Verhalten bei vermeindlichem Bagatellschaden KFZ

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nr-Thunder

Commodore
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Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:
  • Auffahrunfall im April im Straßenverkehr, ich Unfallverursacher (Fahrer, Fahrzeug auf Vater zugelassen)
  • Kleine Delle mittig (2cm) an Heckstoßstange des Geschädigten (BMW 320i Bj 1999), könnte also von mir sein
  • Mit Unfallgeschädigtem Telefonnummern ausgetauscht (Ich habe erstmal nicht gemeldet, da ich von einem kleinen Schaden ausgegangen bin den ich selber zahle)
  • Kostenvoranschlag persönlich vom Unfallgeschädigtem im Juni erhalten von, 749€ Netto (circa 890€ mit UST) von KFZ Werkstatt, umfasst Austausch der Heckstoßstange + Lackieren

Wie muss ich jetzt vorgehen unter folgender Annahme
  • Bei Allianz versichert
  • Ich möchte es schnell regeln, und werde wohl den Betrag aus eigener Tasche zahlen da die SF-Klasse höher liegen sollte durch die Zulassung auf meinen Vater. Muss die Begleichung dann über die KFZ-Versicherung erfolgen? Und muss ich nur die 749€ bezahlen, falls der Geschädigte die Reperatur nicht machen lässt (Argument für den Geschädigten, da unter 750€ sein Auto weiterhin als unfallfrei gelten sollte). Lohnt es sich also doch noch ohne Versicherung, ein rechtswirksames Schreiben zu erstellen? (Im Sinne von ,,Hiermit bestätige ich für den Schaden aufzukommen, beide Parteien sind sich einig, danach keine nachträglichen Konsequenzen für mich.")
  • Falls es über die Versicherung gehen muss und ich den Schaden aus eigener Tasche zahle, wird die Versicherung dann dennoch auf ein Gutachten bestehen?

Entschuldigt meine Naivität, ich habe mich zwar nach meinem Wissen nicht rechtlich falsch verhalten, indem ich es nicht gleich der Versicherung gemeldet habe (mit dem Hintergedanken einen kleinen Schaden ohne Versicherung zu begleichen). Allerdings habe ich auch nicht mit so einem Schaden gerechnet da ich mir nicht bewusst war, dass man unter reparieren quasi immer einen Kompletttausch vorsieht (und dass es mit einem Beulendoktor nicht getan ist).

Mfg
 
Ist es denn mit einem Dellendoktor wirklich nicht getan, oder will der Geschädigte das nur nicht?
 
Idon schrieb:
Ist es denn mit einem Dellendoktor wirklich nicht getan, oder will der Geschädigte das nur nicht?
Ehrlich ? Das hat doch 0,0 mit Findung eine guten Lösung für den Verursacher zutun.

Er hat nen Angebot eingeholt, der Verursacher zahlt die Summe und der smartrepair Mensch macht es für 50€ wieder schick.
 
Heelix schrieb:
hat nen Angebot eingeholt, der Verursacher zahlt die Summe und der smartrepair Mensch macht es für 50€ wieder schick.

Diese Art der Bereicherung finde ich absolut ekelerregend
 
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knoxxi schrieb:
Diese Art der Bereicherung finde ich absolut ekelerregend
Dumme Rechtslage. Auf dem Kostenvoranschlag steht dass das auto 300.000 km gefahren ist. Hab mal auf mobile.de geschaut, da ist das komplette auto kaum mehr als 1000€ Wert. Letztenendes liegt es aber absolut am geschädigten was er mit dem Geld macht.

Aus
https://www.bussgeldkatalog.org/verzichtserklaerung-unfall/
https://www.bussgeldkatalog.org/einigungsprotokoll-muster.pdf
https://www.bussgeldkatalog.org/fiktive-abrechnung/

Entnehme ich dass es wohl doch so gehen sollte wie ich es ursprünglich angedacht habe. Wenn der geschädigte es nicht reparieren lässt (oder sich ein Ersatzauto kauft), soll keine UST anfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum befragt Du nicht den Mann von der Versicherung, man darf doch Schäden selbst zahlen und trotzdem mal dort nachfragen. Evtl wird man bei der Schadenssumme auch noch gar nicht hochgestuft, aber ein Versuch ist es doch wert, wenn Du aber lieber zahlst, mach es.
 
@Heelix

Aber warum sollte ich vielleicht (weit) mehr bezahlen als nötig?

Das hängt natürlich alles vom Einzelfall ab, aber ich finde bemerkenswert, wie einfach der TE alles zu akzeptieren scheint.
 
Dem TE wird nun mal nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen oder es über die Versicherung zu klären wenn es ihm zu teuer ist. Hätte er eben keinen Unfall verursachen dürfen. Der Preis geht doch noch und ist vollkommen im Rahmen. Ja vermutlich wird der Geschädigte sich das Geld einstecken aber was geht es denn den Verursacher an?
 
