Verkäufer versendet mit falschen Dienstleister und stellt sich quer

SteigerMP

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Hallo zusammen,
vergangene Woche hatte ich auf eBay ein Buch ersteigert dass laut Verkäufer per DHL versendet werden sollte. Ich hatte per Überweisung gezahlt (Paypal stand nicht zur Auswahl) und habe wie üblich bei DHL meine nächste Postfiliale als Lieferanschrift angegeben. Nach einigen Tagen stellte ich fest dass der Verkäufer das Paket per Hermes versandt hat und das Paket schon wieder auf dem Rückweg war.

Der Verkäufer stellt sich stur und schiebt mir die Schuld in die Schuhe da ich dafür verantwortlich bin eine lieferfähige Anschrift zu hinterlegen. Nirgendwo ist in der gesamten Auktion die Rede vom Versand per Hermes. Da ich per Überweisung gezahlt habe, kann ich den Käuferschutz ja nicht in Anspruch nehmen.

Da keine Einigung möglich war, habe ich mich jetzt dazu entschieden erneut Versandkosten zu zahlen wobei das Buch dann kein Schnapper mehr ist.

Das ist nicht mein erster eBay Reinfall, daher habe ich mir vor einiger Zeit geschworen strikt gegen solches Verhalten vorzugehen. Ich weiß aber nicht was für eine Straftat das darstellen könnte. Ist das überhaupt eine Straftat? Betrug kann das eigentlich nicht sein aber irgendwas in Richtung Täuschung dürfte auch raus fallen?
 
Das ist übel, vor allem, weil ja anscheinend DHL explizit gewählt wurde. Du magst keinen Käuferschutz haben, da nicht per Paypal bezahlt wurde, aber du könntest bei ebay einen Fall eröffnen und dort klären lassen.

P.S.: Habe festgestellt, dass gerade bei Büchern Amazon zuverlässiger ist.
 
@TE mach doch einfach des deutschen heilige Dreifaltigkeit: Anzeige, Anwalt und Verbraucherschutz. Gehe auch ruhig vor Gericht, und klage, das kann ja wohl alles nicht sein!

Büchern Amazon zuverlässiger ist.

Zuverlässiger ja, aber nicht günstiger.
 
Anzeige bringt was?
Das ist maximal eine zivilrechtliche Angelegenheit, nie und nimmer eine Strafrechtliche.

Inzwischen scheinst du das Angebot des Verkäufers angenommen zu haben. (erneuter Versand auf deine Kosten)
also ist der Fall doch abgeschlossen.
 
Eröffne einen Fall:
- bringt doch öfter was, da hier ja wohl der Verkäufer die Mehrkosten verursacht hat. Ausserdem hätte ihm vlt. ja auch auffallen können, dass es sich um eine DHL-Packstation handelt.
- Den zusätzlichen Versand hast Du bezahlt, um überhaupt die Ware zu bekommen
- werte negativ

Viel Erfolg!
 
Um Gottes Willen, für 5,99€ vor Gericht zu ziehen ist doch etwas zu viel des Guten.

Einen Fall kann ich bei eBay nicht eröffnen da eBay nichts machen kann wenn kein Käuferschutz besteht. Ich kann den Verkäufer lediglich melden aber das bringt erfahrungsgemäß nichts. Selbst Betrüger die von mehreren Leuten gesperrt wurden, hatte eBay nicht gesperrt.

Dann bleibt es bei einer negativen Bewertung. Aber Danke :)
 
Du bist auch verpflichtet eine lieferfähige Adresse anzugeben. Aber mach nur, bringen tut es dir nichts, und Recht hast du auch nicht.
 
SydBe schrieb:
Du bist auch verpflichtet eine lieferfähige Adresse anzugeben. Aber mach nur, bringen tut es dir nichts, und Recht hast du auch nicht.

Hat er doch?! Wenn der Verkäufer explizit DHL angeben hat, kann ich auch eine Postfiliale oder Packstation angeben.
 
