Urteil im Fall Daschner

ToXiD schrieb:
Deine einzige mögliche Chance auf Rettung des Kindes besteht darin, Gesetze zu brechen.
Richtig, und da es sich um sehr grundlegende Gesetze handelte - die Würde des Menschen ist unverletzlich - war ein Freispruch nicht drin, so menschlich nachvollziehbar das Verhalten von Herrn Daschner auch gewesen sein mag. Und so verachtenswert die Tat des Kindermörders, aber darum geht es dabei nicht, auch dessen Würde ist unverletzlich, so schwer es auch fällt.

Wie an anderer Stelle schon gesagt wurde: Ein Freispruch hätte eine Tür aufgestoßen, die nicht wieder zu schließen gewesen wäre. Beim nächsten Mal wären dann schon alle Tatverdächtigen an der Reihe, und irgendwann wird aus der Folterandrohung echte Folter - nein danke. Recht und Gesetz haben auch die Aufgabe, das Tier in uns in seinem Käfig zu halten.
Oder Du begehst eine Verzweiflungstat und versuchst wenigstens das Leben des Kindes zu retten.
Was vom Gericht bei der Bemessung des Strafmaßes - faktische Straffreiheit - berücksichtigt wurde. Ein Gericht geht doch immer in zwei Schritten vor. Frage Nummer 1: Liegt eine Straftat vor? Falls ja, Frage Nummer 2: Unter welchen Umständen ist diese Tat geschehen, und wie wirken sich diese Umstände auf das Strafmaß aus?

Nur wenn Frage 1 verneint werden kann, ist ein Freispruch möglich.

Gruß, Tiguar
 
Ok Tiguar, dieser Argumentation kann ich mich anschliessen. :)

Sicher möchte ich Daschner keinen Heiligenschein aussprechen.
Noch weniger in seiner Haut stecken.

Gegen Folterandrohung bzw. Folter bin ich auch, schliesslich könnte man als unschuldig Verdächtigter mal in so eine Situation kommen. Nur hat Gäfken doch die Folterandrohungen gegen ihn mitverursacht. Er hätte mit den Behörden kooperieren können. Es wäre wohl nicht soweit gekommen.

Ich finde diese Geschichte ziemlich bedrückend.

Und ja, es fällt mir schwer die Würde eines solchen Menschen wie Gäfken zu achten.
Ich hoffe, dass er im Gefängnis genug "Würdigung" seitens der Insassen erfährt.

Da aus meiner Sicht nun bereits alles zu diesem Thema gesagt wurde, werde ich mich mal hier aus dieser Diskussion ausklinken.
 
ToXiD schrieb:
Ich weiß nicht so Recht, ob ich deine Kaltblütigkeit in diesem Fall bewundern soll.
Das ist nicht kaltblütig, ich habe selbst zwei Kinder. ;)

Versuche Dich mal in Daschners Lage zu versetzen:
Du hast den Täter.
Du nimmst an, das Kind lebt noch. (Zu dem Zeitpunkt gingn man davon aus, das Jakob Metzler noch am Leben war)
Der Täter führt dich an der Nase herum, Du verlierst wertvolle Zeit.
Deine einzige mögliche Chance auf Rettung des Kindes besteht darin, Gesetze zu brechen. Alle anderen Möglichkeiten haben sich erschöpft.
Was tust Du?

Glaube mir, auch ich war schon oft genug in der Lage, das ich bestehende Gesetze am liebsten gebrochen hätte (vielleicht hab ich es auch?).
Nur, muß man so etwas auf dem Rücken der Menschenrechte austragen?
Wozu haben wir sie denn dann? Gelten sie nicht mehr für verdächtige?

Zur Tagesordnung übergehen und irgendwann von einem Fussgänger/Fahrradfahrer/Pilzsammler die Leiche finden lassen?
Könntest du mit dieser Entscheidung den Rest deines Lebens verbringen?
Könntest Du mit der Entscheidung leben, einen Unschuldigen gefoltert zu haben?
Könntest Du mit der Entscheidung leben, dass zukünfigt verdächtigen die Folter angedroht wird?
Könntest Du mit der Entscheidung leben, dass die elementaren Grundrechte weiter und weiter ausgehöhlt werden?

