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NewsUrteil: Nur die Polizei darf im Netz „Polizei“ heißen
Für den Begriff „Polizei“ kann das Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz beantragen und damit privaten Unternehmen den Gebrauch untersagen. Zu diesem Ergebnis kam nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und folgte damit dem Urteil des Landgerichts Bochum aus der ersten Instanz.
Irgendwelche Möchtegerns müssen auch keine Ordnungsinstanz suggerieren.
Viele Seiten sind mit ihren Aussagen auch gar nicht rechtlich gedeckelt und machen manchen Besucher nur noch verwirrter.
Vor allem politisch fragwürdige Anbieter von Anti-Gewalt-Seminaren dürfen nicht von Organisationen kommen die man mit der Polizei verwechseln könnte. Denn es gibt einen Unterschied zwischen Gewaltprävention und Wehrlosmachung, und da befindet sich schon die echte Polizei stets auf schwieriger Gradwanderung.
Erstens ist das falsch - die "normalen Polizisten" sind Beamte, nur in der Verwaltung usw wird nicht mehr alles verbeamtet - und zweitens ändert das nichts daran dass sich nicht jeder einfach als Polizei ausgeben darf - das Beamtentum hat nichts mit der Stellung der Polizei zu tun.
Es ging ja aber um Amtsanmaßung. Und ein Amt bekleidet wohl ein Beamter, und wenn ich mir irgendwelche Tätigkeiten anmaße die jemand bei der Verwaltung durchführt der kein Amt innehat, dann kann mir auch niemand Amtsanmaßung unterstellen. Hängt also wohl doch irgendwie zusammen.
Es wäre dann wohl ein anderer Tatbestand, wenn das nur ein "Job" ist und die Person nur ein "Vertragsbediensteter". Genauso wie bei einer privaten Firma.
Auch das stimmt nicht. Amtsanmaßung bezieht sich nicht auf "Beamter" sondern auf "öffentliches Amt" - für den Tatbestand der Amtsanmaßung ist es irrelevant ob die Funktionäre dieses öffentlichen Amtes nun Beamte sind oder nicht.
Ich hätte auch was dagegen, wenn einer meinen guten Namen für seine Zwecke benutzen würde!
Es ist doch auch verboten sich nicht mit Titeln zu betiteln die man sich nicht regelmäßig erworben hat!
Was wären denn das z.B. für Titel, die man sich regelmäßig erwerben muss ?
Ansonsten muss ich ehrlich sagen seh ich die Angelegenheit ähnlich wie der Richter: der Name Polizei hat bei Privatpersonen/ nicht-staatlichen Organen nichts zu suchen.
Es gibt ja auch viele Facebook Seiten & Twitter, wo die Polizei Hilfe sucht, ich glaube man muss nicht lange nachdenken ob es nun gut oder schlecht ist.
Eigentlich schon regelmäßig , wenn ich sehe was für beschränkte Personen Titel haben könnte man schon einführen das die immer wieder unter Beweis stellen müssen, dass sie den Titel auch verdient haben
wenn ich sehe was für beschränkte Personen Titel haben könnte man schon einführen das die immer wieder unter Beweis stellen müssen, dass sie den Titel auch verdient haben