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Verlust von Teilen bei Rücksendung an Mindfactory
- Ersteller FranggnBub
- Erstellt am
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.138
Die falsche Versicherung an Eides ist gem. § 156 StGB nur dann strafbar, wenn sie vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde abgegeben wird.
Gegenüber meinem Arbeitgeber oder einem Händler kann ich das Blaue vom Himmel an Eides statt versichern, ohne mich strafbar zu machen.
Gegenüber meinem Arbeitgeber oder einem Händler kann ich das Blaue vom Himmel an Eides statt versichern, ohne mich strafbar zu machen.
Das ist mir durchaus bewusst. Es geht doch hier auch um den Streitfall. Außerhalb vom Gericht kann jeder behaupten was er will und jegliche Forderung ablehnen.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt; natürlich wird der Lagerist bei der Warenannahme nicht zum Gericht geschickt um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Die Praxis ist, dass der Lagerist eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung beim Arbeitgeber abgibt welcher zu den Akten geht. Kommt es zum Streit und es landet vor Gericht wird dies herangezogen und der Lagerist wiederholt/bestätigt diese Aussage als Zeuge vor Gericht.
Ob es hierbei um eine arbeitsrechtliche Absicherung handelt oder eine formlose Erklärung des Lageristen genauso den Zweck erfüllt kann ich grad nicht beurteilen, allerdings kenn ich die oben geschilderte Praxis aus verschiedenen (voneinander unabhängigen) Betrieben mit sehr großen Lager.
@DocFoster: mich würde Deine persönliche Einschätzung hier mal interessieren
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt; natürlich wird der Lagerist bei der Warenannahme nicht zum Gericht geschickt um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Die Praxis ist, dass der Lagerist eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung beim Arbeitgeber abgibt welcher zu den Akten geht. Kommt es zum Streit und es landet vor Gericht wird dies herangezogen und der Lagerist wiederholt/bestätigt diese Aussage als Zeuge vor Gericht.
Ob es hierbei um eine arbeitsrechtliche Absicherung handelt oder eine formlose Erklärung des Lageristen genauso den Zweck erfüllt kann ich grad nicht beurteilen, allerdings kenn ich die oben geschilderte Praxis aus verschiedenen (voneinander unabhängigen) Betrieben mit sehr großen Lager.
@DocFoster: mich würde Deine persönliche Einschätzung hier mal interessieren
My Name Nobody
Lieutenant
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- 536
lalas schrieb:Das ist mir durchaus bewusst. Es geht doch hier auch um den Streitfall. Außerhalb vom Gericht kann jeder behaupten was er will und jegliche Forderung ablehnen.
Du hast die ganze Zeit uns erzählt das die Versicherung an Eides statt von jedermann abgenommen werden kann und bei Falschaussage dies Strafbar wäre. Ich habe dir die ganze Zeit versucht zu erklären anhand von einem Beispiel-Hinweis und dem Gesetztext das es nicht so ist und nun sagst du, du hast das doch gar nicht gemeint? Lies dir mal deinen eigenen Beiträge durch.
Und nochmal eine Versichrung an Eides statt ist kein zwingender Beweis für irgendwas. Auch nicht für den Inhalt eines Pakets.
Nun, das habe ich im vorherigen post ja nochmal versucht gradezurücken, ich hoffe es ist mittlerweilen verständlich was ich meine.
Und natürlich kann jeder mir einen Zettel hinlegen und eine Versicherung an Eides abverlangen. Das die Aussage nicht strafbar ist steht in dem von Dir genannten Paragraph und genau das habe ich auch nicht behauptet, sondern snur im Kontext "bei einer Gerichtsverhandlung".
Ich hake diesen Disput jetzt mal ab.
Abschliessend sei nochmal erwähnt, dass diese "eidesstattlichen Versicherungen" von vielen Paketdienstleistern (auch DHL) verwendet werden. Der Kunde bekommt einen entsprechenden Vordruck und soll den Ausfüllen.
Letzlich zielt es natürlich darauf ab, dem Kunden ein erhöhtes Rechtrisiko zu vermitteln auch wenn dieses in dem Moment garnicht besteht.
