News Urteil: Altanschlüsse von Kabel Deutschland jederzeit kündbar

Lagerhaus_Jonny schrieb:

kann ich nicht nachvollziehen.
wenn du umziehst und nachweislich kein Kabel Deutschland bekommst, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
ich selber war bei Kabel Deutschland und bin dann nach Baden Württemberg gezogen. Bin ohne Probleme aus dem Vertrag rausgekommen und die haben mir sogar die Beiträge rückwirkend zurück gezahlt.
 
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Cool Master schrieb:
Hätte ich nicht gezahlt...

Und wiso nicht? Vertrag ist Vertrag. Was kann der ISP dafür das der Kunde in eine Gegend zieht wo man nicht liefern kann? Nichts. Und diese 3 Monatskulanz ist doch in Ordnung. Als ich ins Ausland ziehen musste hat die Telekom zwar meine Kündigung akzeptiert, musste allerdings trotzdem 12 Monatsgrundgebühren Auslöse zahlen.
 
Ich unterstelle hier totale Absicht der Provider um bei einem Umzug noch kräftig ohne eine Leistungserbringung absahnen zu können.
NIEMAND wird seinen Umzug genau so legen das er passend zum auslaufenden Vertrag umzieht, was bei einem Umzug meistens ja auch null Relevanz hat. Jeder der umzieht und den Provider nicht mit nehmen kann ist garantiert in diese Falle rein getappt oder es war wirklich purer Zufall wenn nicht...
 
Lagerhaus_Jonny schrieb:

Betrifft mich auch ab Januar. Nur bei UnityMedia. Ich soll auch noch 2 Monate für einen Anschluss zahlen, der mir nicht mehr zur Verfügung steht.
Mir wurde gesagt ich hätte direkt kündigen sollen als ich die Wohnung gekündigt habe. Zu diesen Zeitpunkt habe ich aber keine Ummeldebescheinigung bekommen, die UnityMedia haben will. Darauf sagten sie, ich hätte die Bescheinigung nachreichen können.

Weiß jemand, ob ich effektiv was dagegen machen kann?
 
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MidwayCV41 schrieb:
Und wiso nicht? Vertrag ist Vertrag. Was kann der ISP dafür das der Kunde in eine Gegend zieht wo man nicht liefern kann? Nichts.

Wenn der ISP nicht ausbaut was kann der Kunde dafür? Nichts...

Du siehst, man muss nur korrekt argumentieren und man zahlt genau 0 €. Und wenn man Beruflich nun mal dort hinziehen muss überwiegt dieser Grund den Vertrag mit dem ISP vor allem wenn er nicht Liefern kann. Zu einem Vertrag gehören immer zwei Seiten.

MidwayCV41 schrieb:
Und diese 3 Monatskulanz ist doch in Ordnung. Als ich ins Ausland ziehen musste hat die Telekom zwar meine Kündigung akzeptiert, musste allerdings trotzdem 12 Monatsgrundgebühren Auslöse zahlen.

Tja falsch argumentiert.... Hättest eine Kopie vom Arbeitsvertrag mit schicken sollen oder ein schreiben deines AG der den Sachverhalt bestätigt.
 
thixo schrieb:
kann ich nicht nachvollziehen.
wenn du umziehst und nachweislich kein Kabel Deutschland bekommst, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
ich selber war bei Kabel Deutschland und bin dann nach Baden Württemberg gezogen. Bin ohne Probleme aus dem Vertrag rausgekommen und die haben mir sogar die Beiträge rückwirkend zurück gezahlt.

Tja, frag mich nicht.
Ich habe extra dort angerufen und gefragt, warum ich denn noch zahlen soll und warum ich kein Sonderkündigunsrecht habe.
Das scheint zu entfallen, weil KD mir Ausweichprodukte anbieten könnte (ein mehr als halb so langsames DSL wie ursprünglich z.B.), das wollte ich aber definitiv nicht.
Ich könnte ja absolut nachvollziehen, das ich noch zahlen muss, wenn ich umziehe und obwohl mir alles zur Verfügung steht, suche ich mir einen anderen Provider. Das ist hier aber nicht der Fall und da erwarte ich als Kunde eines Kunden- und Serviceorientierten Unternehmens eigentlich, das mir da entgegen gekommen wird.
Wird aber nicht. Wie gesagt, die 3 Monate Frist habe ich auch nur bekommen, weil der Gesetzgeber das so vorschreibt. Die DÜRFEN mich nicht länger bezahlen lassen. Gäb es diese Regelung nicht, hätte ich bis zum bitteren Ende bezahlt und das finde ich in so einer Situation absolut Kundenfeindlich und von Service kann da keine Rede sein.
 