Finanziell kann ebay da tatsächlich nichts machen.
Aber der Verkäufer wird höflich gebeten eine Stellungnahme abzugeben - Den "erzieherischen Effekt" und das Gefühl, doch im Fokus zu stehen, sollte man gelegentlich dem "Partner" gönnen :evillol:
 
SteigerMP schrieb:
Um Gottes Willen, für 5,99€ vor Gericht zu ziehen ist doch etwas zu viel des Guten.
Das wird sowieso nie der Fall sein, außer der Verkäufer ist bezüglich Vesandbetrug schon mehrfach aufgefallen. Man kann die Person trotzdem anzeigen, auch wenn das Verfahren i.d.R. nach §153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt wird. Solche Einstellungen werden aber i.d.R. weiter gespeichert.

Das ist immer noch besser, als gewisse Personen mit dem, derer Meinung nach, Kavaliersdelikt des Versandbetrugs einfach so durchkommen zu lassen.
 
Nur hat der vorliegende Fall überhaupt nichts mit Versandbetrug zu tun.
Setzen, 6!

Es liegt auch überhaupt gar keine strafbare Handlung vor.
Die Strafverfolgungsbehörden mit solchen Anzeigen von der eigentlichen Arbeit abzuhalten, ist nicht im Sinne der restlichen Verbraucher.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Das wird sowieso nie der Fall sein, außer der Verkäufer ist bezüglich Vesandbetrug schon mehrfach aufgefallen. Man kann die Person trotzdem anzeigen, auch wenn das Verfahren i.d.R. nach §153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt wird. Solche Einstellungen werden aber i.d.R. weiter gespeichert.

Das ist immer noch besser, als gewisse Personen mit dem, derer Meinung nach, Kavaliersdelikt des Versandbetrugs einfach so durchkommen zu lassen.

Damit waren wohl eher zivilrechtliche Schritte gemeint. Und die lassen sich natürlich auch wegen 5,99€ einleiten (und gewinnen). Ob das sinnig ist muss halt jeder für sich wissen.
 
Ist eine Postfiliale überhaupt eine lieferfähige Adresse selbst bei DHL? Den normal steht doch da der Name und dann die Adresse (die Lieferung wird wohl kaum namentlich an die Postfiliale gegangen sein, wie soll man da schließlich den Empfänger rausbekommen) drauf und diese Person ist an der angegebenen Adresse ja nicht aufzufinden. Auch für DHL nicht, Frage vor allem des Verständnisses wegen, aber irgendwie verstehe ich noch nicht, wie das von statten gehen sollte. Soweit ich das kenne, funktioniert das doch mit dem an die Filiale senden lassen nur, wenn man bei DHL angemeldet ist und dort die Paket Nummer angibt oder? Und das kann hier unmöglich der Fall gewesen sein.
 
ja ist es. man kann es sogar online einrichten, dass pakete direkt an die filiale gehen und nicht nach hause.
 
Dazu muss nicht die Paketnr. be DHL hinterlegt sein? Sprich das ganze muss dann entsprechend DHl gesondert mitgeteilt werden?
 
Mit Postnummer geht das auf jeden Fall.

Ansonsten kann man die Pakete noch rechtzeitig "umleiten" wenn man es im Tracking noch schafft.

Aber anders kenne ich es auch nicht.
 
Und genau diese beiden Optionen sind hier ja nicht umsetzbar gewesen. Daher meine Frage, wie kann die Postfiliale eine zustellfähige Adresse gewesen sein. Ohne die Vorbereitung per Paketnummer wäre das auch für DHL nicht möglich gewesen.

Einfach den Namen + die Adresse der Postfiliale ist kein zustellfähige Adresse. Sollte das bisher so per DHL im Einzelfall geklappt haben, ist das Wohl eher entgegenkommen der DHL als irgendwas sonst.
 
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