Ansonsten vertrete ich weiterhin die Meinung, dass eine echte Beweisführung in der Praxis selten vorkommen wird, außer man verpackt unter Zeugen und bringt es unmittelbar danach mit dem Zeugen zur Post.
Aus diesem Grund werden in einer solchen Verhandlung (selbst mehrfach erlebt) selten echte Beweise vorgebracht, sondern nahezu ausschliesslich Zeugenaussagen.
Da auch der Wareneingang bzw. das Lagerhandling nicht immer lückenlos ist, kann oftmals auch der Empfänger keine echten Beweise vorlegen. Einzelne Pakete liegen stundenlang im Lager bis sie ggf. bearbeitet werden. Besonders Retouren/Reklamationen werden oftmals am Lager angenommen und dann zur Reklamtionsabteilung intern weitertransportiert. Betriebsfremde Personen haben temporär Zugang zu dem Lager, etc.
Der Gefahrenübergang ist somit schon längst beim Empfänger und er muss nachweisen/erläutern wie die internen Abläufe sind.
Die meisten Fälle wurden bei meinem damaligen Arbeitgebern übrigens immer von der Versicherung des Paketdienstleisters getragen. Die Streitfälle gingen meist zu Lasten des Empfängers und wir haben das ganze als Diebstahl/Warenschwund verbucht.
Und natürlich kann jeder mir einen Zettel hinlegen und eine Versicherung an Eides abverlangen. Das die Aussage nicht strafbar ist steht in dem von Dir genannten Paragraph und genau das habe ich auch nicht behauptet, sondern snur im Kontext "bei einer Gerichtsverhandlung".
Ich hake diesen Disput jetzt mal ab.
Abschliessend sei nochmal erwähnt, dass diese "eidesstattlichen Versicherungen" von vielen Paketdienstleistern (auch DHL) verwendet werden. Der Kunde bekommt einen entsprechenden Vordruck und soll den Ausfüllen.
Letzlich zielt es natürlich darauf ab, dem Kunden ein erhöhtes Rechtrisiko zu vermitteln auch wenn dieses in dem Moment garnicht besteht.
Ansonsten vertrete ich weiterhin die Meinung, dass eine echte Beweisführung in der Praxis selten vorkommen wird, außer man verpackt unter Zeugen und bringt es unmittelbar danach mit dem Zeugen zur Post.
Aus diesem Grund werden in einer solchen Verhandlung (selbst mehrfach erlebt) selten echte Beweise vorgebracht, sondern nahezu ausschliesslich Zeugenaussagen.
Da auch der Wareneingang bzw. das Lagerhandling nicht immer lückenlos ist, kann oftmals auch der Empfänger keine echten Beweise vorlegen. Einzelne Pakete liegen stundenlang im Lager bis sie ggf. bearbeitet werden. Besonders Retouren/Reklamationen werden oftmals am Lager angenommen und dann zur Reklamtionsabteilung intern weitertransportiert. Betriebsfremde Personen haben temporär Zugang zu dem Lager, etc.
Der Gefahrenübergang ist somit schon längst beim Empfänger und er muss nachweisen/erläutern wie die internen Abläufe sind.
Die meisten Fälle wurden bei meinem damaligen Arbeitgebern übrigens immer von der Versicherung des Paketdienstleisters getragen. Die Streitfälle gingen meist zu Lasten des Empfängers und wir haben das ganze als Diebstahl/Warenschwund verbucht.
Die ganzen Überlegungen mit dem Gewicht sind doch eh hinfällig, wenn man mal genau liest:
Der TE könnte sich aber durchaus mal weiter äußern - meldet sich hier an, verfasst einen Post mit einem Vorwurf und lässt dann nichts mehr von sich hören...
FranggnBub schrieb:Mir hat man jetzt im von mir verwendeten Karton nur das Gehäuse zurückgeschickt und weigert sich kategorisch, auch nur im Ansatz Nachforschungen im eigenen Unternehmen zu machen, WO denn der Prozessor abgeblieben sein könnte.
