nr-Thunder
Commodore
- Registriert
- Sep. 2009
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- 4.544
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
Wie muss ich jetzt vorgehen unter folgender Annahme
Entschuldigt meine Naivität, ich habe mich zwar nach meinem Wissen nicht rechtlich falsch verhalten, indem ich es nicht gleich der Versicherung gemeldet habe (mit dem Hintergedanken einen kleinen Schaden ohne Versicherung zu begleichen). Allerdings habe ich auch nicht mit so einem Schaden gerechnet da ich mir nicht bewusst war, dass man unter reparieren quasi immer einen Kompletttausch vorsieht (und dass es mit einem Beulendoktor nicht getan ist).
Mfg
folgendes ist passiert:
- Auffahrunfall im April im Straßenverkehr, ich Unfallverursacher (Fahrer, Fahrzeug auf Vater zugelassen)
- Kleine Delle mittig (2cm) an Heckstoßstange des Geschädigten (BMW 320i Bj 1999), könnte also von mir sein
- Mit Unfallgeschädigtem Telefonnummern ausgetauscht (Ich habe erstmal nicht gemeldet, da ich von einem kleinen Schaden ausgegangen bin den ich selber zahle)
- Kostenvoranschlag persönlich vom Unfallgeschädigtem im Juni erhalten von, 749€ Netto (circa 890€ mit UST) von KFZ Werkstatt, umfasst Austausch der Heckstoßstange + Lackieren
Wie muss ich jetzt vorgehen unter folgender Annahme
- Bei Allianz versichert
- Ich möchte es schnell regeln, und werde wohl den Betrag aus eigener Tasche zahlen da die SF-Klasse höher liegen sollte durch die Zulassung auf meinen Vater. Muss die Begleichung dann über die KFZ-Versicherung erfolgen? Und muss ich nur die 749€ bezahlen, falls der Geschädigte die Reperatur nicht machen lässt (Argument für den Geschädigten, da unter 750€ sein Auto weiterhin als unfallfrei gelten sollte). Lohnt es sich also doch noch ohne Versicherung, ein rechtswirksames Schreiben zu erstellen? (Im Sinne von ,,Hiermit bestätige ich für den Schaden aufzukommen, beide Parteien sind sich einig, danach keine nachträglichen Konsequenzen für mich.")
- Falls es über die Versicherung gehen muss und ich den Schaden aus eigener Tasche zahle, wird die Versicherung dann dennoch auf ein Gutachten bestehen?
Entschuldigt meine Naivität, ich habe mich zwar nach meinem Wissen nicht rechtlich falsch verhalten, indem ich es nicht gleich der Versicherung gemeldet habe (mit dem Hintergedanken einen kleinen Schaden ohne Versicherung zu begleichen). Allerdings habe ich auch nicht mit so einem Schaden gerechnet da ich mir nicht bewusst war, dass man unter reparieren quasi immer einen Kompletttausch vorsieht (und dass es mit einem Beulendoktor nicht getan ist).
Mfg