Vertrag abgeschlossen mit Cashback, aber wurde nicht ausbezahlt

Shottie

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2004
Beiträge
1.029
Hallo zusammen,

ich habe einen Handy-Vertrag über Check24 mit Chasback im April abgeschlossen und bisher noch nicht das Geld erhalten. Ich habe dann nach 6 Wochen eine Anfrage an Check24 gestellt warum, das Geld noch nicht überwiesen wurde und ich bekam dann eine Antwort von Check24 das Klarmobil die Zahlung noch nicht freigeben hätte und es anscheinend noch einmal bis zu 16 Wochen dauern könnte, bis diese erfolge. In der E-Mail wurde dann auch darauf verwiesen das man keine Anspruch auf das Cashback habe. Jetzt würde mich interessieren, ist das so? Ich habe ja den Vertrag unter der Vorraussetzung mit Cashback und den sich daraus ergebenden günstigen Preis abgeschlossen. Sollte mir das Cashback nicht ausgezahlt werden, könnte ich dann vom Vertrag zurücktreten? Aus meiner Sicht hat ja der Vertragspartner seine Leistungen mit einem Bonus (Cashback) angeboten, dies mag zwar freiwillig sein, aber ist im Prinzip ja ein Angebot mit zusätzlicher freiwilliger Leistung. Was meint Ihr?
 
Die Zeit spielt keine Rolle, wenn ein wesentlicher Vertragsbestandteil nicht erfüllt wurde kann man natürlich zurücktreten. Das kann auch nach Jahren sein.
Die Frage ist ob das Cashback Bestandteil des Vertrages war, was im Kleingedruckten stand und wie damit geworben wurde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur
Offensichtlich ist unstreitig, dass das Cashback grundsätzlich ausbezahlt werden soll und dem TE wohl auch zusteht, sonst hätte er keine Termine erhalten, wann es ausbezahlt werden soll - oder?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur
@hallo7 hat bereits die erste Voraussetzung zutreffend dargelegt: Es ist zu prüfen, inwiefern das Cashback zum Vertragsbestandteil wurde. Dies kann Dir hier niemand sagen, denn es kommt auf die Formulierung (und ggf die Bedingungen dafür) im Vertrag an.

Ist es zum Vertragsbestandteil geworden, so stellt sich als nächstes die Frage (hinsichtlich des von Dir gewollten Rücktritts), ob die Cashback-Zusage eine Hauptpflicht des Vertrages darstellt.

Ist sie zB nur als Nebenpflicht anzusehen, wäre zwar kein Rücktritt, aber dennoch ein Schadensersatz in Höhe der im Vertrag versprochenen Summe möglich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur
Also ich habe bei check24 und Klarmobil Cashback folgendes gefunden:

1. Den Cashback gibt es nur bei Check24 und nicht beim Anbieter
2. Senden sie uns einfach eine Kopie ihrer ersten Rechnung bis 4 Wochen nach Rechnungsdatum an handy-bonus@check24.de oder nutzen sie ganz bequem unseren Rechnungs-Upload
3. Sobald uns die Bestätigung vom Anbieter vorliegt, überweisen wir ihnen den Cashback. Dies kann bis zu 16 Wochen dauern

Da der Cashback von Ceck24 kommt und nicht von Klarmobil sehe ich keinen Grund, warum du von einem Vertrag zurücktreten könntest, wenn der Anbieter, in deinem Falle Klarmobil, seinen vertraglichen Leistungen entspricht.

Vor allem: Hast du Punkt 2. auch eingehalten?
 
Und unter Punkt 3 steht klar, dass es bis zu 16 Wochen dauern kann.
 
Interessant, dass vom TE so gar keine Antwort mehr kommt.
 
Er hat bestimmt vergessen die Rechnung hoch zu laden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Hägar Horrible
Zurück
Oben