Herzog-Igzorn
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 1.755
Hi,
also habe folgendes Problem und wollte mich bei euch rückversichern. Folgendes ist aktueller Stand.
Verkäufer (Privat) (VK) hat am 30.3 etwas auf ebay verkauft. Am 4.4. hat Käufer (K) (Privat) die Sache per Paypal bezahlt. VK hat die Ware bei der Post als Übergabe-Einschreiben aufgegeben (Wie vereinbart). Bis heute 18.4 ist die Ware leider nicht beim Käufer eingetroffen. Laut Senundgsverfolgung hängt es irgendwo fest.
Heute am 18.4 hat VK einen Nachforschungsauftrag bei der Post aufgegeben. Dieser dauert nun ca. 14 Tage. (Aktueller Stand)
Falls es nun nach den 14 Tagen zu keinem Ergebnis kommt und die Ware endgültig verschollen bleibt, greift dann §447 BGB? Sprich der Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen und der Verkäufer ist fein raus?
also habe folgendes Problem und wollte mich bei euch rückversichern. Folgendes ist aktueller Stand.
Verkäufer (Privat) (VK) hat am 30.3 etwas auf ebay verkauft. Am 4.4. hat Käufer (K) (Privat) die Sache per Paypal bezahlt. VK hat die Ware bei der Post als Übergabe-Einschreiben aufgegeben (Wie vereinbart). Bis heute 18.4 ist die Ware leider nicht beim Käufer eingetroffen. Laut Senundgsverfolgung hängt es irgendwo fest.
Heute am 18.4 hat VK einen Nachforschungsauftrag bei der Post aufgegeben. Dieser dauert nun ca. 14 Tage. (Aktueller Stand)
Falls es nun nach den 14 Tagen zu keinem Ergebnis kommt und die Ware endgültig verschollen bleibt, greift dann §447 BGB? Sprich der Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen und der Verkäufer ist fein raus?
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.