Vertrag kündigen bevor Anschluss erfolgt ist

dieter84

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Hallo Community,
kurze Frage, ich habe vor 10 tage DSL bestellt und der Techniker sollte am folgendem Montag kommen. Allerdings habe ich es mir nun anders überlegt. Gibt es noch einen Weg aus dem Vertrag rauszukommen durch z.b. nicht anwesend sein wenn der Techniker kommt? Er muss im Haus an den Verteiler ran und das kann er alleine nicht. Was würdet ihr vorschlagen?

Mfg Dieter
 
Widerruf

Allerdings vermute ich, dass du den Techniker bezahlen musst.
 
Hotline anrufen und versuchen das zu klären. Nicht da sein löst dein Prob nicht, wenn du dann sagst du willst nicht kriegst du erst recht ne Rechnung - und das ist auch vollkommen richtig.
 
Meistens kannst du innerhalb von 14 Tagen, den Vertrag widerrufen. Sollte sich in den AGB's finden lassen. Einfach nicht anwesend sein wenn der Techniker kommen soll ist eher schlecht, der Techniker wurde dir ja angekündigt und es wäre ja deine Schlud und nicht die des Anbieters. Der Anbieter wollte/will ja seinen Vertrag erfüllen und wird von dir dabei "behindert". Wenn ganz blöd kommt können die dir einen erneuten Besuch des Technikers sogar in Rechnung stellen.
 
Seit wann das - ich kenne es nicht anders als das man bei jedem Vertrag 14 Tage Widerufsrecht hat und vor 5 Jahren in der Schulung war es auch noch so - sollte sich das jetzt geändert haben? - steht aber auf dem Vertrag mit drauf.
Dort anrufen und widersprechen und einen Einschreibebrief hin schicken - nicht rein lassen ist eine schlechte Wahl!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es wirklich nur 10 'Tage her ist kannst du es Widerrufen..... länger als 14 Tage - keine Chance.
Die kosten für den Techniker könntest du dennoch aufgebrummt bekommen.
Sind schließlich sehr teuer.
 
buntstift23 schrieb:
Wenn es wirklich nur 10 'Tage her ist kannst du es Widerrufen..... länger als 14 Tage - keine Chance.

Das Widerrufsrecht beginnt erst mit dem bereitstellen der Ware.
Also in diesem Fall Internet und Telefon.
Erst ab da beginnen die 14 Tage.
Als Verkäufer von 1und1, Kabeldeutschland und Telekom Verträgen darf ich das aber für meine Kunden auch oft den Providern erklären ;)
 
An dieser Stelle wird mal wieder exemplarisch exerziert, warum es mal das
Rechtsberatungsgesetz _gab_ ( hilfsweise erinnere man sich an das berüchtigte Zitat
eines Herrn Nuhr ).

Wie immer ist auch hier _nur_ die übliche Juristen-Standard-Antwort möglich:
"Es kommt darauf an!"

Es kommt z.B. darauf an

-- Wo und wie der Vertrag geschlossen wurde

-- wer die Vertragsparteien sind

-- und was vertraglich vereinbart wurde.


ALLE bisherigen Antworten setzen Dinge voraus, die vom Fragesteller nicht
hinreichend dargelegt wurden und/oder glänzen mit Halbwissen oder auch gänzlich
falschen Aussagen ( exemplarisch: "Das Widerrufsrecht beginnt erst mit dem bereitstellen der Ware" ) ( Entweder Erhalt der Ware -oder- Bereitstellung der Dienstleistung )

_WENN_ denn ein Widerrufsrecht besteht über das der Kunde in Textform rechtsgültig informiert wurde,sollte da seit Juni 2010 in etwa stehen ( Musterwiderrufsbelehrung ).

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Beleh-
rung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §
3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten (Zusätz-
lich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Ver-
braucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch
eine Internet-Adresse.)]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-
zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu-
stand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Wi-
derruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise ( ... dieser Teil kommt offensichtlich in keinem Fall in Betracht )
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus-
drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

Offensichtlich spielt der _Bereitstellungszeitpunkt_ eher keine Rolle!

Es könnte theoretisch aber auch vertraglich ein allgemeines Rücktrittsrecht ( ich schreibe
bewusst _nicht_ Widerrufsrecht ) vereinbart worden sein...

Ich würde empfehlen nochmals sorgsam die Vertragsunterlagen, die AGB und - soweit
vorhanden - Widerrufsbelehrung lesen und dann die Sachlage besser zu beschreiben und
detaillierter zu fragen.

Und dann gäbe es auch noch die Möglichkeit, das ein Widerrufsrecht besteht aber der
Verbraucher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend belehrt wurde.
Dann würde die Frist gar nicht zu laufen beginnen und die Widerrufsfolgen ( Stichwort:
Wertersatz ) wären hinfällig.


Was allerdings richtig ist:
Den Techniker nicht rein zu lassen und toter Mann zu spielen, hilft am aller wenigsten.
Besser sich schleunigst und _aktiv_ um das Problem kümmern.

Allerdings wirst du an dieser Stelle und mit dem bisherigen Einsatz der Lösung
kaum näher kommen!
 
Könnte das Widerrufsrecht durch "sofortige" Bereitstellung ausgeschlossen sein? Was hast du bei der Bestellung angekreuzt?

Übrigens: Ein Techniker käme sowieso nicht.
 
Zu deinem Auftrag müsstest du auch eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Dort müsstest du auch finden ob und wie bzw. wie lange man vom Vertrag zurücktreten kann. Die Frist beginnt meistens mit Zustellung der Auftragsbestätigung.

Wie bereits gesagt wurde hast du nur bei Haustürgeschäften, Internetbestellungen und telefonischen Bestellungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Geschäfte fallen unter das Fernabsatzgesetz.

Ein Irrglaube vieler Leute ist, dass man im Geschäft auch alles 14 Tage zurückgeben kann. Dem ist nicht so. Der Händler muss garnichts zurücknehmen. Die meisten Geschäfte nehmen Ware trotzdem auf Kulanz zurück. Bei einem Vertrag wird es schwieriger, da der Händler dann auch auf seine Provision verzichten müsste.
 
Verträge haben aber eigentlich immer 14 tage Widerrufs recht .

Versicherung habe ich das schon gemacht , selbst beim Bmw ist das eingetreten (wagen war ein gebrauchter , und noch nicht ausgeliefert Wagen.)
 
Targa 826 schrieb:
Könnte das Widerrufsrecht durch "sofortige" Bereitstellung ausgeschlossen sein? Was hast du bei der Bestellung angekreuzt?

Nein, kann nicht, ist aber nen netter Versuch von 1und1.
Deswegen empfehle ich auch jeden 1und1 Verträge über einen ANSTÄNDIGEN Profiseller zu kaufen.
Denn dieser kümmert sich im optimalen Fall, bis alles läuft darum 1und1 in den hintern zu treten ;)
 
@Jocotty: Wie kommst du auf 1&1? Dieter84 macht ja keine weiteren Angaben mehr.
 
Targa 826 schrieb:
@Jocotty: Wie kommst du auf 1&1? Dieter84 macht ja keine weiteren Angaben mehr.

Weil das mit sofortiger Bestellung und "erlöschen des Wiederrufsrecht" in den Medien immer mit 1&1 vorkam.

War also eher ne Antwort dich, als auf den TE, der anscheinend in Chile in der Grube gefallen ist^^
 
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