Der TE könnte sich aber durchaus mal weiter äußern - meldet sich hier an, verfasst einen Post mit einem Vorwurf und lässt dann nichts mehr von sich hören...
My Name Nobody
Lieutenant
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lalas schrieb:Genau das könntest Du tun. Stellt sich später in einem Prozess jedoch die Sachlage anders da, machst Du dich, siehe auch dein Zitat weiter unten, strafbar für die Falschaussage und zwar zusätzlich zu eventuellen anderen Straftaten im Zusammenhang mit dem Verschwinden der Ware.
Genau das ist der Passus. Die eidesstattliche Versicherung wird im Streitfall abgegeben und dann zunächst davon ausgegangen dass die Ware sich in dem Paket befand. Kann nun der Lieferdienstleister/Warenempfänger andere Beweise vorbringen, steht eine Falschaussage im Raum welche (wenn unter Eid getätigt) eben strafbar ist.
lalas schrieb:Und natürlich kann jeder mir einen Zettel hinlegen und eine Versicherung an Eides abverlangen. Das die Aussage nicht strafbar ist steht in dem von Dir genannten Paragraph und genau das habe ich auch nicht behauptet, sondern snur im Kontext "bei einer Gerichtsverhandlung".
Du hast die ganze Zeit behauptet die von einem Händler abgenommene Versicherung an Eides statt sei rechtlich Haltbar und strafrechtlich verfolgbar. Und nun behauptest du du hast das gar nicht so gemeint? Mal im Ernst, manchmal ist es besser zu sagen, hey da hab ich mal was falsch verstanden, danke für die Aufklärung statt steif und fest zu behaupten nein das meinte ich doch gar nicht so.
My Name Nobody schrieb:...manchmal ist es besser zu sagen, hey da hab ich mal was falsch verstanden...
Ich weiss garnicht wieso Du dich so aufregst; ich hab meinen Fehler bereits eingesehen und bin immer noch der Meinung das einiges in meinen Textes scheinbar falsch aufgefasst wird.
Nochmals; ich habe wenn von "strafbar" immer dann gesprochen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dabei ist doch klar dass der Zettel mit der eidesstattlichen Erklärung nicht also solche vom Gericht angesehen wird, sondern die eidesstattliche Erklärung vor Gericht wiederholt wird, sofern der Richter dies verlangen sollte, und damit erst zu einer solchen wird mit all ihren Rechtsfolgen.
Vielleicht ist das im Kontext ebenfalls nicht rübergekommen.
Umso weniger verstehe ich nicht, dass Du hier weiter darauf rumreiten musst, besonders mit dieser teilweise pampigen (mir kommt es so vor) Art. Man sollte vielleicht mal bedenken, dass hier eine rein schriftliche Kommunikation stattfindet die viel Raum für das Erkennen von mutmaßlichen Untertönen lässt.
Deshalb ist es eine Tugend seine Wortwahl etwas "höflicher" zu gestalten, ich hoffe Du verstehst was ich meine. Das Thema ist hier für mich erledigt, mein Standpunkt ist erläutert. Gibt es weiter Missverständnisse in meinen Texten tut mir das sehr leid, aber lässt sich auch nicht ändern.
Ich bin Dir nicht böse, wieso denn auch ? Hier ist doch kein Wettbewerb sondern jeder gibt seine Meinung ab. Mich interessiert einfach das Thema "Recht" und ich versuche hier meine Interpretationen kundzutun. Und ich bin dann auch dankbar wenn jemand wie der Doc eine wunderbare Erklärung abgibt, die einem das ganze in ein anderes Bild rückt. Besonders dann wenn Gegenmeinungen von Anfang an auch begründet werden und nicht einfach eine Aussage im Raum steht und auf Gegenargumente mit "lern mal lesen" wiederrum gegenargumentiert wird.nik_ schrieb:1. doc hat recht
...
3. lalas, sei mir net böse, aber doc hat glaube ich bissel mehr ahnung davon -> punkt 1
Deshalb hatte ich auch oben weiter den Doc um seine persönliche Einschätzung gebeten.
Zuletzt bearbeitet: