Urteil im Fall Daschner

schweiger1983

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Guten Abend,
ich wollte mal wissen was ihr zu dem Fall Daschner / Gäfgen denkt!?

Meine Meinung dazu ist folgende:
Insgesamt ist das Urteil gerecht ausgefallen, die Kläger Gäfgen hat mit der Klage gegen den Polizisten Daschner Recht bekommen, und sollte damit zufrieden sein (schließlich steht seine Straftat in keinem Vergleich zu diesem Vorgang!).
Denn auch wenns darum ging das Leben des kleinen Jungen event. zu retten durfte der Polizist nicht so handeln bzw die Androhung von Gewalt nicht Anordnen!
Wobei ich das im Prinzip nicht falsch find, ich mein die Polizisten wurden von dem Mörder Gäfgen nach Strich und Faden verarscht - durchsuchten Wohnungen wo angeblich Kompliezin sich aufhalten sollten und wo keine waren bzw unschuldigte Menschen durch diese Einsätze fast um ihren Job gebracht wurden!
Ich mein vom Gesetz her ist sowas natürlich nicht erlaubt - aber ganz falsch ist es ja nicht, wenn man damit vielleicht Menschen Leben retten kann - dann kann doch die Würde des höchsttatverdächtigen doch mal in den Hintergrund rücken oder nicht?
Solange es sich wirklich nur um eine Androhung handelt und man niemanden nachweisen kann das er es wirklich vorhatte, jemanden zu quälen dann sollte es doch vielleicht erlaubt sein?! Wobei man dann einen "Rahmen " dazu festlegen müsste, wann und in wie weit sowas erlaubt ist!
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
mfg
schweiger
 
Habe heute die Ehre gehabt, mit einem langjährigen Staatsanwalt das Wort kreuzen zu dürfen (1 Jahr vor der Rente).


Dieser sah ebenfalls ganz klar den polizeilichen Notstand in diesem Falle gegeben.
Doch aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses in diesem Fall, blieb dem Gericht nichts anders übrig, als Daschner für schuldig zu erklären.

Jeder liest zZt. nur, das D. zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Meines Wissens ist diese quasi zur Bewährung auf 2 Jahre ausgesetzt.
Sprich, er muß nur zahlen, wenn er in dieser der Bewährungsfrist straffällig wird!

Es ist und bleibt ein heikles Thema.
Ich bewundere die Geradlinigkeit, den Mut und die Ehrlichkeit dieses Menschen.
Normalerweise wird in diesen Sphären des Beamtentums nur daran gedacht, seinen Arsch auf dem trockenem zu behalten.

Gruß

olly3052
 
So sehe ich das auch - das Daschner schuldig ist! Es gibt halt kein Gesetz was ihm dieses Handeln erlaubt hätte. Wie schon geschrieben, vielleicht sollte es das mal geben. Ist wirklich ein heikles Thema...
Genau, die Geldstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt.
Ähnlich sehe ich das auch, dass man das Leben der Jungen auf eine "mutige" Art und Weise probiert hat zu retten, und nun auch zu der Strafe steht. Wobei die größte Strafe mehr oder weniger von der Öffentlichkeit des Falls kommt.
mfg
schweiger
 
Einerseits kann Daschner verstehen wie die meisten anderen auch. Immerhin wollte er ein Menschenleben retten. Aber es gut und vor allem wichtig, das er dabei nicht straffrei geblieben denn einer zivilisierten muss was Besseres als Folter, Todesstrafe und dergleichen einfallen auch wenn es um Kindesmörder geht. Nun gut, ich weiß nun auch nicht, wie man den Gäfgen sonst hätte zum Sprechen bringen können aber Folter (bzw. auch schon die Androhung) sollte nicht auf der Liste der Möglichkeiten. Leider denken wohl viele Menschen in unserem Land anders darüber (ich warte schon auf die Leserbriefe in der BLÖD die Gäfgen an die Wand genagelt sehen wollen)
 
Sehe ich auch so. Er musste auf jeden Fall schuldig gesprochen werden, weil eine Freusprechung die Folter für die Zukunft auf die Liste des Möglichen gesetzt hätte. Aber er tut mir leid. Er hat gehofft, so das Leben des Jungen zu retten. Vielleicht hätte man an seiner Stelle ähnlich gehandelt.
 
