Hi,
Folgender fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an, Person AN arbeitet 1 Jahr lang als studentische Aushilfe in einem Betrieb (nennen wir das B1), nimmt aber fast keinen Urlaub (AN ist eine Person die das eigentlich nicht braucht). AN ist eh nur 20h in der Woche da, sodass sich viel Urlaub angehäuft hat. Als AN Ende September gekündigt hat, und innerhalb des gleichen Unternehmens zu einer anderen Niederlassung, nennen wir diese B2, gewechselt ist (gleiches Unternehmen, andere kostenstelle), wurde ihm der Urlaub auch ausgezahlt. Aber anscheinend lief da was falsch: Warum auch immer, hat AN heute neben seiner Gehaltsabrechnung von B2 auch die Lohnsteuerbescheinigung von B1 für den Zeitraum 01.10-30.11. gefunden - also ein Zeitraum, an dem AN schon bei B2 gearbeitet hat. Das wäre AN ja egal, nur steht da “Steuerklasse/Faktor: 6”. Auf der Gehaltsabrechnung von B2 hingegen steht Steuerklasse 1 (wie das auch sonst richtig ist).
Hat das irgendwelche Relevanz bei der Steuerrückerstattung, oder sollte AN das melden?
Oder reicht es, wenn AN das einfach bei der Rückerstattung angibt
Folgender fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an, Person AN arbeitet 1 Jahr lang als studentische Aushilfe in einem Betrieb (nennen wir das B1), nimmt aber fast keinen Urlaub (AN ist eine Person die das eigentlich nicht braucht). AN ist eh nur 20h in der Woche da, sodass sich viel Urlaub angehäuft hat. Als AN Ende September gekündigt hat, und innerhalb des gleichen Unternehmens zu einer anderen Niederlassung, nennen wir diese B2, gewechselt ist (gleiches Unternehmen, andere kostenstelle), wurde ihm der Urlaub auch ausgezahlt. Aber anscheinend lief da was falsch: Warum auch immer, hat AN heute neben seiner Gehaltsabrechnung von B2 auch die Lohnsteuerbescheinigung von B1 für den Zeitraum 01.10-30.11. gefunden - also ein Zeitraum, an dem AN schon bei B2 gearbeitet hat. Das wäre AN ja egal, nur steht da “Steuerklasse/Faktor: 6”. Auf der Gehaltsabrechnung von B2 hingegen steht Steuerklasse 1 (wie das auch sonst richtig ist).
Hat das irgendwelche Relevanz bei der Steuerrückerstattung, oder sollte AN das melden?
Oder reicht es, wenn AN das einfach bei der Rückerstattung angibt
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