Oder Du begehst eine Verzweiflungstat und versuchst wenigstens das Leben des Kindes zu retten.

Beschissenes Spiel, verloren hast du so oder so.
Ein moralisches Dilemma, das niemals durch Recht und Gesetz abgedeckt werden kann.
Das Gesetz und auch Gerichte sind (den Göttern sei dank) KEINE moralische Instanz!

BTW. Der Vergleich mit der Bundeswehr hinkt gewaltig. Ich war ebenfalls beim Bund und während meiner Zeit durften auch so einige Uffze und Stuffze den Hut nehmen - nur haben die im Gegenzug nicht versucht ein Menschenleben zu retten.

nein, es hinkt in keinster Weise, da es hier um Beamtenrecht geht.
Wie schon erwähnt, Gesetzte haben nichts mit Moral zu tun, daher ist es auch nicht zu bewerten. Klar kann man ihm zugute halten das er es aus heheren Gründen getan hat, ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache die Menschenrechte verletzt zu haben.
Der Zweck darf niemals die Mittel heiligen wenn es um Menschenrechte und Grundrechte geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
moin all,
das ganze ist wohl auch noch nicht durch.
Bürgerrechtler haben einen Strafantrag gegen die Staatsanwaltschaft im Daschnerprozeß gestellt. Ein weiterer gegen die Richter soll folgen.
Gegen die Staatsanwaltschaft im Fall Daschner haben Bürgerrechtler wegen des milden Urteils bereits einen Strafantrag wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt, ein Strafantrag gegen die Mitglieder des Gerichts wegen Rechtsbeugung soll folgen
Quelle: heise.de
Cerberus
 
spiro schrieb:
Du hebst das Thema wieder auf eine emotionale Schiene, auf der es eigentlich nichts zu suchen hat.

Der erste Artikel der Grundrechte unter Berücksichtigung des fünften der Menschenrechte läßt eine Differenzierung zwischen Täter- und Opferschutz imho nicht zu.
Ich denke da eher pragmatisch;)

Wenn ich die Androhung von Schlägen (wie er sie noch niemals zuvor erlebt hat) als letztes Mittel sehe, den Jungen bei einem immer kleiner werdenden Zeitfenster retten zu können, dann drohe ich damit.

Dabei wäge ich die psychische Belastung des Verdächtigen gegen das Leben des Opfers ab.

Ich denke schon, daß Daschner sehr wohl wusste, was er tat und was er damit aufs Spiel setzte.
Er fühlte sich durch den polizeilichen Notstand bis zuletzt im Recht.

Das Gericht hat durch sein Urteil sehr wohl ein Zeichen gesetzt:
Dieser Notstand rechtfertigt sein Handeln nicht und wird damit natürlich auch in den Lehrbüchern der Führungsakademie der Polizei seinen Platz finden.

@Spiro,
das eigentlich gute an Gesetzen ist die Tatsache, daß sie nicht starr sind, sondern der ständigen Wandlung der Gesellschaft unterliegen.Das gilt auch für das Grundgesetz und seinen Nachsätzen.

Ich kann verstehen, wenn das Handeln Daschners einigen zu weit ging.
Ich befürworte sein Tun im Hinblick auf dem vorliegendem Sachverhalt und hätte mir in diesem Falle ein anderes Urteil gewünscht.

Gruß

olly3052
 
Moin,
das kann doch nicht dein Ernst sein!
Rein gar nichts rechtfertigt die Verletzung von Menschenrechten, auch nicht die vermeintlich mögliche Rettung eines Kinderlebens. Wenn Du das tolerierst, was kommt dann als Nächstes? Gestern war es ein entführtes Kind, heute ein alter Mann und übermorgen ein gestohlenes Auto.
Wann dürfen Polizisten dann präventiv Menschen zusammenschlagen?
Es gibt eine klare Grenze, und die wurde eindeutig überschritten - das Urteil ist definitiv viel zu mild.
 
Das ist mein Ernst!



Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung.



Eine klare Grenze gibt es wie im Leben auch in der Judikative nicht.



Das Gericht hat das Handeln Daschners verurteilt.



Das es sich so schwer getan hat und die Strafe dafür milde ausgefallen ist, lag an den Beweggründen des Angeklagten.



