USB-C Port physischer Schaden durch normale Benutzung ?

Der Port ist tot und durch die Art des Schadens werden die auf unsachgemäße Nutzung gehen.

Letztlich werden die dir dann den Austausch des Mainboards anbieten und das fast zum Preis des Gerätes. Schwierig.

Am ehesten beim Händler auf Gewährleistung versuchen.

Wenn ich den Schaden so sehe und hier so lese würde ich Lenovo aber meiden. Ich hab viel mit DELL zutun und keiner der USB-C Ports dort hat je so ausgehen oder ist kaputt gegangen.
 
kachiri schrieb:
Eine Beschädigung durch Gebrauch (sprich Abnutzung!) ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
Eine zu schnelle Abnutzung durch Design-, Material- oder Verarbeitungsfehler bei ordnungsgemäßen Gebrauch ist ein Mangel da dieser Mangel schon beim Kauf bestand.

Die Frage ist ob es sich um einen Design-, Material- oder Verarbeitungsfehler handelt oder ob nicht ordnungsgemäß damit umgegangen wurde.
 
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Das gilt dann im Zweifel erstmal nachzuweisen. Viel Spaß beim beschreiten des Rechtsweg.

Nicht falsch verstehen. Das ist ein Unding, dass der Port so schnell durch ist. Aber rechtlich ist es gar nicht so eindeutig.
 
Wo gibt's den so ein Ersatz USB-C Port zum austauschen als Ersatzteil?? Anleitung ?

DerFakeAccount schrieb:
Leider typisch USB-C, ich habe diese Woche alleine 2 Geräte mit dem Problem.

Von daher übe ich gerade USB-C umzulöten mit großem Fortschritt.

Schlecht wäre allerdings wenn es bei deinem Gerät die Leiterbahnen kaputt gemacht hat.
 
@Subzer00
das kannst du nicht selber tauschen. Evtl. findet sich hier jemand der SMD löten kann bzw. das anbietet. Ansonsten mal im "Thinkpad-forum" nachfragen ob es dir jemand tauschen kann.
 
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eigs schrieb:
Die Frage ist ob es sich um einen Design-, Material- oder Verarbeitungsfehler handelt oder ob nicht ordnungsgemäß damit umgegangen wurde.
Das ist gerade der Sinn der Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung/Nacherfüllung: Der Händler muss die unsachgemäße Benutzung nachweisen. Nicht der Kunde, dass er das Gerät sachgemäß behandelt hat. Insofern kann bei einem Händler durchaus intensives Bestehen auf Repartur, schriftliche Fristsetzung und danach ggf. Drohung mit Anwalt (in dieser Reihenfolge) zum Erfolg führen.

Wartungsverträge existieren hingegen unabhängig von der Gewährleistung, und können daher relativ frei Einschränkungen definieren.

Hilft hier zwar nichts: Aber HP hat bei einem Probook ohne Probleme einen nach 2,5 Jahren defekten USB-C Port im Rahmen eines Carepack Vertrages bei mir zu Hause durch Mainboardtausch repariert. Fotos oder ähnliches wollten die nicht sehen, mündliche Fehlerbeschreibung am Telefon hat gereicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (USB-C ergänzt)
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5 Monate? Auf Austausch oder Geld zurück im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehen.
 
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Ich glaube das wird nicht so einfach.
Ergänzung ()

TomH22 schrieb:
Das ist gerade der Sinn der Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung/Nacherfüllung: Der Händler muss die unsachgemäße Benutzung nachweisen. Nicht der Kunde, dass er das Gerät sachgemäß behandelt hat. Insofern kann bei einem Händler durchaus intensives Bestehen auf Repartur, schriftliche Fristsetzung und danach ggf. Drohung mit Anwalt (in dieser Reihenfolge) zum Erfolg führen.

Wartungsverträge existieren hingegen unabhängig von der Gewährleistung, und können daher relativ frei Einschränkungen definieren.

Hilft hier zwar nichts: Aber HP hat bei einem Probook ohne Probleme einen nach 2,5 Jahren defekten USB-C Port im Rahmen eines Carepack Vertrages bei mir zu Hause durch Mainboardtausch repariert. Fotos oder ähnliches wollten die nicht sehen, mündliche Fehlerbeschreibung am Telefon hat gereicht.
Aber wie kann man den auch einen USB-C Port falsch benutzen??

Hier steht das ja auch so drin in dem Link.
https://www.verbraucherzentrale.de/...fekten Ware muss,Kunde sie falsch bedient hat).
 
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Subzer00 schrieb:
Aber wie kann man den auch einen USB-C Port falsch benutzen??
Da gibt es schon genug Möglichkeiten, z.B. ihn Scherbelastungen auszusetzen, usw. Aber wie gesagt, das muss der Händler beweisen.
 
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