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NewsUrheberrechtsverstöße: YouTube muss Mail-Adressen der Nutzer übermitteln
Bei Urheberrechtsverstößen sind YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse der jeweiligen Nutzer an die Rechteinhaber zu übermitteln. IP-Adressen und Telefonnummern muss das Video-Portal aber nicht herausgeben.
Aber auch bei den E-Mail Adresse muss man nichts angeben um eine solche zu bekommen, und verpflichtet ist man auch nicht seine E-Mails zu checken oder darauf zu antworten, anders als mit einem realen Postkasten.
Also bleibt wieder nur die Klage um herausgabe der IP um den richtigen Nutzer zu ermitteln gesetzt den Fall dieser nutz die Adresse überhaupt noch....
Wäre interessant zu wissen ob das nun schon gelten soll wenn ein Video oder Channel einen DMCA Takedown erhält oder erst wenn eindeutig geklärt wurde dass es sich auch tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, denn wir wissen alle dass mit falschen Copyright Claims Videos auf Youtube temporär gesperrt werden obwohl keinerlei Verstoß vorliegt (siehe Angriffe auf Jim Sterling und TotalBiscuit oder der digitale Amoklauf von Alex Mauer).
Hehe, also ja, email Adresse ist irgendwie schon eine "Anschrift", aber reicht glaube ich nicht aus, um eine echte Person zu ermitteln oder zu verklagen.
Ich meine, die Richter haben schon Recht und haben damit auch erstmal was beschlossen, was dem Kläger theoretisch weiterhelfen könnte. Aber praktisch ist dieses Urteil doch ein zahnloser Tiger, werden wieder ein Haufen Leute beschäftigt und am Ende nützt es doch nichts.
Ohne IP Adresse bzw. dadurch die echte Anschrift, wird es wohl schwer.
Kann ich aber auch teilweise verstehen. Auf Youtube werden m.E. extrem viele Urheberrechtsverstöße begangen. Und dann natürlich oft auch voll monetarisiert. Da greifen sich manche über dutzende Accounts Millionen Werbeeinnahmen ab, dagegen sind irgendwelche Raubkopierer kaum noch was dagegen (obgleich beides natürlich nicht in Ordnung ist).
Kann nicht so recht Nachvollziehen das die Rechteinhaber da offenbar wenig gegen tun.
Mein Anbieter gibt an, die Zuordnungen von IPs nur eine Woche lang vorzuhalten.
Bis dahin muss folgendes passieren:
1. Anfrage + Antwort Google
2. Anfrage + Antwort Mail-Anbieter
3. Anfrage + Bearbeitung Provider
Das alles setzt natürlich voraus, dass ich mich in letzter Zeit überhaupt in die Mail eingeloggt habe - mit meiner richtigen IP.
Wobei ich mir eine weitere Frage stelle:
Wenn Google selbst bei Urheberrechtsverstößen auf der eigenen Plattform keine IP rausgeben muss, gilt das dann nicht eventuell analog für den Mail-Anbieter?
Das ist alles andere als unbedenklich.
Ist z.B. so dass mit Mittel des Urheberrechts versucht wird von Extremisten islamkritische Videos aus dem Verkehr zu ziehen.
Man kann sich dagegen wehren, dann werden aber die personenbezogenen Daten an diese Extremisten weitergegeben. Und dann kann man gleich Personenschutz beantragen.
Das ist alles andere als unbedenklich.
Ist z.B. so dass mit Mittel des Urheberrechts versucht wird von Extremisten islamkritische Videos aus dem Verkehr zu ziehen.
Ich denke dieses Urteil wird seine Signalwirkung verlieren, weil wie hier schon einen erwähnt haben, dass die Mail Andresse kein Aufschluss zur Identität gibt bzw. ohne seine Identität anzugeben in wenigen Minuten eine Mail-Adresse bekommen können.
Für Terroristen wie dich wurde der Staatstrojaner erfunden und der Staat schiebt jedes Jahr neue Gesetze zur Begünstigung und Ausweitung der Staatsüberwachung unter der Hand nach.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Raubmordkopierer von Bildern und Videos Staatsangelegenheiten werden.
Ich kann mir schon vorstellen, wie das Aussehen muss:
Fall der kleinen Brüder Tim, Hans und Peter:
Club Penguin Bilder über knuddels verschickt und irgendwann die Bilder gelöscht.