Mein Problem besteht einfach geschrieben darin, dass man auf Notsituation in dem Maße reagieren darf, daß es im Verhältnis zur Straftat und dem zu erwartendem Erfolg steht.



Das schließt Deine zu erwartende Schreckensspirale aus.



Vielleicht denke ich nicht weit genug, aber wie schon geschrieben, werte ich die Androhung von Gewalt wesentlich niedriger, als die vermeintliche Rettung von einem Menschenleben (Rechtsgüterabwegung).



Gruß



Olly3052
 
Zuletzt bearbeitet:
olly3052 schrieb:
Mein Problem besteht einfach geschrieben darin, dass man auf Notsituation in dem Maße reagieren darf, daß es im Verhältnis zur Straftat und dem zu erwartendem Erfolg steht.
Und wer legt das fest?
Wie, wo und wann hätte die Polizei denn damit Rechtssicherheit?
Wenn es der einfache Verkehrspolizist entscheidet?
Der Leiter einer Polizeistation?
Der Leiter einer Kripo?
Oder wie in dem Fall Daschner sogar ein noch viel höherer Beamter?
Vielleicht der Staatsanwalt?
Oder doch besser gleich ein Richter?
Wann ist es eine Notsituation? Wenn "definitiv" das Leben eines Menschen auf dem Spiel steht, oder wenn man "nur" annehmen muß das eines auf dem Spiel steht (wie hier in dem Fall)?
Das Problem an der ganzen Sache wäre, das selbst wenn jemand wie Gäfken die Tat bereits gestanden hat, er immer noch als "Verdächtiger" gilt und zwar so lange bis das ein Richter in einem "ordentlichen" Verfahren seine Schuld festgestellt hat (Unschuldsvermutung). ;)
 
Daschner musste verurteilt werden, allein aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit. Folter ist gegen die Menschenwürde und deshalb verboten. Doch so einfach ist es natürlich nicht, denn neben der nüchtern-objektiven Sichtweise des Grundgesetzes, welches natürlich nur allgemeingültig und nicht konkret auf einen Fall formuliert sein kann, muss natürlich immer auch die menschlich-subjektive Sichtweise beherzigt werden und das ist dem Gericht hier meiner Meinung nach gut gelungen. Es hat den schmalen grad zwischen Recht und Moral, zwischen Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gefunden. Allerdings muss man auch Graka recht geben, es könnte zu Nachahmern kommen und dann wird es ein Gericht schwerer haben ein Urteil zu fällen, das Beispiel Daschner als Leitfaden auf der einen Seite, die Notwenigkeit des Rechsstaates auf der anderen Seite. Dann geht es nämlich nicht nur um einen Fall, sondern auch um die Demonstration des Rechtes.
 
GRAKA0815 schrieb:
Und wer legt das fest?
Wie, wo und wann hätte die Polizei denn damit Rechtssicherheit?
Wenn es der einfache Verkehrspolizist entscheidet?
Der Leiter einer Polizeistation?
Der Leiter einer Kripo?
Oder wie in dem Fall Daschner sogar ein noch viel höherer Beamter?
Vielleicht der Staatsanwalt?
Oder doch besser gleich ein Richter?
Wann ist es eine Notsituation? Wenn "definitiv" das Leben eines Menschen auf dem Spiel steht, oder wenn man "nur" annehmen muß das eines auf dem Spiel steht (wie hier in dem Fall)?
Das Problem an der ganzen Sache wäre, das selbst wenn jemand wie Gäfken die Tat bereits gestanden hat, er immer noch als "Verdächtiger" gilt und zwar so lange bis das ein Richter in einem "ordentlichen" Verfahren seine Schuld festgestellt hat (Unschuldsvermutung). ;)
In diesem Falle ist der PFvD (Polizeiführer vom Dienst = Gäfgen) der Anspechspartner.

Der sollte es richten können...
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend @ all,
danke erstmal für die ganzen Meinungen und die ganze Diskussion! Ist echt intressant eure Meinungen und Ausführungen zulesen!
Wie schon zu Anfang festgestellt, ist es wirklich ein heikles Thema viele verschiedene Ansichten hat.