Deshalb hab ich damals beim Festnetz lieber mehr bezahlt, und nur 1 Monat Vertragslaufzeit :-)
 
Kann mir jemand helfen? Ich hab mein Vertrag vor 2 Wochen fristlos gekündigt, den ich 2010 abgeschlossen hatte.
Nun soll ich bis Dezember 2014 weiterzahlen, das sehe ich irgendwie nicht ein.

Bedeutet dieses Urteil nun das die fristlose Kündigung von mir rechtens ist?

LG, euprhi
 
Die Kabelanbieter bezeichnen die 3 Monatskündigungsklausel bei Umzug in ein nicht belieferbares Gebiet als "Sonderkündigungsrecht".

Ist für mich aber trotzdem nicht nachvollziehbar, da der Anbieter nach dem Umzug keinerlei Leistung entgegen bringt sondern nur kassiert.
 
SunnyboyXP0 schrieb:
@ Daniel61
Der Vertrag sieht aber auch eine Leistung seitens des Betreibers vor. Die wird dann aber nicht mehr erbracht. Und für nichts soll ich etwas bezahlen? Dann sollen dir mir ein Kabel zu meinem neuen Wohnort legen. ;) Aus meiner Sicht sollten Umzüge ganz klar zum Sonderkündigungsrecht zählen. Weshalb die Gerichte hier anders urteilen, entzieht sich meinem Verständnis. Geld für eine nicht erbrachte Leistung zu erhalten, ist meiner Meinung nach klarer Betrug. Ich finde die aktuellen Zustände indiskutabel.

KD erbringt die Leistung ja an eurem Anschluss, wenn ihr da nicht mehr vor Ort seid ist das nach aktueller Rechtsprechung Pech für euch und nicht das Problem von KD. Anders sähe es aus, wenn es an eurem aktuellen Wohnort die Leistung nicht geben würde. Aber so ist das ganze natürlich recht kundenunfreundlich. Es gibt auch Anbieter die einen aus dem Vertrag lassen, für Geld. o2 handlet das so, bei DSL und auch Mobilfunk.
 
Man hat bei KD sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht. Bin auch erst von wenigen Monaten umgezogen. Habe aber meinen Vertrag mitgenommen.
Man sollte einfach die AGBs lesen. Wurde mir am Telefon nochmal bestätigt.

Also:
Wenn man Umzieht, muss man mindestens 1 Monat vorher kündigen. Ich finde das zumutbar.
Sollte es an dem neuen Standort genau die gleiche Leistung von KD geben, ist man gezwungen den Vertrag mitzunehmen. Wäre ja quasi so, also würde man nicht umziehen.
Sollte KD aber nicht mindestens die Leistung(zu den gleichen Konditionen) erbringen können, die vorher vorhanden war, dann hat man wieder ein Sonderkündigungsrecht.

Steht in den AGBs, wurde am Telefon bestätigt.
Bei mir war es so, dass ein Kabel von der Wohnung in den Keller zum Verteiler gelegt werden musste. Damit hat niemand gerechnet und der KD Techniker musste nochmal wieder kommen. 15 Tage ohne Telefon und Internet, die ich natürlich automatisch nicht bezahlen musste.
 
Lagerhaus_Jonny schrieb:
Meine Freundin und ich müssen auch 3 Monate bis einschl. Dezember noch Beiträge zahlen, da wir beide im September umgezogen sind uns unsere vorherigen Produkte (DSL und Telefon) am neuen, gemeinsamen Wohnort nicht von Kabel Deutschland angeboten werden können.
cartridge_case schrieb:
Da meine Freundin auch Anfang 2012 einen Vertrag abgeschlossen hat und wir jetzt umziehen wollen habe ich gleich mal nachgeschaut.
Also ich habe gerade erst nochmal einen Blick in den Vertrag geworfen und dort steht, dass man bei wirksamer Kündigung der Mietverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht bekommt. Ihr müsst also nur die Kündigung vorlegen und das Thema sollte durch sein.
 
Damocles' Sword schrieb:
Ich kann die Leute welche Laufzeitverträge abschliessen nicht verstehen. Ein Router kostet < 30 €uro. Das Modem gibts mWn ohnehin automatisch zugeschickt. Es gibt keinen rationalen Grund einen LZV zu unterschreiben. Wenn man zur Miete wohnt sowieso nicht.

welche großen Alternativen hast du denn sonst noch so?
egal ob t-com oder KD.
2 Jahre Bindung hast du immer - bei KD sogar nur 12 Monate, gleich zu Beginn.

