An dieser Stelle wird mal wieder exemplarisch exerziert, warum es mal das
Rechtsberatungsgesetz _gab_ ( hilfsweise erinnere man sich an das berüchtigte Zitat
eines Herrn Nuhr ).
Wie immer ist auch hier _nur_ die übliche Juristen-Standard-Antwort möglich:
"Es kommt darauf an!"
Es kommt z.B. darauf an
-- Wo und wie der Vertrag geschlossen wurde
-- wer die Vertragsparteien sind
-- und was vertraglich vereinbart wurde.
ALLE bisherigen Antworten setzen Dinge voraus, die vom Fragesteller nicht
hinreichend dargelegt wurden und/oder glänzen mit Halbwissen oder auch gänzlich
falschen Aussagen ( exemplarisch: "Das Widerrufsrecht beginnt erst mit dem bereitstellen der Ware" ) ( Entweder Erhalt der Ware -oder- Bereitstellung der Dienstleistung )
_WENN_ denn ein Widerrufsrecht besteht über das der Kunde in Textform rechtsgültig informiert wurde,sollte da seit Juni 2010 in etwa stehen ( Musterwiderrufsbelehrung ).
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Beleh-
rung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §
3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten (Zusätz-
lich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Ver-
braucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch
eine Internet-Adresse.)]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-
zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu-
stand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Wi-
derruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise ( ... dieser Teil kommt offensichtlich in keinem Fall in Betracht )
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus-
drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Offensichtlich spielt der _Bereitstellungszeitpunkt_ eher keine Rolle!
Es könnte theoretisch aber auch vertraglich ein allgemeines Rücktrittsrecht ( ich schreibe
bewusst _nicht_ Widerrufsrecht ) vereinbart worden sein...
Ich würde empfehlen nochmals sorgsam die Vertragsunterlagen, die AGB und - soweit
vorhanden - Widerrufsbelehrung lesen und dann die Sachlage besser zu beschreiben und
detaillierter zu fragen.
Und dann gäbe es auch noch die Möglichkeit, das ein Widerrufsrecht besteht aber der
Verbraucher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend belehrt wurde.
Dann würde die Frist gar nicht zu laufen beginnen und die Widerrufsfolgen ( Stichwort:
Wertersatz ) wären hinfällig.
Was allerdings richtig ist:
Den Techniker nicht rein zu lassen und toter Mann zu spielen, hilft am aller wenigsten.
Besser sich schleunigst und _aktiv_ um das Problem kümmern.
Allerdings wirst du an dieser Stelle und mit dem bisherigen Einsatz der Lösung
kaum näher kommen!