schweiger1983
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 607
Guten Abend,
ich wollte mal wissen was ihr zu dem Fall Daschner / Gäfgen denkt!?
Meine Meinung dazu ist folgende:
Insgesamt ist das Urteil gerecht ausgefallen, die Kläger Gäfgen hat mit der Klage gegen den Polizisten Daschner Recht bekommen, und sollte damit zufrieden sein (schließlich steht seine Straftat in keinem Vergleich zu diesem Vorgang!).
Denn auch wenns darum ging das Leben des kleinen Jungen event. zu retten durfte der Polizist nicht so handeln bzw die Androhung von Gewalt nicht Anordnen!
Wobei ich das im Prinzip nicht falsch find, ich mein die Polizisten wurden von dem Mörder Gäfgen nach Strich und Faden verarscht - durchsuchten Wohnungen wo angeblich Kompliezin sich aufhalten sollten und wo keine waren bzw unschuldigte Menschen durch diese Einsätze fast um ihren Job gebracht wurden!
Ich mein vom Gesetz her ist sowas natürlich nicht erlaubt - aber ganz falsch ist es ja nicht, wenn man damit vielleicht Menschen Leben retten kann - dann kann doch die Würde des höchsttatverdächtigen doch mal in den Hintergrund rücken oder nicht?
Solange es sich wirklich nur um eine Androhung handelt und man niemanden nachweisen kann das er es wirklich vorhatte, jemanden zu quälen dann sollte es doch vielleicht erlaubt sein?! Wobei man dann einen "Rahmen " dazu festlegen müsste, wann und in wie weit sowas erlaubt ist!
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
mfg
schweiger
ich wollte mal wissen was ihr zu dem Fall Daschner / Gäfgen denkt!?
Meine Meinung dazu ist folgende:
Insgesamt ist das Urteil gerecht ausgefallen, die Kläger Gäfgen hat mit der Klage gegen den Polizisten Daschner Recht bekommen, und sollte damit zufrieden sein (schließlich steht seine Straftat in keinem Vergleich zu diesem Vorgang!).
Denn auch wenns darum ging das Leben des kleinen Jungen event. zu retten durfte der Polizist nicht so handeln bzw die Androhung von Gewalt nicht Anordnen!
Wobei ich das im Prinzip nicht falsch find, ich mein die Polizisten wurden von dem Mörder Gäfgen nach Strich und Faden verarscht - durchsuchten Wohnungen wo angeblich Kompliezin sich aufhalten sollten und wo keine waren bzw unschuldigte Menschen durch diese Einsätze fast um ihren Job gebracht wurden!
Ich mein vom Gesetz her ist sowas natürlich nicht erlaubt - aber ganz falsch ist es ja nicht, wenn man damit vielleicht Menschen Leben retten kann - dann kann doch die Würde des höchsttatverdächtigen doch mal in den Hintergrund rücken oder nicht?
Solange es sich wirklich nur um eine Androhung handelt und man niemanden nachweisen kann das er es wirklich vorhatte, jemanden zu quälen dann sollte es doch vielleicht erlaubt sein?! Wobei man dann einen "Rahmen " dazu festlegen müsste, wann und in wie weit sowas erlaubt ist!
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
mfg
schweiger