Monatlich kündbar war doch nur Alice...?
Alice gehört doch nun zu o2??
(KD ist immer noch der Günstigste/Anbieter. Auch wenn man noch für ein halbes Jahr extra löhnen muss, ... rentiert sich der Anschluss, weil günstiger als
die Konkurrenz)
 
Daniel61 schrieb:
KD erbringt die Leistung ja an eurem Anschluss, wenn ihr da nicht mehr vor Ort seid ist das nach aktueller Rechtsprechung Pech für euch und nicht das Problem von KD. Anders sähe es aus, wenn es an eurem aktuellen Wohnort die Leistung nicht geben würde.
Wenn man umzieht, dann erbringt KD an meinem alten Anschluss natürlich keine Leistung mehr. Denn das ist ja nicht mehr mein Anschluss und somit bin ich nicht berechtigt darauf einen Vertrag abzuschließen.

Es gibt auch Anbieter die einen aus dem Vertrag lassen, für Geld. o2 handlet das so, bei DSL und auch Mobilfunk.
An sich lassen einen alle vorzeitig aus dem Vertrag. Wenn man nicht umzieht, muss man halt für die gesamte Laufzeit bezahlen.
Und beim Umzug lassen einen zum Glück alle innerhalb von 3 Monaten aus dem Vertrag, das ist ja mittlerweile vorgeschrieben.

3 Monate sind an sich auch in Ordnung. Man hat für die Wohnung idr sowieso 3 Monate Kündigungsfrist. Man weiß es also rechtzeitig.

Meine Freundin und ich müssen auch 3 Monate bis einschl. Dezember noch Beiträge zahlen, da wir beide im September umgezogen sind uns unsere vorherigen Produkte (DSL und Telefon) am neuen, gemeinsamen Wohnort nicht von Kabel Deutschland angeboten werden können.
_Natürlich_ ist es Kabel Deutschland aufgrund der Umstände nicht möglich uns auf Kulanzbasis aus den Vertägen zu lassen.
...
Dieser Gerichtsfall hier zeigt einmal mehr, was für ein Laden das ist.
Dieser Gerichtsfall hätte bei jedem Provider passieren können, die geben sich da nichts.
Und das ihr 3 Monate weiterzahlen müsst, ist eigentlich euer Versäumnis. Ihr hätte ja auch gleich Kündigen können, als ihr die Kündigung für die alte Wohnung abgeschickt habt.
 
Hast du ne Quelle zu den 3 Monaten ? Wäre mir neu
 
Asimo schrieb:
...
Ist für mich aber trotzdem nicht nachvollziehbar, da der Anbieter nach dem Umzug keinerlei Leistung entgegen bringt sondern nur kassiert.

ist zwar aergerlich, aber:

vertrag ist vertrag. bei einem wohnungswechsel wird die vetragsgrundlage (erbringungsort) einseitig vom kunden geaendert.

der anbieter "erleidet" nach vorzeitigem vertragsende einen finanziellen schaden. auch wenn es nur der entgangene gewinn ist. bei deinem arbeitsvertrag willst du ja auch nicht, dass er einseitig von heute auf morgen gekuendigt wird.

Daniel61 schrieb:
Hast du ne Quelle zu den 3 Monaten ? Wäre mir neu

§ 46 Absatz 8 Satz 3 TKG
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

wobei ich jetzt auch nicht sagen kann ob es ab kuendigung oder umzug gilt. denn man koennte ja gleichzeitig mit wohnungskuendigung (auch 3 monate kuendigungsfrist) und neuem mietvertrag an den dienstleister treten und bei nicht-versorgung an der neuen adresse kuendigen.
 
Das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG, welches bewirkt das Verträge noch drei Monate zum Monatsende weiterlaufen, ist vollkommen in Ordnung. Ebenfalls in Ordnung ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate wenn man zuvor nicht kündigt. Man muss sich eben kümmern. Und wer das nicht tut (oder will) wird zumindest auch nicht plötzlich abgeklemmt. Da wär das Geschrei noch viel größer.
 
Asimo schrieb:
Betrifft mich auch ab Januar. Nur bei UnityMedia. Ich soll auch noch 2 Monate für einen Anschluss zahlen, der mir nicht mehr zur Verfügung steht.
Mir wurde gesagt ich hätte direkt kündigen sollen als ich die Wohnung gekündigt habe. Zu diesen Zeitpunkt habe ich aber keine Ummeldebescheinigung bekommen, die UnityMedia haben will. Darauf sagten sie, ich hätte die Bescheinigung nachreichen können.

Weiß jemand, ob ich effektiv was dagegen machen kann?
Das ist eindeutig dein Fehler. Du hast zu spät gekündigt. Natürlich steht die der Rechtsweg offen. Ich hatte bei meinem Umzug auch das T-DSL gekündigt da am neuen Wohnort nicht die gleiche Geschwindigkeit verfügbar war. Ich musst auch einen Monat extra zahlen, da ich 2 Monate vor dem Umzug gekündigt habe.
 
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