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News Verkäufer von Slot-1-Karten legt Berufung gegen Nintendo-Urteil ein
- Ersteller Patrick
- Erstellt am
- Zur News: Verkäufer von Slot-1-Karten legt Berufung gegen Nintendo-Urteil ein
Und bei Ebay gibt es die karten für keine 2 Euro. Ich glaub nicht das der Zoll da genau hinschaut. Mein Apple Fake kam auch durch. Das gilt zwar nicht für mich aber ich glaube viele nutzen ihr Smartphone als Konsole. Nintendo & Co. werden es richtig schwer haben in Zukunft.
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dMopp
Banned
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 9.688
Nintendo ist absolut zu verstehen.
Diese Slot-1 Karten finden quasy ausschließlich ihre Verwendung bei Nintendo und dienen nur dem Zweck Spiele zu kopieren ...
@Chief Gewickelt:
naja, das kein Anspruch auf diese Güter besteht ist rein rechtlich absolut richtig, jedoch Gesellschaftlich ein gaaaaaaanz anderes Thema.
Musik ist in groben "Kultur" und diese für unsere Gesellschaft wichtig, da man so teil der Gesellschaft wird. Macht man einen auf Moraapostel mag man ein reines Gewissen haben, steht aber oft im gesellschaftlichen Abseits(gemeint sind damit nicht bestimem Produkte, sondern vielmehr der Apsket der Kommunikation der verloren geht... ... Stell dir vor du könntest nicht über Justin Bieber lästern.. ). Ich denke das Thema ist aber für ein "IT" Forum doch etwas zu komplex, nicht umsonsnt schafft es nichtmal die Politik das Urheberrecht brauchbar zu reformieren .. :O
Diese Slot-1 Karten finden quasy ausschließlich ihre Verwendung bei Nintendo und dienen nur dem Zweck Spiele zu kopieren ...
@Chief Gewickelt:
naja, das kein Anspruch auf diese Güter besteht ist rein rechtlich absolut richtig, jedoch Gesellschaftlich ein gaaaaaaanz anderes Thema.
Musik ist in groben "Kultur" und diese für unsere Gesellschaft wichtig, da man so teil der Gesellschaft wird. Macht man einen auf Moraapostel mag man ein reines Gewissen haben, steht aber oft im gesellschaftlichen Abseits(gemeint sind damit nicht bestimem Produkte, sondern vielmehr der Apsket der Kommunikation der verloren geht... ... Stell dir vor du könntest nicht über Justin Bieber lästern.. ). Ich denke das Thema ist aber für ein "IT" Forum doch etwas zu komplex, nicht umsonsnt schafft es nichtmal die Politik das Urheberrecht brauchbar zu reformieren .. :O
Zuletzt bearbeitet:
Keyser Soze
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 1.350
iDont_Know schrieb:dafür bringt das was!
die ps3 ist ja am besten gegen Raupkopierer geschützt, oder?
und für die neue psp gibt és ja gar keinen crack, oder??!?!
Und was hat das gebracht, sind die Spiele auf der PS3 dadurch 20€ günstiger geworden im vergleich zum PC oder xbox ? Denke mal ohne nachzuschauen, is das Gegenteil der Fall.
Spätestens dann würde der Staat eingreifen und es zur Pflicht machen Spiele und Musik zu kaufen, unterschätzt mir da die Lobbyisten.Chief Gewickelt schrieb:Machtdemonstration hieße Verzicht, aber da ist der Konsumwunsch stärker, wa
Das sind die, die die Gehälter unserer, amerikanischer etc. Politiker zahlen.
Man sieht ja schon wie weit es mit der GEMA gekommen ist
Jetzt zum Thema:
Seit wann darf man was nicht verkaufen, das nicht verboten ist ?
Wird gegen irgendein gesetzt versoßen ? Urheberrecht, Geschmacksmuster, Betäubungsmittel ... ?
Warum verkaufte denn Sony und Co früher jedes Jahr Milliarden von DvDs an den Ottonormalverbraucher ? Mittlerweile müsste doch jeder 1.000 Rohlinge zuhause haben, wer besitzt soviele Daten ? Ja, ja alles Fotografen oder so gewesen.
