Fonzy
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 809
Hallo,
ich habe bei einem Onlinehändler ein PC-Gehäuse bestellt. Preis 75€ + 10€ Versandkosten.
Dieses war jedoch bei Lieferung defekt. Aufgrund dieses Defektes tritt ich vom Kauf zurück.
Ich erhielt dann zum Rückversand einen Retourenaufkleber.
Erstattet bekam ich dann 75€.
Aufgrund des defektes ist der Verkäufer dann doch verpflichtet auch die Hinsendekosten zu erstatten, oder irre ich mich da?
Die Versandkosten waren alleine für das Gehäuse aufgeführt. Keine weiteren Artikel waren dabei.
Gibt es da einen Paragraphen oder ein Urteil auf das man sich berufen kann?
Bis dann
Fonzy
ich habe bei einem Onlinehändler ein PC-Gehäuse bestellt. Preis 75€ + 10€ Versandkosten.
Dieses war jedoch bei Lieferung defekt. Aufgrund dieses Defektes tritt ich vom Kauf zurück.
Ich erhielt dann zum Rückversand einen Retourenaufkleber.
Erstattet bekam ich dann 75€.
Aufgrund des defektes ist der Verkäufer dann doch verpflichtet auch die Hinsendekosten zu erstatten, oder irre ich mich da?
Die Versandkosten waren alleine für das Gehäuse aufgeführt. Keine weiteren Artikel waren dabei.
Gibt es da einen Paragraphen oder ein Urteil auf das man sich berufen kann?
Bis dann
Fonzy