hallo,
bin neu hier und hab mal eine frage. ich habe ein paar wenige dvd's und spiele die ab 18 sind. die würde ich gerne verkaufen weil ich sie schon angesehen bzw. gespielt habe. nun darf man diese in foren wie dieses hier ja nicht verkaufen. bei ebay dürfen nur artikel bis 16 jahre angeboten werden. jetzt habe ich gesehen das z.b. bei amazon von einigen leuten spiele wie resident evil angeboten werden. aber nicht nur die neuere sondern auch die alten teile die meines wissens doch teilweise indiziert wurden. nun wüßte ich gerne ob ich bei amazon solch ein spiel anbieten darf oder nicht? ich möchte keine artikel einstellen bevor ich mich darüber nicht informiert habe. nur sagen die einen immer so, die anderen so und man weiß nicht ist es nun erlaubt oder nicht. vielleicht wisst ihr hier ja besser bescheid...
ich habe gedacht das man beim verkauf - falls überhaupt erlaubt - vielleicht hinzuschreiben sollte das der verkauf nur dann stattfindet wenn eine kopie des ausweises zugesendet wird. und als versandart dann nur übergabe-einschreiben damit der artikel dann wirklich nur an den besitzer des ausweises ausgeliefert wird. wäre das so ok?
ich weiß es gibt noch so börsen wie rote erdbeere oder x-juggler aber dort sind einfach manchmal zuviele davon eingestellt so das man den artikel unter wert verkaufen müßte was ich nicht machen möchte...
gruß,
jtm 08
bin neu hier und hab mal eine frage. ich habe ein paar wenige dvd's und spiele die ab 18 sind. die würde ich gerne verkaufen weil ich sie schon angesehen bzw. gespielt habe. nun darf man diese in foren wie dieses hier ja nicht verkaufen. bei ebay dürfen nur artikel bis 16 jahre angeboten werden. jetzt habe ich gesehen das z.b. bei amazon von einigen leuten spiele wie resident evil angeboten werden. aber nicht nur die neuere sondern auch die alten teile die meines wissens doch teilweise indiziert wurden. nun wüßte ich gerne ob ich bei amazon solch ein spiel anbieten darf oder nicht? ich möchte keine artikel einstellen bevor ich mich darüber nicht informiert habe. nur sagen die einen immer so, die anderen so und man weiß nicht ist es nun erlaubt oder nicht. vielleicht wisst ihr hier ja besser bescheid...
ich habe gedacht das man beim verkauf - falls überhaupt erlaubt - vielleicht hinzuschreiben sollte das der verkauf nur dann stattfindet wenn eine kopie des ausweises zugesendet wird. und als versandart dann nur übergabe-einschreiben damit der artikel dann wirklich nur an den besitzer des ausweises ausgeliefert wird. wäre das so ok?
ich weiß es gibt noch so börsen wie rote erdbeere oder x-juggler aber dort sind einfach manchmal zuviele davon eingestellt so das man den artikel unter wert verkaufen müßte was ich nicht machen möchte...
gruß,
jtm 08