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Mit einem Schlussplädoyer der Anklage und ihrer vergleichsweise moderaten Forderung nach 90 Tagen Haft auf Bewährung ist am gestrigen Montag die Beweiseaufnahme um das Verfahren gegen den Author der Software DeCSS beendet worden. Ein endgültiges Urteil wird für nächste Woche erwartet.
Danke, "Jan"
Scheinbar denken jetzt einige, ich überhaupt nicht up to date,
habe aber ganz einfach die letzenn Tage wenig Zeit gehabt, die news der Welt zu verfolgen...
Natürlich besitzte ich die Fähigkeit, Suchmaschinen zu verwenden, da mich der Artikel jedoch nur perifär interessiert, und ich diese Site am heutigen Abend mehrfach besuchen werde, um die News der letzten Tage zu lesen und mir auch sicher bin, andere werden diese Site auch besuchen, habe ich nicht viel Aufwand volendelt und stellte diese Frage.
Toll, 8 Kommentare und keiner hat was mit der News zu tun.
Auch wenn er zu 90 Tagen auf Bewährung verurteilt werden sollte, kommt er noch glimpflich davon, wenn man bedenkt wie scharf die oft wegen scheinbar Kleinigkeiten vorgehen. Außerdem hat er dann das leidige Thema endlich hinter sich...
Ich weiß gar nicht, was das überhaupt soll.
Nur weil der scheinbar mehr in der Birne hat als die CSS-Coder soll der bestraft werden ?
Weil der seine Original-DVDs auf Platte sichern wollte ?
Ich seh prinzipiel im Knacken eines Kopierschutzes keine strafbare Handlung.
Der hat ja keine Kopien vertickt oder was in der Richtung.
Wenn man bedenkt, dass der Kerl damals 14 Jahre alt war (fallls ich mich irre, Tschulligung) und den Kopierschutz kinacken konnte, sollte man wohl eher die Coder von CSS wegen Unfähigkeit vor Gericht stellen....
KEIN Kopierschutz ist unknackbar, und ich lach mich über die Medienindustrie kaputt, dass die Deppen imer noch Geld in diesen Schwachsinn investieren.
Qualität veranlasst zum Kauf, nicht der Kopierschutz.
Was ist eigentlich mit all den ganzen DVD-Kopierprogrammen die man käuflich erwerben kann? Wie lesen diese die DVDs aus? Haben die´ne Lizenz für´nen CSS-Schlüssel? Der eine programmiert als Hobby und findet sich im Gericht wieder, die anderen setzen sich ins gemachte Nest machen einen Reibbach.
Der Unterschied bei DeCSS und den heutzutage käuflich zu erwerbenden Tools ist, das durch Reverse-Engeneering des XingDVD Player an einen Authentifizierungsschlüssel gekommen ist, und der in DeCSS eingebaut wurde. Andere Tools machen das über Brute-Force. Also einfach das abklappern aller Möglichkeiten.
Dann müsste doch Xing den Autor von DeCSS wegen Diebstahl verklagen und das DVD-Komitee/Filmindustrie wegen unerlaubter bzw. unerwünschten Tools die DVD-Kopiersoftwarehersteller.