Ich finde das Urteil auch in Ordnung. Ein Freispruch konnte es imho nicht werden, dass hätte letztlich eine Legalisierung der Folter durch die Hintertür bedeutet. Auch wenn das jetzt zu hart klingen sollte, wäre damit eine Grenze unwiderruflich überschritten worden. Gleichwohl war der Notstand da, und das wurde vom Gericht ja auch dadurch anerkannt, dass eine absolute Mindeststrafe verhängt wurde, die aller Wahrscheinlichkeit nicht einmal zum Tragen kommen wird.

Schuldig, aber straffrei. Mit mehr Augenmaß hätte ein Gericht imho in diesem Fall nicht entscheiden können.

Wobei ich ebenfalls die Geradlinigkeit und Ehrlichkeit des Herrn Daschner bewundere und hoffe, dass er auch von dienstrechtlichen Konsequenzen verschont bleibt.

Viele Grüße, Tiguar
 
olly3052 schrieb:
Doch aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses in diesem Fall, blieb dem Gericht nichts anders übrig, als Daschner für schuldig zu erklären.
Fragt sich nur, welches besondere öffentliche Interesse gemeint ist.
Das der B-Zeitung und anderer Printmedien, die reflexartig von Folterandrohung geschrieben haben ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, oder nicht kennen wollten?
"Folterandrohung" macht ja auch ne bessere Schlagzeile.

Es ist und bleibt ein heikles Thema.
Stimmt, das Problem ist, wo will man die Grenze ziehen?
Wo endet Nötigung und beginnt die Androhung von Folter?
Was war höher zu bewerten, das Leben des Jungen oder die Menschenwürde des Gäfgen?
Erschwerend kommt die sogenannte "deutsche Vergangenheit" hinzu.

Ich bewundere die Geradlinigkeit, den Mut und die Ehrlichkeit dieses Menschen.
Ich auch!
Herr Daschner hatte eine Entscheidung zu treffen. Er hat sie getroffen, es war aus seiner Sicht eine richtige Entscheidung und dazu steht er. Das ist ein Verhalten, was auf solchen Ebenen sehr selten anzutreffen ist.
Das Gericht hat ein Urteil mit Augenmaß für eine solche Ausnahmesituation gefällt.
Bedauerlicherweise war ein Freispruch auf Grund und Druck der sogenannten "veröffentlichten Meinung" nicht möglich.
Cerberus
Hier ist eine Gute und recht ausführliche Zusammenfassung des Sachverhalts.
Warum Recht nicht gleich Gerechtigkeit ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle,

ich denke in diesem Fall wäre ein Freispruch gerecht gewesen, der kleine muss elendig und einsam gestorben sein. Schon alleine die Angst die das Kind durchgemacht hat rechtfertigt die Folterandrohung, ich persönlich hätte die Wahrheit aus dem Gäfgen rausgeprügelt und ihm jeden Finger einzeln gebrochen.:mad:

Wohin gehören denn Kinderschänder und Mörder? Was ist gerecht?

Hut ab vor Herrn Daschner!!!

Denoch, Folter aus Sadismus und Spass ist zu ohne Gnade zu verfolgen und lehne ich strikt ab.

Sitown69

BurningStar4 schrieb:
Einerseits kann Daschner verstehen wie die meisten anderen auch. Immerhin wollte er ein Menschenleben retten. Aber es gut und vor allem wichtig, das er dabei nicht straffrei geblieben denn einer zivilisierten muss was Besseres als Folter, Todesstrafe und dergleichen einfallen auch wenn es um Kindesmörder geht. Nun gut, ich weiß nun auch nicht, wie man den Gäfgen sonst hätte zum Sprechen bringen können aber Folter (bzw. auch schon die Androhung) sollte nicht auf der Liste der Möglichkeiten. Leider denken wohl viele Menschen in unserem Land anders darüber (ich warte schon auf die Leserbriefe in der BLÖD die Gäfgen an die Wand genagelt sehen wollen)
Hallo BurningStar4,

Kinder können sich nicht wehren, und Täter die Kinder aus welchen Gründen auch immer Quälen und Morden gehören nicht in eine Gesellschaft, was ist Humaner? Sie ein Lebenlang wegzusperren oder zu Töten?

In diesem Fall bin ich klar für die Todesstrafe, es ist ein heikles Thema ohne Frage, aber ich habe selbst eine Tochter und würde denjenigen umbringen der sie quält oder schlimmeres.

