Tiguar
Commodore
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- Feb. 2002
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Richtig, und da es sich um sehr grundlegende Gesetze handelte - die Würde des Menschen ist unverletzlich - war ein Freispruch nicht drin, so menschlich nachvollziehbar das Verhalten von Herrn Daschner auch gewesen sein mag. Und so verachtenswert die Tat des Kindermörders, aber darum geht es dabei nicht, auch dessen Würde ist unverletzlich, so schwer es auch fällt.ToXiD schrieb:Deine einzige mögliche Chance auf Rettung des Kindes besteht darin, Gesetze zu brechen.
Wie an anderer Stelle schon gesagt wurde: Ein Freispruch hätte eine Tür aufgestoßen, die nicht wieder zu schließen gewesen wäre. Beim nächsten Mal wären dann schon alle Tatverdächtigen an der Reihe, und irgendwann wird aus der Folterandrohung echte Folter - nein danke. Recht und Gesetz haben auch die Aufgabe, das Tier in uns in seinem Käfig zu halten.
Was vom Gericht bei der Bemessung des Strafmaßes - faktische Straffreiheit - berücksichtigt wurde. Ein Gericht geht doch immer in zwei Schritten vor. Frage Nummer 1: Liegt eine Straftat vor? Falls ja, Frage Nummer 2: Unter welchen Umständen ist diese Tat geschehen, und wie wirken sich diese Umstände auf das Strafmaß aus?Oder Du begehst eine Verzweiflungstat und versuchst wenigstens das Leben des Kindes zu retten.
Nur wenn Frage 1 verneint werden kann, ist ein Freispruch möglich.
Gruß, Tiguar