Hägar Horrible, PayPal hat auch einen Verkäuferschutz, man muss aber Bedingungen einhalten, also z.B. die Ware mit bestimmten Dienstleistern und mit Nachweis sowie innerhalb einer bestimmten Zeit und vor allem nur an die unter Transaktionsdetails angegebene Adresse verschicken! Keineswegs sollte sich ein Verkäufer auf eine Selbstabholung nach der Bezahlung per Überweisung oder mit PayPal oder den Versand an eine alternative Adresse einlassen.
Das ist nun hier aber nicht relevant, trotzdem würde ich auch bei Überweisung immer die Empfangsadresse und eine Rreferenz auf das Gehäuse, wie die Aktionsnummer mit angeben, dies erhöht die Chance das Dreiecksbetrug verhindert wird.
Das Problem hier ist die Zahlung per Überweisung zusammen mit dem Versand per Päckchen, denn das Versandrisiko trägt bei solchen Privatgeschäften der Käufer und im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage, der Verkäufer wird behaupten verschickt zu haben und dies wird man kaum widerlegen können. Den Schaden kann man hier nur als Lehrgeld abbuchen.
Das ist nun hier aber nicht relevant, trotzdem würde ich auch bei Überweisung immer die Empfangsadresse und eine Rreferenz auf das Gehäuse, wie die Aktionsnummer mit angeben, dies erhöht die Chance das Dreiecksbetrug verhindert wird.
Das Problem hier ist die Zahlung per Überweisung zusammen mit dem Versand per Päckchen, denn das Versandrisiko trägt bei solchen Privatgeschäften der Käufer und im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage, der Verkäufer wird behaupten verschickt zu haben und dies wird man kaum widerlegen können. Den Schaden kann man hier nur als Lehrgeld abbuchen.