Naja war aber von Nitendo ein geschickter Zug sie in München vor den Kadi tu ziehen, in D-Dorf z.B. wäre bestimmt ein Freispruch rausgekommen. Sch... MUC-Lobby
Zuletzt bearbeitet:
Prof-Falmer
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2001
- Beiträge
- 915
Mhhh
Man kann mit ihnen:
- Videos/Filme schauen
- Das Internet in großem Umfang nutzen
- Musik hören
- Bücher/Texte lesen
- Freeware der Homebrew Szene nutzen
- Office Funktionen nutzen
- als Fotoapparat nutzen
- Videos drehen
- Cheaten/ Sofort-Speicherpunkte
Alles das was man heut zutage mit
einem Smartphone machen kann,
außer SMS und Telfonie.
Vieles natürlich nur mit Hilfe der Homebrew-Apps
Und was kann eine CD alles? Daten speichern.
Man kann mit ihnen:
- Videos/Filme schauen
- Das Internet in großem Umfang nutzen
- Musik hören
- Bücher/Texte lesen
- Freeware der Homebrew Szene nutzen
- Office Funktionen nutzen
- als Fotoapparat nutzen
- Videos drehen
- Cheaten/ Sofort-Speicherpunkte
Alles das was man heut zutage mit
einem Smartphone machen kann,
außer SMS und Telfonie.
Vieles natürlich nur mit Hilfe der Homebrew-Apps
Und was kann eine CD alles? Daten speichern.
Zuletzt bearbeitet:
Pierre
Padawan
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 2.406
Ich sehe bei den Flashkarten ein Problem, das glaube ich die wenigsten beachten:
Damit eine Flashkarte funktioniert, muss sie den Boot-Code eines normalen, lizensierten Spiels nutzen, da sie selbst nicht bootfähig ist. Wenn ich recht informiert bin ist alleine diese Tatsache schon illegal, da der Code eben nicht über den Flashkartenhersteller von Nintendo lizensiert wurde. Stattdessen klaut der Hersteller von R4 und co. Code von anderen spielen, um dem Gerät vorzutäuschen, es sei ein legales Spiel.
So nett die Homebrewsoftware auf den DS-Geräten auch war und ist, so bleibt der beschriebene Vorgang dabei halt nicht aus, was den gesamten Nutzungsprozess afaik illegal macht.
Oder täusche ich mich hier?
Oh und was nun den Verkäufer angeht: Ich für meinen Teil sehe hier mindestens eine Störerhaftung, denn wenn ich die Webseiten der Kartenhersteller so ansehe, ist der Hauptzweck eben die Nutzung von ROMs, während man, quasi ganz nebenbei, auch Homebrew nutzen kann.
Ich wünsche Nintendo auf jeden Fall viel Erfolg, auch in weiteren Verfahren.
Damit eine Flashkarte funktioniert, muss sie den Boot-Code eines normalen, lizensierten Spiels nutzen, da sie selbst nicht bootfähig ist. Wenn ich recht informiert bin ist alleine diese Tatsache schon illegal, da der Code eben nicht über den Flashkartenhersteller von Nintendo lizensiert wurde. Stattdessen klaut der Hersteller von R4 und co. Code von anderen spielen, um dem Gerät vorzutäuschen, es sei ein legales Spiel.
So nett die Homebrewsoftware auf den DS-Geräten auch war und ist, so bleibt der beschriebene Vorgang dabei halt nicht aus, was den gesamten Nutzungsprozess afaik illegal macht.
Oder täusche ich mich hier?
Oh und was nun den Verkäufer angeht: Ich für meinen Teil sehe hier mindestens eine Störerhaftung, denn wenn ich die Webseiten der Kartenhersteller so ansehe, ist der Hauptzweck eben die Nutzung von ROMs, während man, quasi ganz nebenbei, auch Homebrew nutzen kann.
Ich wünsche Nintendo auf jeden Fall viel Erfolg, auch in weiteren Verfahren.