Was ich häufig gelesen habe war das Wort Folter, dazu möcht ich nur folgendes sagen, im Artikel auf spiegel.de stehts auch drin, dass das Wort im gesamten Prozess kein einziges mal gefallen ist.
Ich sehe das so - dass Gäfgen Schmerzen angedroht wurden, aber nie die Rede davon da dies auch zu durchzuführen und ich denke das war auch nie ein Vorhanden von Daschner!
Deswegen passt das Wort irgendwie nicht dazu, oder? Es waren ja im Grunde nur "leere Drohungen"!
Bevor jetzt jemand sagte, dass ich das nicht wissen kann - das stimmt, aber das war auch Daschner wohl klar, dass wenn er Gäfgen nur "ein Haar krümmt" er dann selber vor Gericht landen würde, deswegen kann ich es mir absolut nicht vorstellen das man das wahr gemacht hätte!
mfg
schweiiger
 
schweiger1983 schrieb:
Guten Abend @ all,

Was ich häufig gelesen habe war das Wort Folter, dazu möcht ich nur folgendes sagen, im Artikel auf spiegel.de stehts auch drin, dass das Wort im gesamten Prozess kein einziges mal gefallen ist.
Ich sehe das so - dass Gäfgen Schmerzen angedroht wurden, aber nie die Rede davon da dies auch zu durchzuführen und ich denke das war auch nie ein Vorhanden von Daschner!
Deswegen passt das Wort irgendwie nicht dazu, oder? Es waren ja im Grunde nur "leere Drohungen"!

Zitiert aus dem Spiegel:
"Die Anordnung Daschners, Gäfgen nun Zwang anzudrohen, dann "unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen, Red.) erneut zu befragen", führte zu erheblicher Unruhe unter den Beamten. Die meisten waren von der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung überzeugt oder sie waren sich unsicher und weigerten sich daher mehr oder minder deutlich, Folge zu leisten."

Definiere nun bitte Folter! ;)
 
Meinen Respekt vor den Richtern: Sie haben in meinen Augen den bestmöglichen Kompromiß gefunden. Die öffentliche Meinung wurde getroffen, auch wenn das Strafmaß für mich etwas zu niedrig war.
Was mich im Moment jedoch nachdenklich macht: Daschner hatte (so das Gericht) 'edle Motive', nämlich die Rettung eines Menschenlebens. Er war in dem Augenblick unter Zeitdruck, dazu der Druck von der Öffentlichkeit.
Doch hat mir der Fall andere Szenarien vor Augen geführt: Wie verhält sich unsere Exekutive, wenn ein 'Terrorverdächtigter' gefasst wird, von dem man weiß, dass er bereits früher Menschen getötet hat und jetzt damit droht, z.B. das Wassernetzwerk einer Stadt zu vergiften? Das mag abenteuerlich klingen, aber der Fall Daschner wurde immer in einer Relation gesehen, niemals absolut. Das heißt, die Androhung von Folter stand immer gegenübüer einem jungen Leben. Das eine ist die abscheulichste Art von Machtausübung gegenüber einem Wehrlosen, das andere ein unschuldiges Leben, dass wir alle zu schützen verpflichtet sind.

Ich bin mir fast sicher, dass das Gericht anders entschieden hätte, wenn es diesem Fall um etwas gegangen wäre, zum Beispiel das Leben vieler Menschen. Und das beunruhigt mich, denn dann steht der Rechtsspruch gegen die Folter immer in einer Relation zum erwarteten Ergebnis, und das wäre der Anfang von einem "Folter? Nein, aber vielleicht wenn, ...".
Insofern interpretiere ich das Urteil als:
In Deutschland steht Folterandrohung bei öffentlichem Interesse nicht unter Strafe.
 
schweiger1983 schrieb:
So sehe ich das auch - das Daschner schuldig ist! Es gibt halt kein Gesetz was ihm dieses Handeln erlaubt hätte. ....
Gibt es ein Gesetz, daß Gäfgen sein Handeln erlaubt hatte?


Nossi schrieb:
Daschner musste verurteilt werden, allein aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit.
Hallo? Hier ist ein kleiner Junge getötet worden!

