt umsetzen, dass alle vier Kompetenzen benötigt. Das Team setzt sich beispielsweise wie folgt zusammen:

Ein Softwareentwickler entwickelt das Produkt (Software)
Ein Marketingexperte entwickelt eine Marketingstrategie (mit Webauftritt)
Ein Datenexperte beschafft "Roh-Daten"
Ein Media-Experte unterstützt den Marketingexperten (z.B. Produktion eins Werbevideos)

Ihr gründet eine UG (1,- GmbH). Das gegründete Unternehmen ist zu Beginn nichts wert (1,- wert), da das Produkt erst entwickelt werden muss. Ist das Produkt entwickelt, stellt es einen Sachwert dar. Sagen wir, der Wert des Unternehmen steigt deshalb auf 500.000,- nach einem Jahr (die geleisteten Stunden jedes Gründers x Standart-Stundensatz für den Job im Jahr).

Die Beteiligung der Gründer am Unternehmen wird bei der Gründung festgelegt. Wie würdet ihr da vorgehen? Alle mit 25% beteiligen? Die Beteiligung muss ja irgendwie der in Zukunft geleisteten Arbeit entsprechen. Soll man diesen Aufwand einfach von jedem Gründer abschätzen lassen?

Es soll vermieden werden, dass sich nach der Gründung einzelne Gründer benachteiligt fühlen, weil Sie mehr aufzuwenden im Vergleich zu anderen Gründern.
 
Wenn sich keiner benachteiligt fühlen soll (wenn das überhaupt geht weil jeder Mensch denkt er arbeitet am meisten) dann teilt durch 4, sprich 25% für jeden.

Am Ende hat ja auch jeder Gründer das gleiche Risiko.
 
Der erste Fehler ist schonmal diese Annahme:
Sagen wir, der Wert des Unternehmen steigt deshalb auf 500.000,- nach einem Jahr (die geleisteten Stunden jedes Gründers x Standart-Stundensatz für den Job im Jahr).

Der Wert des Unternehmens ist nach wie vor 1€. Nicht Arbeitszeit*Stundensatz, die Interessieren gelinde gesagt niemanden. Was zählt sind Umsätze und Gewinne, Kapital, eingebrachte Sachwerte.

Wenn keiner von euch etwas einbringt: 25% für jeden. Wenn Sachwerte eingebracht werden: Werte und Anteile berechnen. Man kann auch 50% der Anteile gleich aufteilen und die anderen 50% nach eingebrachtem Volumen...
 
Letztendlich bestimmt nur ein Vertrag die Aufteilung. Wie diese vorher berechnet oder festgelegt wird (Einbringen von Werten oder Tätigkeiten) kann frei bestimmt werden. Hier müsst ihr eine faire Lösung finden.

Eine Frage wäre auch, sollen alle 4 Teilnehmer wirklich Gründer sein oder ggf. nur Mitarbeiter?

Beim Wert des Unternehmens stimme ich Zensai zu, der Wert ist nicht die Bilanzsumme oder eingebrachte Mittel, sondern die Fähigkeit des Unternehmens Gewinn zu erzeugen oder darzulegen, dass es in Zukunft Gewinn geben wird - besser man spricht vom Wert der Unternehmung, nämlich den Tätigkeiten und Fähigkeiten.

ArtworkAD schrieb:
...Es soll vermieden werden, dass sich nach der Gründung einzelne Gründer benachteiligt fühlen, weil Sie mehr aufzuwenden im Vergleich zu anderen Gründern.

Die Quoten sind nicht dazu da, um die Aufgaben zu verteilen, sondern um Rechte (auf Gewinn) und Pflichten (Haftung) festzulegen. Auch in einer GmbH gibt es Haftung, nämlich aufgrund der Frage, wie Verluste gedeckelt werden bzw. wie Investitionen finanziert werden (meist privat, Banken geben einer neuen GmbH selten Geld)

Die unterschiedlichen Tätigkeiten und der zeitliche Aufwand sollten durch ein Gehalt abgegolten werden, nicht durch die Anteile.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Praxistipp: 25% für jeden und Pflicht zur Anteilsabgabe, wenn die Mitarbeit am Projekt beendet wird, ggf. Aufwendungsersatz aus späteren möglichen ersten Gewinnen für den Aussteiger.
 
