Verkauf per Einschreiben / Haftungsfrage

Und wie genau hilft dem TE jetzt weiter, dass du glaubst, dass PayPal unter Privatleuten nichts verloren hat? Soll er jetzt in seine Zeitreisemaschine steigen und die Zahlung anders abwickeln?

Meine Antworten sind bewusst als Fragen bzw. offen und allgemein formuliert. Dergestalt sind juristische Betrachtungen natürlich erlaubt. Wie der Zufall so will kommen meine Ratschläge auch direkt aus der Praxis - oder was glaubst du, was ich arbeite? Selbstverständlich kann nicht jeder Fragesteller alle Ratschläge umsetzen. Wie man an dir nur zu gut sieht kann man Jura eben nicht googlen.


Nochmal die einfache Frage an dich: Mit wem hat der TE den Vertrag geschlossen, der ihm hier Sorge bereitet? Mit dem Käufer? Mit PayPal? Oder mit dem Logistikunternehmen?


Wenn du irgendwelche Probleme mit mir hast, dann melde das doch den Admins. Die werden dich schon entsprechend einsortieren.
 
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Ich habe keinerlei Probleme und werde nichts irgendwelchen Leuten hier melden. Die Auswüchse unserer Aufeinandertreffen hier soll allen zugänglich sein.

Der TE muss sich nur um einen Sorgen machen. Und das ist PayPal. Wie Du, und auch andere schon, richtig bemerkt haben, laut deutscher Rechtsgrundlage wäre der TE nicht haftbar zu machen. Aber da ist ja noch was. Genau, der Vertrag mit PayPal. Und der gestattet es dem Käufer, sich das Geld wieder zu holen. Weil er keine Ware bekommen hat.
 
warum streiten, wenn der Ablauf doch ganz einfach ist:
Der Verkäufer bekommt von der Post die Versicherungssumme erstattet (20€)
Der Käufer holt sich per Paypal die 350€ vom Verkäufer zurück.
Der Verkäufer verklagt den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrags.
Die Anwälte freuen sich und alle sind glücklich bis ans ende ihrer Tage :)


PS: das ganze wird einfacher, wenn man zukünftig auf die Versicherungssumme achtet!
 
Nach dem Vertrag mit PayPal hat der TE doch aber gar nicht gefragt. Er wollte wissen, wie das mit dem Käufer aussieht.

Und wo genau ist eigentlich das Problem mit PayPal? Das ist doch nur dann spannend, wenn man
a) gewerblich als Verkäufer auf PayPal angewiesen ist (und dann hätte der TE die Frage gar nicht stellen müssen)
b) man Geld auf seinem PayPal-Konto hat
c) man unbedingt auch in Zukunft PayPal nutzen möchte.

Das sind aber alles eigene, freiwillige Entscheidungen. Nochmal: Warum soll der Verkäufer zu PayPal gehen? Warum nicht PayPal zum Verkäufer?


Erst aus der Luft Anschuldigungen erheben und dann kneifen. Lächerlich.


@ florian.

Wie kann PayPal sich denn die 350€ vom Verkäufer holen? Imho zahlt die Post bei Überschreiten der Versicherungssumme gar nicht.
Edit: Das ignoriert natürlich alles die Schadensminderungspflichten, Rechtsmissbrauch etc.
 
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Welche Anschuldigungen? Die Grundsatzfrage des TEs ist, bin ich dann fein raus. Und es ist so und bleibt so, aufgrund von PayPal ist er nicht fein raus. Du räts ihm, die PayPal Forderung nicht zu zahlen und PayPal in Zukunft zwangsweise zu meiden. Das solltest Du dann aber auch deutlich schreiben und es nicht in Blumen verpacken. Es wäre ein kompletter Verzicht auf PayPal. Als Zahlungssender und Empfänger.

Nun hat der TE alle Infos. Vielleicht meldet er sich ja zurück, wenn neue Fakten bestehen.
 
Deine Anschuldigungen, ich würde hier mehrere Accounts führen.

