Uploadfilter - was spricht jenseits der aktuellen Hysterie wirklich dagegen?

  • Ersteller Ersteller Gimlli
  • Erstellt am Erstellt am
NullDevice schrieb:
Mir ist schon klar, dass es bei offiziellen Unternehmen anders aussieht. Besonders wenn es kostenpflichtige Content-dienste sind oder youtube.
Die können natürlich nicht sagen "die website gehört nicht mir".
Ganz genau.

BeBur schrieb:
für die meisten regulären deutschen Webseiten ist das vermutlich keine praktikable Option zu versuchen, sich der Durchsetzung deutscher Gesetze zu entziehen.

------------

NullDevice schrieb:
Vielleicht wird ja das Internet generell gesprochen dadurch wieder etwas "undergroundiger", da viele zukünftig vielleicht die großen Contentprovider wie youtube und Facebook meiden. Und eben etwas neues kreiern das nicht gleich ein Großkonzern ist wie zB. die beiden genannten.
Möglich, erstmal ist aber mit dem Gegenteil zu rechnen. Die geforderten geeigneten Maßnahmen können von youtube, aber schlechter von kleinen Unternehmen umgesetzt werden, die Filter sind eine relativ hohe Einstiegshürde, auch wenn man diese 'erst' nach drei Jahren erfüllen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
BeBur schrieb:
Die geforderten geeigneten Maßnahmen können von youtube, aber schlechter von kleinen Unternehmen umgesetzt werden, die Filter sind eine relativ hohe Einstiegshürde, auch wenn man diese 'erst' nach drei Jahren erfüllen muss.

Yupp.... Das ist so richtig ärgerlich! - Was für ein dämliches, für die Allgemeinheit unnützes Gesetz!

Möglicherweise gibt es dann UploadFilter-Dienste die das dann quasi "as a service" anbieten, und die man gegen Entgelt einbinden kann ins eigene Web. Die müssten dann vermutlich aber auch die Haftung übernehmen (?)
Bin schon gespannt was da rauskommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Ja, es bleibt spannend.
In der Richtlinie wird nur von 'angemessenen' und 'geeigneten' Maßnahmen gesprochen. Und ganz viel darüber, wie ein Austausch mit den Rechteinhabern sein soll. Letzteres habe ich bisher allerdings nur gröbst überflogen.
Jedenfalls müssen die Richtlinien ja jetzt noch in nationalem Recht umgesetzt werden, da geht dann alles nochmal quasi von vorne los. Je nach Ausgestaltung könnte eine relativ hohe Rechts-Unsicherheit bleiben die sehr schlecht für kleinere Unternehmen ist.
Große Unternehmen könnten z.B. ins EU-Ausland ziehen und damit speziell deutsche Rechtsprechung umgehen falls Bedarf besteht.
 
BeBur schrieb:
Foren-Betreiber sind aber meines Erachtens nach nicht betroffen, da ihr Hauptzweck nicht darin besteht, potenziell geschütztes Material als Platform zu veröffentlichen. Der Hauptzweck sind ja von Usern erstellte Textbeiträge, welche zum überwiegenden Teil nicht die geistige Schöpfungshöhe erreichen um unter das Uhrheberrecht zu fallen.

Doch. Ich habe ein Foto Forum. Lädt ein User ein Bild vom Eiffelturm hoch, habe ich ein Problem. Beim "nackten" geht es glaube ich grad noch so, beim beleuchteten ist Schluss mit lustig.

Und Texte sind da auch nicht besser. Jedes Zitat eines geschützten Textes ist ein Problem. Für jedes Forum. Bei den Avataren geht es dann gleich weiter, das habe ich in einem anderen Thread schon mal erläutert.
 
Für ein Foto-Forum gilt was anderes, ja, da bist du eindeutig betroffen.

Texte wie sie üblicherweise in so einem Forum hier auftauchen unterliegen jedoch nicht dem Uhrheberrecht, da sie nicht die geistige Schöpfungshöhe erreichen. Von daher ist es kein Hauptzweck eines Forums wie diesem hier eine große Menge uhrheberrechtlich geschütztes Material zu speichern und zugänglich zu machen.
Deswegen sind Foren wie dieses hier nicht betroffen.
 
Dann schaue Dir hier die ganzen Logos der verschiedenen Hersteller und die vielen Zitate aus Bedienungsanleitungen, von Webseiten etc an.
Ich kann hier durchaus einen Beitrag mit den Logos von Nvidia erstellen wenn ich vorher bei Nvidia angefragt habe ob ich das darf oder auf deren Webseite nach den Nutzungsrechten geschaut habe.

Auf jeden Fall nutze ich in diesem Moment geschütztes Material, auch wenn ich die Erlaubnis habe. Und schon ist mein Beitrag ein Fall für Artikel 13.

Und wie gesagt, mit den Avataren geht es weiter und ist noch lange nicht Schluss.
 
PatrickS3 schrieb:
Ich kann hier durchaus einen Beitrag mit den Logos von Nvidia erstellen wenn ich vorher bei Nvidia angefragt habe ob ich das darf oder auf deren Webseite nach den Nutzungsrechten geschaut habe.

Auf jeden Fall nutze ich in diesem Moment geschütztes Material, auch wenn ich die Erlaubnis habe. Und schon ist mein Beitrag ein Fall für Artikel 13.
Nein das stimmt nicht, wie schon gesagt sind Dienstleister betroffen deren Hauptzweck (bzw. ein Hauptzweck) das Speichern und zur Verfügung stellen von Uhrheberrechtlich geschütztem Material ist.

Für genaueres, also ob man sich z.B. mit den Avataren in eine Rechtsunsicherheit begibt muss man vermutlich warten bis der deutsche Staat einen Gesetzesentwurf heraus bringt. Der Hauptzweck eines solchen Forums ist aber erst einmal ziemlich deutlich der informelle sprachliche Austausch zwischen den Usern und an diesem ist nichts uhrheberrechtlich geschützt.


Aber um noch etwas über die Probleme zu sprechen:
Soweit ich das kenne kann man in Deutschland die Uhrheberschaft eines Werkes (außer durch Tod bzw. Erbfolge) nicht abtreten. Jedenfalls ist das die aktuelle Rechtsauffassung.
Das heißt, dass auch CC0 lizensierte Werke noch unter das Uhrheberrecht fallen. Das wiederum bedeutet, dass auch Platformen wie pixabay betroffen sind, sowie weitere. Auch wenn der Hauptzweck der Austausch von 'Gemeinfreien' Werken ist. Selbiges gilt für Platformen, wo angehende Autoren gemeinfreie Texte veröffentlichen können.

Nirgendwo da gab es irgendein Problem mit systematischen Uhrheberrechtsverletzungen. Das sind Platformen z.B. für Hobbyisten und Menschen, die an den freien Austausch glauben. Die fallen jetzt aber alle unter die neue Richtlinie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben