Verlust von Teilen bei Rücksendung an Mindfactory

FranggnBub

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Hallo zusammen!

Habe folgendes Problem:
habe letzte Woche 2 Teile (Prozessor und Gehäuse) einer Lieferung von Mindfactory wegen durch eine Fachwerkstatt bestätigter nicht reparabler Defekte im Wege der Gewährleistungsinanspruchnahme an Mindfactory zurückgesandt: in EINEM Paket.
Auf dem beigelegten Reklamationszettel waren beide Teile auch ordnungsgemäß aufgeführt.

Einen Tag nach Aufgabe bei DHL ist das Paket bei Mindfactory auch unbeschädigt angekommen - und nun behauptet eine der Mitarbeiterinnen per Email, dass der Prozessor NICHT mit im Paket gewesen wäre (was äußerst unwahrscheinlich ist, da ich das Paket am Schalter von DHL und vor dem Beschäftigten des Unternehmens DHL erst ordnungsgemäß verschlossen habe, nachdem er sich vom vollständigen Inhalt und der ordnungsgemäßen Verpackung überzeugt hatte).

Nun ist einem Freund von mir Ähnliches schon mal vor einigen Monaten mit demselben Unternehmen passiert und mich würde interessieren, ob das Ausnahmefälle sind oder Methode dahintersteckt? Nach Androhung einer Strafanzeige hat mein Freund ein Teil zurückgeschickt bekommen.
Mir hat man jetzt im von mir verwendeten Karton nur das Gehäuse zurückgeschickt und weigert sich kategorisch, auch nur im Ansatz Nachforschungen im eigenen Unternehmen zu machen, WO denn der Prozessor abgeblieben sein könnte.
Bevor ich jetzt die "große Rechtskeule" auspacke würde mich interessieren, ob es ähnliche Erfahrungen - ausschließlich mir Mindfactory! - gibt!
 
Ich denke mal Du hast bei MF einen komplett zusammengebauten PC gekauft, oder doch nur die einzelnen Teile?
Falls ja hättest Du die ganze Büchse einschicken sollen wenn Du Dich auf Gewähr oder Garantie berufen willst.
hast Du allerdings die Büchse selber zusammengeschraubt is natürlich alles O.K.
Nur warum willst Du was reparieren lassen, von ner Drittpartei, wenn Du doch Garantie bzw Gewähr hast?

Meinst Du der Post-Onkel erinnert sich noch an Dich und bestätigt Dir was du verschickt hast?
Oder hat er Dir was schriftlich gegeben?

MMn brauchst Du jemanden der bezeugt was Du verpackt hast und der auch mit dir bei der Post war (Du könntest ja im Nachhinein wieder was aus dem Paket genommen haben).
Ohne Dir was unterstellen zu wollen, aber Du bist da schon mMn in der "Beweispflicht" wenns hart auf hart kommt.

Bevor ich jetzt die "große Rechtskeule" auspacke würde mich interessieren, ob es ähnliche Erfahrungen - ausschließlich mir Mindfactory! - gibt!
Denk daran Du mußt erstmal beim Anwalt in Vorlage gehn und ne Erstberatung liegt schon um die 100 Kracher.
 
FranggnBub schrieb:
Einen Tag nach Aufgabe bei DHL ist das Paket bei Mindfactory auch unbeschädigt angekommen - und nun behauptet eine der Mitarbeiterinnen per Email, dass der Prozessor NICHT mit im Paket gewesen wäre (was äußerst unwahrscheinlich ist, da ich das Paket am Schalter von DHL und vor dem Beschäftigten des Unternehmens DHL erst ordnungsgemäß verschlossen habe, nachdem er sich vom vollständigen Inhalt und der ordnungsgemäßen Verpackung überzeugt hatte).

Nur damit ich das verstehe, du hast das Paket im Beisein des DHL Mitarbeiters zugeklebt, nachdem dieser sich über den vollständigen Inhalt überzeugt hat? Ich bin über solche Retourprozesse nicht im Detail informiert, aber ist es dem DHL Mitarbeiter nicht völlig egal was in deinem Paket ist?

Theoretisch könnte man es auch am Gewicht festmachen. Jedes Paket wird bei der DHL ja abgewogen und dies ist auch auf dem Beleg zu sehen. Natürlich wiegt eine CPU keine 5KG, aber wenn deine Originalverpackung noch existiert, dann würde man den Gewichtsunterschied auch indentifizieren können....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze ist erstmal alles irrelevant;

Das Versandrisiko (und somit der Schaden) liegt beim Verkäufer, wenn im Rahmen des Fernabsatz widerrufen wird.

Somit muss der Verkäufer den Schaden beim Versandunternehmen reklamieren und über die Versicherung (sofern vorhanden) einfordern.

Siehe auch: § 357 BGB
 
Höre ich zum ersten Mal, sonst ist von Mindfactory immer im Zusammenhang mit verbogenen Pins zu lesen; an deinem Prozessor waren wohl keine dran? :D
 
@ Lalas: Mal unter uns, hast du überhaupt Nachgedacht als du geschrieben hast? Zuerst muss er den Inhalt beweisen.

@ TE: Ne ist mir nicht bekannt sowas. Ich denke das wird recht schwer für dich und ohne Anwalt nicht machbar. Oder aber Mindfactory beweist Kundenservice und arbeitet mit dir zusammen.
 
Der Schaden ist von MF an DHL zu reklamieren. Eine Beweisführung dass sich dort tatsächlich Ware X drin befand ist quasi unmöglich und wir im Zweifelsfall über eine eidesstattliche Erklärung des Packers (hier der Kunde).

Wie sollte es sonst z.B. bei einer eingeschweissten Palette Fernsehgeräte passieren ? Über das Gewicht ? Dann pack ich halt Backsteine in die Fernsehverpackungen.

Der Wert des Inhalts muss nachweisbar sein, in Form von Rechnung, Lieferschein, etc. und die Versicherung entscheidet dann ob sie den Schaden reguliert oder zunächst weitere Nachforschungen anstellt.

Versandrisiko liegt bei MF. Das bedeutet nicht ich muss unter Zeugen die Waren einpacken und mit dem Zeugen zur Post bringen. Wenn Zweifel bestehen werde ich ggf. aufgefordert eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass sich die Ware in dem Paket befand.
Genauso muss üblicherweise der Lagerist der die Ware entgegengenommen hat, eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben wie der Zustand des Pakets bei Warenannahme und Kontrolle des Inhalts war.
 
lalas schrieb:
Das ganze ist erstmal alles irrelevant;

Das Versandrisiko (und somit der Schaden) liegt beim Verkäufer, wenn im Rahmen des Fernabsatz widerrufen wird.

Somit muss der Verkäufer den Schaden beim Versandunternehmen reklamieren und über die Versicherung (sofern vorhanden) einfordern.

Siehe auch: § 357 BGB

Mmhhhhm. Wie kommst du auf Widerruf nach Fernabsatz wenn der TE von Gewähreistung spricht? ;-)
 
@lalas
Auf dem Einlieferungsbeleg von DHL steht doch das Gewicht drauf. Angenommen es war genau 1,24 Kg schwer. Der TE kann doch nun die Dame bei Mindfacotry einfach mal bitten (natürlich ohne ihr das Einlieferungsgewicht zu nennen) das Paket zu wiegen, eine Waage sollte bei Mindfacotry an jeder Ecke zu finden sein.
Da die gute Frau das Einlieferungsgewicht nicht kennt sollte schon bei einem geringen Gewichts-Unterschied klar sein, dass an dem Paket etwas nachträglich manipuliert wurde. Dein Backstein-Argument zieht an der Stelle dann natürlich auch nicht, weil sie das Soll-Gewicht (=Einlieferungsgewicht) nicht kennt ;)

Bevor ich mit Anwälten drohe oder irgendwelchen Paragraphen um mich schmeiße würde ich einfach mal diesen praktischen Ansatz verfolgen.
Aber scheinbar hat der TE sowieso kein Interesse mehr, da er nicht antwortet.
 
MF ist oder war zumindest hier im Forum unterwegs, einfach mal danach Ausschau halten und dann nachfragen.
 
My Name Nobody schrieb:
Lalas mach dich schlau über eine "Eidesstattliche Versicherung".

Mach Du das mal lieber, behelfsweise per Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

Das ganze wird definitiv auch wie von mir geschildert praktiziert, weil die Beweisführung ansonsten immer durch Gegenbehauptung ausgehebelt werden könnte.
Fehlt Ware beim Wareneingang, kann eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, wo der Lagerist welcher die Ware entgegennimmt das fehlen versichert.
Da man nicht jeden Karton vorher öffnen kann, wird der Wareneingang im Geschäftsverkehr meist "unter Vorbehalt" dem Lieferanten quittiert.

Ansonsten hat Lionel Hutz schon das Problem erkannt, ich war von Widerruf ausgegangen, mein Fehler!

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Inhalt nicht "bewiesen" werden muss durch, sondern durch "Versicherung an Eides" entsprechend kundgetan wird.
 
estre schrieb:
@lalas
Auf dem Einlieferungsbeleg von DHL steht doch das Gewicht drauf. Angenommen es war genau 1,24 Kg schwer. Der TE kann doch nun die Dame bei Mindfacotry einfach mal bitten (natürlich ohne ihr das Einlieferungsgewicht zu nennen) das Paket zu wiegen, eine Waage sollte bei Mindfacotry an jeder Ecke zu finden sein.
Da die gute Frau das Einlieferungsgewicht nicht kennt sollte schon bei einem geringen Gewichts-Unterschied klar sein, dass an dem Paket etwas nachträglich manipuliert wurde. Dein Backstein-Argument zieht an der Stelle dann natürlich auch nicht, weil sie das Soll-Gewicht (=Einlieferungsgewicht) nicht kennt ;)

Bevor ich mit Anwälten drohe oder irgendwelchen Paragraphen um mich schmeiße würde ich einfach mal diesen praktischen Ansatz verfolgen.
Aber scheinbar hat der TE sowieso kein Interesse mehr, da er nicht antwortet.

Da die CPU wahrscheinlich auch soviel wiegt, daß man da was rauslesen kann.
Dann kommt hinzu: Wenn das ein ausgedruckter Paketschein war, ist da nix mit Gewicht.
Ich habe heute eine Sendung für bis 20 kg abgegeben. Online frankiert. Auf dem Quittungszettel steht kein Gewicht
 
Ich möchte dem Te nichts unterstellen. Für mich hört es sich jedoch ein wenig merkwürdig an, das Paket im Beisein eines Postmitarbeiters zu verschliessen.

Als wäre er schon davon ausgegangen, dass es Probleme geben wird.
 
@DukePanic
Och nö, hab ich auch schon öfter gemacht (allerdings nicht in der Hoffnung den Post-Onkel ggf als Zeugen zu haben).
 
lalas schrieb:
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Inhalt nicht "bewiesen" werden muss durch, sondern durch "Versicherung an Eides" entsprechend kundgetan wird.

Um es ganz einfach für dich zu machen. Bedeutet ich bestelle was bei einem Onlinehändler, schicke es weg und lasse aber den Inhalt weg. Gebe eine Eidesstattliche Versicherung ab und bin dann fein raus? Spätestens hier solltest du es merken.