Gruss Sitown69

Doppelpostings zusammengeführt! olly 3052
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
olly3052 schrieb:
Doch aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses in diesem Fall, blieb dem Gericht nichts anders übrig, als Daschner für schuldig zu erklären.

Aufgrund des öffentlichen Interesses hätte man Daschner freisprechen müssen. So wie ich das mitbekommen habe, war doch alle Welt einverstanden mit dem Verhalten (wobei sich alle Welt natürlich auf Bild bezieht, aber das ist ja fast öffentliche Meinung).

Ich denke, dass Gericht hat richtig gehandelt:

- es ist keine Gewalt ausgeübt, sondern nur angedroht worden
- es ging darum, ein Menschenleben zu retten (Nothilfe?)
- aber kein Staat der Welt darf sich so etwas erlauben, und Daschner und sein Untergebener sind bedienstete dieses Staates.

Das Gericht hat ein Zeichen gesetzt: die Tat war moralisch OK, aber rechtlich absolut nicht in Ordnung, und deshalb wurden die beiden bestraft, wenn auch milde.

Gruß
Morgoth
 
Morgoth schrieb:
Aufgrund des öffentlichen Interesses hätte man Daschner freisprechen müssen. So wie ich das mitbekommen habe, war doch alle Welt einverstanden mit dem Verhalten (wobei sich alle Welt natürlich auf Bild bezieht, aber das ist ja fast öffentliche Meinung).

Es ist wie bei vielem. Öffentliche Meinung oder doch eher "veröffentlichte" Meinung?

Ich denke, dass Gericht hat richtig gehandelt:

- es ist keine Gewalt ausgeübt, sondern nur angedroht worden
- es ging darum, ein Menschenleben zu retten (Nothilfe?)
- aber kein Staat der Welt darf sich so etwas erlauben, und Daschner und sein Untergebener sind bedienstete dieses Staates.

Hat es das wirklich?
Polizeibonus?
Öffentlichkeitsbonus?
Prominentenbonus?

Was wäre mir passiert wenn ich meinem Nachbar prügel angedroht hätte?

Das Gericht hat ein Zeichen gesetzt: die Tat war moralisch OK, aber rechtlich absolut nicht in Ordnung, und deshalb wurden die beiden bestraft, wenn auch milde.
Richtig, es hat ein Zeichen gesetzt. Nämlich ein Zeichen, dass in Zukunft in ähnlichen Fällen Polizisten gefahrlos und ohne angst Folter androhen dürfen. Vorausgesetzt, Daschner bekommt kein weiteres Disziplinarverfahren bei dem man ihn aus dem Polizeidienst entfernt oder degradiert.
 
Wer wie ich zwei Kinder hat, und mitansehen muß wie in unserem Landkreis schon mehrere Kinder verschwunden sind, der kann diese Diskussion nicht verstehen. Wie Sitown69 schon schrieb, Kinder können sich halt nicht wehren und daher gehören solche Verbrecher an die Wand wenn sie 100% überführt sind. Gäfgen hat aus Habgier ein Kind umgebracht, Daschner wollte es Retten, daher gebürt ihm eine Auszeichnung, und keine Strafe!
Aber die linke Presse und solche Zeitungen wie aus dem Springer Verlag machen ja Kasse und Stimmung mit solchen Themen. Und das die Mehrheit der Kindermörder es immer wieder tuen würden wenn sie können, was ist den damit?

Auge um Auge, steht schon in der Bibel. Kindermörder und Kinderschänder an die Wand oder eben die Todesspritze.
 
In einem Staat, in dem Kinderschänder selbst nach ihrer dritten Tat noch auf Bewährung frei rumlaufen, oder nach 1/3 ihrer ohnehin zu kurzen Haftstrafe Urlaub auf "Ehrenwort" bekommen, ist dieses Urteil nur zu begrüssen.

Vom gesunden Rechtsempfinden her gehören die Beschuldigten für mich freigesprochen.

Wie unterschiedlich doch die Meinungen im Internet sind:
Für meine o.a. Äusserung wurde ich auf einem anderen grossen Board aufs übelste als Nazi-Schwein bezeichnet.
 
msgarten schrieb:
Wer wie ich zwei Kinder hat, ...............
Und? Ich auch!
Aber darf man so etwas generell machen? Oder nur bei verdächtigen die Kinder geschändet haben sollen? Überhaupt bei verdächtigen? Was wenn es unschuldige trifft? Oder heiligt der Zweck die Mittel?