Richtig, der TE muss zahlen.

Ich stelle jedoch die Höhe des Betrages grundsätzlich in Frage.

Für den Schädiger ist der Weg des Geldes beispielsweise dahingehend spannend, weil nur unter Umständen Umsatzsteuer anfällt. Das hat der TE ja aber bereits selbst recherchiert.
 
Also, beim "Normalfall" also deine KFZ-Haftpflicht, bezahlt den Schaden, gibts zwei Möglichkeiten... Der Geschädigte lässt einen Kostenvoranschlag/Gutachten machen (Die Kosten hierfür musst du auch tragen) DANN kann der Geschädigte sagen, dass er entweder

1. das Auto nach diesem KV reparieren lässt und deine Versicherung bezahlt die Reparatur.
2. Er sagt der Versicherung, dass er den Schaden so ausgezahlt haben möchte. Dann bekommt er die Summe aus dem KV OHNE MwSt. ausgezahlt.

Das natürlich nur, wenn es sich nicht um einen "Totalschaden handelt, sprich, der Schaden liegt über (oder sehr nah am) dem Zeitwert.

DANN würde der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert ./.Restwert des Autos bekommen.

Die Versicherung wird aber auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag/Gutachten fordern. Ggfs. Wird die Versicherung auch selbst nochmal einen Gutachter schicken.

Mit Bagatellschaden würde ich aufpassen...bei der Schadensumme und dem Wert des Autos, ist das IMHO keine Bagatelle mehr.. und unfallfrei... naja das beschäftigt regelmäßig die Gerichte.

Also.. entweder beißt du in den sauren Apfel und bezahlst die 890,- + Kosten des Kostenvoranschlags oder du gibst es der Versicherung.

Rechne auch damit, dass er sich doch noch einen Anwalt nimmt.. DIE Kosten musst du auch tragen...

Btw: Es gibt keine wirkliche Grenze bis wann ein Schaden ein Bagatellschaden ist!
 
Wieso sollte er 890€ zahlen, wenn der geschädigte ggf nicht reparieren lässt? Dann zahlt er die ust doch nicht an den geschädigten mit...

Dieser weg gilt genauso wenn er privat zahlt ohne die Versicherung...
 
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"Wieso sollte er 890€ zahlen, wenn der geschädigte ggf nicht reparieren lässt? Dann zahlt er die ust doch nicht an den geschädigten mit... "

Schaden ist Schaden und was der geschädigte macht spielt keine Rolle.
Wenn die Versicherung das nicht als wirtschaftlichen Schaden ansieht zahlt entweder der TE selber oder seine versicherung die Summe.

Mir ist eine Frau reingefahren auf dem Parkplatz und bei meiner Stoßstange waren die Halterungen kaputt + Lackschaden.
Die Halter hab Ich machen lassen die Lakierung hab Ich mir gespart also hab Ich plus gemacht^^
 
Es geht um die Umsatzsteuer. Diese wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn eine tatsächliche Leistung erbracht wird und sie auch tatsächlich anfälllt...

Es spielt also natürlich eine Rolle, was der Geschädigte machte. Bitte nicht solch grundlegend falsche Aussagen treffen.
 
BGB schrieb:
§249 BGB
(2) (...) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Die Diskussion nervt. Hier die eindeutige Lösung ob Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
 
Bei mir war auch kaum was zu sehn und da waren 970 Euro fällig der voranschlag kam halt von der Volvo Werkstatt.
Manchmal sieht man den wirklichen Schaden nicht auf den ersten Blick.
Und dann gibts aber auch die Leute die aus jeder Delle das möglichste rausholen wollen^^
 
Es gibt Werkstätten, die bieten gar kein SmartRepair an und sind entsprechend teuer. Und bei alten Fahrzeugen sind auch nur unter engen Bedingungen Vertragswerkstätten okay, z B. dann, wenn das Fahrzeug ausnahmslos bisher in einer solchen gepflegt wurde.
 
grundsätzlich:
wenn es einen unfall gab - egal ob pkw oder privathaftpflicht - immer sofort bei der versicherung melden! auch wenn du selbst nicht schuld hast oder glaubst es handelt sich um "nichts". ein offener fall wird bei der versicherung automatisch geschlossen, kommen keine weiteren anfragen.

und es ist einfacher einen nichtigen fall zu melden und auslaufen zu lassen, als hinterher den kosten schuldfragen etc... hinterher zu rennen ;)
 
Du kannst dem Anspruchsteller aber nicht vorschreiben, dass er smartrepair zu verwenden hat oder wo er sein Auto reparieren lassen darf.

@TE: Entweder du bezahlst den kva netto oder gibst es deiner Versicherung, die zahlen den kva netto und du zahlst dann an die Versicherung und kaufst den Schaden zurück. Bei der Summe wird der Versicherer im Leben keinen eigenen SV beauftragen, die zahlen den kva bzw. die Rechnung und das wars.
 
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