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

BGB 156

@ Paketgewicht: Auch wenn es nicht auf eurem Zettel steht, die Post speichert aus Sicherheitsgründen im eigenen Interesse dies trotzdem intern ab.
 
also ich muss mal sagen, dass es schon SEHR MERKWÜRDIG ist, dass du das päckchen (angeblich!) in der postfiliale erst zugeklebt hast. ich meine, ich bestelle auch oft was zur postfiliale und schicke auch mal wieder sachen zurück, sodass ich schon oft drin war, als leute auch pakete abgegeben haben aber dass einer das päckchen vor dem postmann erst einpackt?, hab ich noch nie erlebt.

das lässt die sache für mich schon in einem komischen licht erscheinen, sorry falls ich aber falsch liegen sollte.

und wenn das päckchen angeblich noch komplett verschlossen war, als es bei mf angekommen ist, muss hier ja irgendwo beim einpacken was schief gelaufen sein oder beim auspacken war der mitarbeiter blind oder hat in die eigene tasche gewirtschaftet.
 
My Name Nobody schrieb:
Um es ganz einfach für dich zu machen. Bedeutet ich bestelle was bei einem Onlinehändler, schicke es weg und lasse aber den Inhalt weg. Gebe eine Eidesstattliche Versicherung ab und bin dann fein raus? Spätestens hier solltest du es merken.

Genau das könntest Du tun. Stellt sich später in einem Prozess jedoch die Sachlage anders da, machst Du dich, siehe auch dein Zitat weiter unten, strafbar für die Falschaussage und zwar zusätzlich zu eventuellen anderen Straftaten im Zusammenhang mit dem Verschwinden der Ware.
Genau das was Du oben schreibst, passiert übrigens nicht grade selten. Ich habe als Student in einem Großlager gearbeitet und hatte täglich Fehlmengen, entnommene Ware aus Paketen (sauber wieder zugeklebt) und sogar ganze Europaletten wo Ware entnommen wurde und die Palette aber vor Anlieferung neu eingeschweisst wurde.
Dabei musste stets eine eidesstattliche Erklärung abgeben und wurde im Streitfall vor Gericht als Zeuge geladen und musste (so gut es ging) als Zeuge erneut den Zustand der Ware/Pakets bei der Annahme erläutern und die Begleitumstände.

Da gibt es eine Menge schwarze Schafe auch bei den Lieferfahrern und Spediteuren. Da wird auf einem Waldparkplatz dann mal Ware umgeladen etc.
Im konkreten Falle schauen sich die Paketdienstleister das auch nicht lange an. Wenn bei einem Fahrer sich die Fehlmengen häufen, verliert dieser halt seinen Job und der nächste Fahrer kommt.

My Name Nobody schrieb:

Genau das ist der Passus. Die eidesstattliche Versicherung wird im Streitfall abgegeben und dann zunächst davon ausgegangen dass die Ware sich in dem Paket befand. Kann nun der Lieferdienstleister/Warenempfänger andere Beweise vorbringen, steht eine Falschaussage im Raum welche (wenn unter Eid getätigt) eben strafbar ist.

Und hier noch ein link zur weiteren Lektüre:

http://www.srf-hn.de/transportrecht...lstaendige-ablieferung-des-gutes-nach-der-cmr
 
Zuletzt bearbeitet:
SpookyFBI schrieb:
Da die CPU wahrscheinlich auch soviel wiegt, daß man da was rauslesen kann.
Dann kommt hinzu: Wenn das ein ausgedruckter Paketschein war, ist da nix mit Gewicht.
Ich habe heute eine Sendung für bis 20 kg abgegeben. Online frankiert. Auf dem Quittungszettel steht kein Gewicht

Die CPU hat ja auch eine eigene Verpackung und meistens ist auch noch der boxed-Lüfter dabei (müsste man jetzt den TE fragen), natürlich merkst du da den Gewichtsunterschied. Ich gebe dir recht, dass es schwierig wird wenn er einfach nur die CPU in den Karton schmeißt, aber wer macht das schon?
Man kann sich immer irgendwelche Konstellationen ausdenken, warum das mit dem Gewicht nicht klappen könnte, ich sage auch nicht, dass es 100% wasserdicht ist. Es ging mir lediglich um eine erste direkte praktische Maßnahme die der TE vornehmen kann. Das hilft in diesen Situationen meistens eher als wenn Leute mit Paragraphen um sich werfen :)
 
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