Auge um Auge, steht schon in der Bibel. Kindermörder und Kinderschänder an die Wand oder eben die Todesspritze.
Als Christ ist das NT verbindlich (liebe deinen nächsten wie dich selbst) und nicht das AT. :rolleyes:
 
Origano schrieb:
In einem Staat, in dem Kinderschänder selbst nach ihrer dritten Tat noch auf Bewährung frei rumlaufen, oder nach 1/3 ihrer ohnehin zu kurzen Haftstrafe Urlaub auf "Ehrenwort" bekommen, ist dieses Urteil nur zu begrüssen.

Vom gesunden Rechtsempfinden her gehören die Beschuldigten für mich freigesprochen.

Wie unterschiedlich doch die Meinungen im Internet sind:
Für meine o.a. Äusserung wurde ich auf einem anderen grossen Board aufs übelste als Nazi-Schwein bezeichnet.

Der Grad ist sehr schmal bei solchen Diskussionen, aber ein Nazischwein bist du sicher nicht, das gehört zur Meinungsfreiheit. Solche Äusserungen kommen von geistig verblendeten Altlinken und die gehören genauso wie Rechte in den Müll.
 
So, Ihr beiden: was hat das mit diesem Thema zu tun? Auch Kinderschänder/entführer/mörder sind kein Freiwild.

GRAKA0815 schrieb:
Was wäre mir passiert wenn ich meinem Nachbar prügel angedroht hätte?

Die Frage muss man erweitern: Was wäre Dir passiert, wenn Du Deinem Nachbarn Prügel angedroht hättest, weil du wüsstest, dass er ein Kind in seine Wohnung verschleppt hat, und er die Prügel nur vermeiden könnte, wenn er es freilässt?
Als Laie sag ich dazu: Nothilfe.

Richtig, es hat ein Zeichen gesetzt. Nämlich ein Zeichen, dass in Zukunft in ähnlichen Fällen Polizisten gefahrlos und ohne angst Folter androhen dürfen.

Es ist falsch. Sie wurden bestraft.
Allerdings haben Daschner und Co. als Menschen gehandelt, und das darf im Staatsdienst nicht passieren. Das macht die Lage ja so verzwickt.
Ich bin auch gegen jede Art von Folter, und deshalb sage ich ja, dass es nicht straffrei hätte ausgehen dürfen. Aber als Mensch sage ich, dass das Strafmaß gerechtfertigt ist.

Vorausgesetzt, Daschner bekommt kein weiteres Disziplinarverfahren bei dem man ihn aus dem Polizeidienst entfernt oder degradiert.

Sind die beiden nicht schon susoendiert? Oder nur vorläufig?

Gruß
Morgoth
 
GRAKA0815 schrieb:
Und? Ich auch!
Aber darf man so etwas generell machen? Oder nur bei verdächtigen die Kinder geschändet haben sollen? Überhaupt bei verdächtigen? Was wenn es unschuldige trifft? Oder heiligt der Zweck die Mittel?


Als Christ ist das NT verbindlich (liebe deinen nächsten wie dich selbst) und nicht das AT. :rolleyes:
Hallo,

wenn einer zu 100% überführt ist, dann sollte doch die Frage berechtigt sein, ob es nicht besser ist solche Menschen ohne Qual Hinzurichten. Ihre Opfer haben gelitten, sie, die Täter hatten befriedigung oder was auch immer, und was ist den mit der Angst der Opfer und ihren Qualen, oder den Qualen der Angehörigen?

Du schreibst du hast selber Kinder, dann überlege doch mal wie du und deine Familie reagieren würde wenn eines deiner Kinder elendig gestorben ist. Ich wünsche das keinem Menschen, nicht mal meinem schlimmsten Feind.

Gruss Sitown69
 
Sitown69 schrieb:
Hallo,

wenn einer zu 100% überführt ist, dann sollte doch die Frage berechtigt sein, ob es nicht besser ist solche Menschen ohne Qual Hinzurichten. Ihre Opfer haben gelitten, sie, die Täter hatten befriedigung oder was auch immer, und was ist den mit der Angst der Opfer und ihren Qualen, oder den Qualen der Angehörigen?