Ein kleiner Mensch, der sein ganzes Leben noch vor sich hatte. Demnächst traut sich kein Polizist mehr härter durchzugreifen. Was muss denn noch alles passieren, das der Staat endlich aufwacht. Diese Art Rechtsprechung ist genauso schizofren, wie ein betrunkener Straftäter sogen. Strafmilderung bekommt, weil er zur Tatzeit besoffen war? Na toll. Bevor er anfing zu trinken, wusste er doch, wozu man auch im volltrunkenen Zustand in der Lage ist. Da krieg ich nur noch das große
:kotz:

In Deutschland erhalten leider immer wieder die Täter mehr Rechte als die Opfer, so siehts doch aus. Oder wozu benötigt man einen Verein wie den "Weissen Ring"?

Wo bleibt er denn, der sogen. Rechtsstaat?

Meine Meinung ist, auch wenn sie für manchen zu krass erscheint:

Ein Täter, der einen Unschuldigen (und dann noch dazu ein Kind) tötet, hat das Recht auf § 1 GG ff verwirkt! Warum?

Hat er dem Opfer dieses zugestanden? Nein!

Ich möcht' gern mal den Richter sehen, wie er urteilt, wenn es sein eigenes Kind gewesen wäre, was da so bestialisch getötet wurde.

Wie dem auch sei. Solche Diskussionen sind leider müssig.

Ich wollt's halt nur mal los werden und hoffe, niemanden persönlich angesprochen zu haben.

scanni
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast dir deine Frage praktisch selbst beantwortet.
Der Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn wirklich jederzeit gilt: Gleiches Recht für alle. Alle Menschen sind gleich, deshalb müssen auch alle Menschen gleich vor Gericht gestellt werden. Darauf allein baut unser Rechtsstaat auf. Damit nicht Reiche und Mächtige straffrei davonkommen können und die kleinen Leute bei jeder Temposünde für 10 Jahre Steineklopfen müssen. Deswegen kann es keine Ausnahmen geben, für niemanden, egal was er gemacht hat. Denn wer will entscheiden, wer eine Ausnahme ist und wer nicht ? Was qualifiziert einen dafür, menschlich behandelt zu werden und wer wird gefoltert ? Wenn du heute den Rechtsstaat beschneidest, kann das jederzeit wieder passieren.

Heute ein Mörder
Morgen ein Vergewaltiger
Übermorgen ein Dieb
In einer Woche ein Unschuldiger
 
Gibt es ein Gesetz, daß Gäfgen sein Handeln erlaubt hatte?

Nö, wurde er denn von irgendwas frei gesprochen?


Irgendwie kommt die Diskussion zu keinem Ergebnis weil immer wieder jemand VERSTÄNDLICHWEISE auf die emotionale Schiene gerät.

@scanni
Du kannst dir sicher sein, das jeder hier nur zu gerne mal mit Gäfgen in einem Raum um im Mal die Meinung zu sagen. Jedenfalls will hier niemand Gäfgen in Schutz nehmen. Aber es geht hier auch garnicht darum, welches Schicksal wir uns für Gäfgen wünschen sondern schlicht um die Frage, ob das Daschner-Urteil den Grundfesteb unsreres Staates gerecht wird. Da muß man alle Emotionen außen vor lassen und im vorliegenden Fall auch mal beiseite schieben, was Gäfgen getan hat vor dem Gesetz nichts mit Daschner's Handeln zu tun. Da gilt nur, das Daschner die Würde des Menschen antasten wollte.


Wo bleibt er denn, der sogen. Rechtsstaat?

Was soll denn der Rechtsstaat dagegen tun, das sich ein Gäfgen über eben jenes hinweg setzt? Allein deswegen kann man diese Frage und auch die Frage, ob der Täterschutz wertvoller als der Opferschutz ist, absolut abwegig.


Ein Täter, der einen Unschuldigen (und dann noch dazu ein Kind) tötet, hat das Recht auf § 1 GG ff verwirkt! Warum?

Hat er dem Opfer dieses zugestanden? Nein!

Damit wären wir wieder bei Auge um Auge, Zahn um Zahn - tötet die Mörder und kastriert die Vergewaltiger.


Diese Art Rechtsprechung ist genauso schizofren, wie ein betrunkener Straftäter sogen. Strafmilderung bekommt, weil er zur Tatzeit besoffen war? Na toll. Bevor er anfing zu trinken, wusste er doch, wozu man auch im volltrunkenen Zustand in der Lage ist. Da krieg ich nur noch das groß.