Beachtet die Thesaurierungspflicht bei einer UG.
 
Achtet auf einen guten Gesellschaftsvertrag, welcher individuell für euch ausgearbeitet wurde. Kostet mehr Geld, spart aber Nerven.

In meinem Bekanntenkreis sind die für mich nervigsten Hilfen die, bei denen ich jemanden aus einem total beschissenen UG-Vertrag rausholen muss, den ein völlig demotivierter Notar gefühlt aus einer Grundschule entwendet hat. Gerade bei 4 (!) Leuten ist das Konfliktpotential riesig.

Speziell die "üblichen" 75%-Hürden würde ich mir extrem gut überlegen.
 
uincom schrieb:
Die UG ist direkt durch die Gründungskosten insolvent.
Dies. AFAIK alleine durch die nötigen Kosten für Briefmarken beim Schriftverkehr wird der Firmenwert überschritten.
 
ArtworkAD schrieb:
Ein Softwareentwickler entwickelt das Produkt (Software)
Ein Marketingexperte entwickelt eine Marketingstrategie (mit Webauftritt)
Ein Datenexperte beschafft "Roh-Daten"
Ein Media-Experte unterstützt den Marketingexperten (z.B. Produktion eins Werbevideos)
Ich sags echt ungerne, aber die Aufteilung hat idR nichts mit der Menge der geleisteten Arbeit zu tun, sondern mit dem was derjenige materiell einbringt bzw. der Wertigkeit/Unersetzbarkeit seiner Leistung. Wieso der Media Experte (der hier scheinbar keine orginäre Leistung erbringt, sondern lediglich den Marketing Experten unterstützt) ebensoviel Anteile erhalten soll, wie derjenige der tatsächlich die Lösung baut erschließt sich mir daher nicht. Außerdem ist seine Leistung noch am ehesten subsituierbar, im Gegensatz zum SW & dem Datenexperten.
 
Ich würde die Gründungskosten durchaus der UG aufbürden, um den Gewinn (irgendwann) zu schmälern zwecks Steuer.

An solchen Kosten geht aber auch keine UG zu Grunde; die 1,- Stammkapital sind für die Gründung da, aber im weiteren Verlauf braucht das Unternehmen eh Geld, welches von den Unternehmern eingebracht wird (oder aus Gewinn, was aber hier wohl anfangs unrealistisch ist). Soll die Firma wirklich auf die Beine kommen, dann führt an Kapitalzuführung kein Weg vorbei.
 
Plutos schrieb:
Falsch, da die Gründungskosten nicht von der UG übernommen werden müssen.
Ok, wer übernimmt diese dann? Und warum möchte man Kosten nicht absetzen können?
Gibt es dazu ebenfalls einen Plan wer welche Kosten aus der eigenen Tasche finanziert?
Das klingt nicht sehr seriös.
 
Wer die Kosten übernimmt kann festgelegt werden. Ggf. trägt diese jemand privat. Und die Gründe liegen im Gründer verborgen, warum sollte man das in Frage stellen? Unseriös ist was anderes und die Pläne des Threaderstellers kennen wir nicht. Vielleicht meldet er sich ja mal.
 
Idon schrieb:
Speziell die "üblichen" 75%-Hürden würde ich mir extrem gut überlegen.

Sehr guter Punkt! Ich denke auch, dass die 3/4-Mehrheit irgendwann dazu einladen kann, sich eines "low-performers" (oder auch nur des "Klammsten") im Wege einer für diesen nicht finanzierbaren Kapitalerhöhung oder sonstwie zu entledigen. Am End sollte der Gesellschaftsvertrag dahingehend verfasst werden, dass Änderungen nur durch einstimmigen Beschluss möglich sind.
 
Das mit der Pflicht zur Anteilsabgabe finde ich eigentlich eine Interessante Sache. Geht das wirklich? Ich hätte bei der Unternehmensgründung nämlich genau davor Angst dass Leute einfach nur Teilhaber werden wollen in der Hoffnung bei Erfolg fett asbezahlt zu werden und dann im Grunde nichts mehr machen. Ist zwar sehr negativ gesehen aber gerade das ist ja oft ein Streitpunkt. Das Leute das Gefühl haben sie machen Mehr als andere ...
 
Zurück
Oben