Du schreibst du hast selber Kinder, dann überlege doch mal wie du und deine Familie reagieren würde wenn eines deiner Kinder elendig gestorben ist. Ich wünsche das keinem Menschen, nicht mal meinem schlimmsten Feind.

Gruss Sitown69

Heda - back to topic.
Es geht doch um den Fall Daschner und nicht um die Todesstrafe-Diskussion...
 
Morgoth schrieb:
Die Frage muss man erweitern: Was wäre Dir passiert, wenn Du Deinem Nachbarn Prügel angedroht hättest, weil du wüsstest, dass er ein Kind in seine Wohnung verschleppt hat, und er die Prügel nur vermeiden könnte, wenn er es freilässt?
Als Laie sag ich dazu: Nothilfe.
Nein, man muß sie nicht erweitern. Der Fakt bleibt der gleiche,: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn man versucht das aufzuweichen, wäre dies der erste Schritt in eine verhängnisvolle Zukunft. Wehret den Anfängen!


Es ist falsch. Sie wurden bestraft.
Allerdings haben Daschner und Co. als Menschen gehandelt, und das darf im Staatsdienst nicht passieren. Das macht die Lage ja so verzwickt.
Ich bin auch gegen jede Art von Folter, und deshalb sage ich ja, dass es nicht straffrei hätte ausgehen dürfen. Aber als Mensch sage ich, dass das Strafmaß gerechtfertigt ist.

Das ist keine Strafe, sondern ein Freispruch mit Augenwischerei.
a) Er ist nicht vorbestraft
b) nach der Bewährung kein Aktenvermerk
c) eine saubere Weste
d) das Gefühl richtig gehandelt zu haben


Sind die beiden nicht schon susoendiert? Oder nur vorläufig?
Ich wette, dass nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird und das sobald das Urteil von der nächst höheren Instanz abgesegnet wurde auch das Disziplinarverfahren mit einer Geldstrafe bzw. einer förmlichen Rüge eingestellt wird.
 
Morgoth schrieb:
Als Laie sag ich dazu: Nothilfe.

Richtig!
Ein anderer Rechtsbegriff hingegen wird völlig vernachlässigt: die Notwehr, genauer gesagt, die Nothilfe.
Sie ist im Gesetz geregelt. Wer einen anderen Menschen entführt, schafft eine so genannte Notwehrlage, die so lange andauert wie der Freiheitsentzug des Opfers. In dieser Situation erlaubt Paragraf 32 unseres Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich jedes Vorgehen gegenüber dem Entführer als »Angreifer«, das zur Abwendung des Angriffs (also zur Befreiung des Opfers) »erforderlich« ist. Anders als beim rechtfertigenden Notstand (Paragraf34StGB) schreibt das Gesetz in diesem Fall keine Interessenabwägung vor. Es enthält auch keinen »Angemessenheitsvorbehalt«, nach dem man bestimmte Maßnahmen, die im Sinne des Notwehrparagrafen als »erforderlich« gelten könnten, dennoch per se als unzulässig qualifizieren könnte. Das Gesetz unterscheidet auch nicht zwischen Selbstverteidigung und Nothilfe und differenziert im Übrigen ausdrücklich nicht danach, ob ein Privatmann oder ein Amtsträger handelt.
Quelle! Die Zeit

Man achte auf die Formulierung:
erlaubt,grundsätzlich jedes Vorgehen und das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Privatmann und Amtsträger!
Cerberus
 
GRAKA0815,
gut dann stelle dir doch bitte mal die folgende Frage: Was wäre wenn dein Kind im Loch eingesperrt wäre, und der Täter feixend und Lügend die Polizei in die Irre führt? Wir reden doch im Fall Daschner von "ANDROHUNG" nicht von tatsächlicher Folter! Dann findet man doch dein Kind, aber es ist tot denn es ist erstickt oder schimmer und hinterher erfährst du das es noch Leben könnte wenn man nur früher am Tatort gewesen wäre.
Wie würdest du reagieren vor einem Täter der dir ins Gesicht Lügt und dich dabei Angrinst?
Ist Hochmut nicht auch eine Sünde?

@marxx,
das Thema war doch: "Was denkt ihr über den Fall Gäfgen/Daschner?" und wenn dann der ein oder andere etwas weiter geht zum Thema Strafe, denke ich das ist ok.
 
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