Ich rate dem TE zu gar nichts! Ich beschreibe Szenarien und stelle Fragen. Das ist genau der Unterschied zwischen uns beiden - und eine weitere juristische Feinheit (naja, oder auch ein Holzhammer), die dir völlig abgeht.


Ich kacke mich halt nicht ein nur weil auf der anderen Seite PayPal steht. Oder DHL. Oder Amazon. Oder Mindfactory. Oder wer auch immer. Man muss sich eben aller Konsequenzen bewusst sein - und diese dann auch tragen wollen und können. Das ist aber die alleinige Entscheidung des TE.
 
Zusammengefasst: Der TE könnte es wie hier machen und das alles aussitzen.

Geht vermutlich gut, PayPal wäre halt in Zukunft weg.

Der TE könnte auch den Käufer klagen, sofern er den Käuferschutz bedient. Würde mich allerdings interessieren ob es hier wirklich schon Urteile gibt?
Hängt dann auch noch von den Details ab die ausgemacht wurden. Versand per Einschreiben ist eine Sache, wenn der gewählte Dienstleister aber eigentlich verbietet Wertsachen über 20€ damit zu versenden und es gäbe einen Dienstleister der das nicht verbietet wäre der TE meiner Meinung nach etwas im Nachteil vor Gericht. (Wert national um 4.30€ wäre übrigens das richtige Produkt gewesen)

Und zum Schluss: Erstmal abwarten und schauen wo sich die Ware befindet ;)

PS: Die Diskussion über Doppelaccounts und allgemein persönliche Anschludigungen bitte unterlassen.
 
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WhiteShark schrieb:
Sagt der nö, so hat der Verkäufer aber ganz schlechte Karten vor Gericht. Dann haftet nämlich der Verkäufer am Ende trotzdem.
Auch einen Nachforschungsantrag zu stellen gehört zu den Pflichten des Verkäufers.
Soweit mir bekannt ist, muß er nur belegen, daß er die Sachen ordentlich beim Spediteur abgeliefert hat, per Beleg. Kannst Du mir bitte dazu mal ein Urteil zeigen, daß der Verkäufer dazu verpflichtet ist? In einer c't-Ausgabe stand das mal anders drin.
 
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Natürlich kann PayPal das. Wie jeder andere auch. Du kannst doch Verträge abschließen, in denen man anders lautende Dinge vereinbart, als die, die im Gesetz geregelt sind. Das Gesetz greift dann, wenn keine anderen Vereinbarungen zu dem Thema getroffen wurden.

Natürlich ist das falsch, Blubbsi.

Warum man aber wegen ~ 2 € mehr kein Paket bis 2 KG aufgibt ist mir ein Rätsel. Die Versicherungssummen scheinen ja bekannt gewesen zu sein.

Ansonsten Geld - falls noch nicht geschehen - von Paypal abbuchen und dann auf Stur stellen. Bist dann halt Paypal los und bekommst ein Jahr lang Drohbriefe ...
 
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Kann ich so bestätigen.
PayPal hatte keinerlei Informationen mehr über mich, nachdem sie die Forderung an das Inkassobüro verkauft haben.
Mit einer anderen eMail Adresse hat man mich gerne wieder als Neukunden begrüßt.
Zahle da aber nur noch Kleinstbeträge drüber.
 
Paypal fordert nur einen Versandnachweis! Beim Versand verloren gegangene Artikel fallen nicht unter den Käuferschutz!

siehe 4.1
 
Wollte euch noch informieren dass die Tickets nun doch beim Empfänger angekommen sind.
Hatte vor dem stellen des Nachforschungsauftrags eigentlich die Hoffnung schon aufgegeben.

Habe mich parallel mit dem Veranstalter schon in Verbindung gesetzt gehabt, dieser wollte/konnte die Tickets nicht ungültig setzen oder nochmal neue zuschicken.

Wie Paypal reagiert hätte (Käufer und Verkäuferschutz) werde ich nun auch nicht herausfinden können.
 
Dann ist es ja erfreulicherweise für alle noch gut ausgegangen. Auch immer wieder schön zu hören / lesen.
 
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