Genau meine Meinung ;)
Auf dem Gebiet müssen wir was machen. Ich gehe zwar davon aus, das selbst die Todesstrafe keine Eindämmung der Straftaten bedeuten würde denn ein Verbrecher geht ja in der Regel davon aus, das er nicht erwischt wird, aber allein zum Schutze der Allgemeinheit muss sich was tun. Wenn ein Kindervergewaltiger mal wieder anderthalb Jahre auf Bewährung aufgebrummt bekommt geht mir die Hutschnur noch. Resozialiserung schön und gut, aber bei manchen Täterkreisen kann und sollte man sie nicht anwenden.


Ich wollt's halt nur mal los werden und hoffe, niemanden persönlich angesprochen zu haben.

Hast du nicht und ich hoffe, das ich dich in allen Punkten richtig verstanden habe. Meine Meinung ist aber wie gesagt das die Emotionen, die du von dir gegeben hast und die wir wohl alle empfinden, in dieser Diskussion fehl am Platze sind und wenn man den Gedanken in einen größeren Rahmen weiter spinnt dann ist das auch gut so denn sonst wären wir wieder im Mittelalter ...
 
GRAKA0815 schrieb:
Zitiert aus dem Spiegel:
"Die Anordnung Daschners, Gäfgen nun Zwang anzudrohen, dann "unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen, Red.) erneut zu befragen", führte zu erheblicher Unruhe unter den Beamten. Die meisten waren von der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung überzeugt oder sie waren sich unsicher und weigerten sich daher mehr oder minder deutlich, Folge zu leisten."

Definiere nun bitte Folter! ;)

Also, für mich fängt Folter erst an wenn man einem Menschen weh tut, misshandelt etc.
Unter Folter fällt ja auch nur die Androhung von Gewalt etc. an, wie man in der Defintion nachlesen kann. Für mich hat nur eine Androhung von Gewalt stattgefunden und keine Folter, aber da mag jeder seine eigene Meinung zu haben, die ich auch respektiere!
mfg
schweiger
 
schweiger1983 schrieb:
Solange es sich wirklich nur um eine Androhung handelt und man niemanden nachweisen kann das er es wirklich vorhatte, jemanden zu quälen dann sollte es doch vielleicht erlaubt sein?! Wobei man dann einen "Rahmen " dazu festlegen müsste, wann und in wie weit sowas erlaubt ist!
Um nochmal auf Deinen einleitenden Post zurückzukommen: Was soll ein derartiger Rahmen bewirken? Wenn ein Beschuldigter sicher sein kann, dass ihm lediglich mit Folter gedroht wird, dann wird er sich doch bei entsprechender Gewaltandrohung einen Ast lachen. Damit würde sich unsere Gesellschaft von einem wichtigen Grundprinzip verabschieden, ohne aber an anderer Stelle irgendetwas zu bewirken. Die reine Androhung "wirkt" nicht.

Wenn er sich aber nicht sicher sein kann, dann ist aber bereits die Androhung körperlicher Gewalt eine Form von (seelischer) Folter. Damit er sich nicht sicher sein kann, müßte die körperliche Gewalt dann aber auch manchmal angewendet werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit kannst Du damit abschreiben. Wozu das auf lange Sicht mehr oder weniger zwangsläufig führen würde, wurde in diesem Thread schon wiederholt gesagt.

Irgendeinen Grenzbereich oder eine Grauzone, für die es Regelungen zu finden gilt, kann ich da einfach nicht erkennen.
 
Tiguar schrieb:
Wenn ein Beschuldigter sicher sein kann, dass ihm lediglich mit Folter gedroht wird, dann wird er sich doch bei entsprechender Gewaltandrohung einen Ast lachen.
Da geb ich dir vollkommend Recht, aber da der Fall Daschner/Gäfgen eine Art Premiere war, denke ich konnte Gäfgen nicht ahnen ob es nur leere Drohungen sind oder nicht. Sicherlich wäre sowas in Zukunft eine Lachnummer, wenn man das wiederholen würde. Es würde keiner Ernst nehmen, außer die Gesetze würden das erlauben...wobei das eine sehr schwierige Sache wäre!
Tiguar schrieb:
Die reine Androhung "wirkt" nicht -->mehr.

mfg
schweiger
 
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