Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Verkauf von Software aus MSDNAA
- Ersteller Jace
- Erstellt am
Calvin-De-Luxe
Banned
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 1.972
Das geht auf keinen Fall legal......würde ich lassen-v.A. bei Ebay oder so !
1
1668mib
Gast
Auch wenn der Vergleicih etwas hinkt: Darf ich einen Leihwagen verkaufen?
Calvin-De-Luxe
Banned
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 1.972
Der Vergleich ist an sich super.....ich denke das wäre geklärt !
Ich hätte noch ne Frage.....MSDNAA ist nur Download von Software oder ?!?
Ich hätte noch ne Frage.....MSDNAA ist nur Download von Software oder ?!?
CrazyTurgeon
Banned
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 1.357
Download von verschiedenen OS und Software Versionen mit Lizenz Key... Office ist nicht dabei.
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.500
Hm ist das wirklich nur Leihgabe? SOweit ich das verstnaden habe, darf ich die Software auch nach dem Studium noch benutzen. Nur ist die Lizenz auf meine Person festgeschrieben.
Man kann teilweise die Datenträger auch bestellen. Kostet halt Porto. Gibt verschiedene Software und Windows XP, Vista und Server
Man kann teilweise die Datenträger auch bestellen. Kostet halt Porto. Gibt verschiedene Software und Windows XP, Vista und Server
derFireBird
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 364
Wie du selbst geschrieben hast, ist die Lizens auf dich festgeschrieben.
Sprich sie ist nur gültig, wenn du Persönlich sie auch nutzt, wenn jemand anderes sie nutzen würde, wäre es (so würde ich es sagen) illegale software, da die lizens nur für dich und niemand anderes ist.
So hab ich das iwann mal da rausgelesen.
Die Lizens ist für dich natürlich immernoch gültig nach abschluss des Studiums/der Ausbildung.
MFG Chris
Sprich sie ist nur gültig, wenn du Persönlich sie auch nutzt, wenn jemand anderes sie nutzen würde, wäre es (so würde ich es sagen) illegale software, da die lizens nur für dich und niemand anderes ist.
So hab ich das iwann mal da rausgelesen.
Die Lizens ist für dich natürlich immernoch gültig nach abschluss des Studiums/der Ausbildung.
MFG Chris
1
1668mib
Gast
Jace, gerade weil es keine Leihgabe ist, war das Beispiel ja nicht ganz treffend... lustig finde ich aber, dass du die Antwort doch selbst gibst "Nur ist die Lizenz auf meine Person festgeschrieben.".
Edit: Was und in welchem Umfang die MSDNAA-Software bereitgestellt wird hängt im Übrigen von der Fakultät ab.
Edit: Was und in welchem Umfang die MSDNAA-Software bereitgestellt wird hängt im Übrigen von der Fakultät ab.
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.500
Das ist doch völlig absurd.
Im Nachhinein kann jeder behaupten, dass er sich immer die Lizenzbedingungen bei Installation bzw Download von Software durchliest. Glaubwürdig ist das bestimmt nicht und mit meinen Qualifikationen für ein Studium hat das ganze eh nix zu tun.
Die Lizenzbedingungen habe ich mir jedenfalls nicht durchgelesen und die Frage ist mir nachher erst eingefallen. Wenn man die Software zweimal runterladen könnte, wäre es einfach gewesen sie nochmal anzugucken, aber dem ist nicht so und in den FAQs steht nur so nen Mist über das Verbot der kommerziellen Benutzung und dass man es auf zwei Pcs installieren darf.
Im Nachhinein kann jeder behaupten, dass er sich immer die Lizenzbedingungen bei Installation bzw Download von Software durchliest. Glaubwürdig ist das bestimmt nicht und mit meinen Qualifikationen für ein Studium hat das ganze eh nix zu tun.
Die Lizenzbedingungen habe ich mir jedenfalls nicht durchgelesen und die Frage ist mir nachher erst eingefallen. Wenn man die Software zweimal runterladen könnte, wäre es einfach gewesen sie nochmal anzugucken, aber dem ist nicht so und in den FAQs steht nur so nen Mist über das Verbot der kommerziellen Benutzung und dass man es auf zwei Pcs installieren darf.
A
abulafia
Gast
Nicht erlaubt. Volumenlizenzen (dazu gehören MSDNAA) dürfen NIE weitergegeben oder verkauft werden. MSDNAA Lizenzen gehören auch niemals dir sondern der Gesellschaft/Körperschaft, die sie dir zur Verfügung stellt (Uni, etc ..) und sind Unternehmensgebunden.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry dass ich hier so einen uralten Thread aus der Versenkung hole, aber kam gerade durch Google hierher und hab auch mal eine Frage zu den Lizenzen.
Im Lizenzvertrag steh drin, dass die mit den Programmen (also Visual Studio) entwickelte Software nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.
Aber was mich da dann doch interessieren würde:
Ich habe eine Registrierkasse selber gebaut und natürlich auch das Programm geschrieben... Kann ich diese nun vermieten mit dem Programm?
Klar wenn ich für das Programm Geld verlange ist es kommerzielle Nutzung, aber ist es das dann auch, wenn ich nur für die Hardware Geld verlange und die Software "Freeware" ist?
Im Lizenzvertrag steh drin, dass die mit den Programmen (also Visual Studio) entwickelte Software nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.
Aber was mich da dann doch interessieren würde:
Ich habe eine Registrierkasse selber gebaut und natürlich auch das Programm geschrieben... Kann ich diese nun vermieten mit dem Programm?
Klar wenn ich für das Programm Geld verlange ist es kommerzielle Nutzung, aber ist es das dann auch, wenn ich nur für die Hardware Geld verlange und die Software "Freeware" ist?
Ähnliche Themen
- Antworten
- 19
- Aufrufe
- 1.051
- Antworten
- 4
- Aufrufe
- 2.752
- Antworten
- 6
- Aufrufe
- 7.486
- Antworten
- 1
- Aufrufe
- 1.421