Vertrag mit 3 Rufnummern, ist es möglich diese auf 3 Wohnungen umzuleiten

ENF schrieb:
Ist es möglich und hat das jemand hier schon einmal gemacht, dass man jeweils 1 dieser 3 Rufnummern einer Wohnung zuteilt (zuteilen läßt vom Anbieter) ohne dass eben jeder Mieter einen eigenen Anschluß vertraglich abschließen muß?

Was vertraglich erlaubt ist musst du wissen. Auch ob du jemandem die Kontrolle über dein Netz geben willst.
Ihr müsst alle 3 Wohnungen in ein Netz zusammenschalten. Die IP Telefone müssen sich die Nummern dann an dem zentralen Router holen, der die Einwahl und das SIP Provisioning macht.
Technisch gesehen ist es also möglich.
Trotzdem sollte sich jede Partei einen eigenen Anschluss legen lassen, unabhängig davon ob man dann am Ende nur einen Tarif bucht oder 3.

Im Prinzip ist das ja nichts anderes wie wenn man im EFH 3 Telefone auf Eltern und zwei Kinder verteilt.
 
Wenn man sich unbedingt einen Internetanschluss teilen will, was hier im Forum regelmäßig angefragt wird, dann sollte man sich das sehr gut überlegen. Das Teilen des Internetzugangs ist das eine, das Aufteilen der Nummern auf die 3 Haushalte das andere, aber was ist mit dem Netzwerk als solchem? Ergreift man keine entsprechenden Maßnahmen, hat man ein großes gemeinsames Netzwerk und jeder kann das NAS des anderen sehen, irgendwelche Videos auf den Nachbar-TV streamen oder auf dem Drucker des Nachbarn drucken und so weiter.

Gibt NachbarX das WLAN-Passwort des Haupt-WLANs statt des Gast-WLANs an einen Besucher weiter - warum auch immer - , kann dieser eben auch auf die anderen beiden Wohnungen und die dortigen Geräte zugreifen. Fängt NachbarY sich Malware auf seinem PC ein, kann sie sich auch zu den Nachbarn ausbreiten. Hat NachbarZ eine Spielkonsole, kann es zu Problemen mit der Spielkonsole von NachbarX/Y kommen. Man kann sich beliebig viele ähnliche Situationen denken.

Das kann man zwar als halb so wild abtun, aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass solche Probleme auftreten können. Darüber hinaus mag der status quo so sein, dass sich alle 3 Parteien super lieb haben oder gar Familie sind, aber auch da kann es zu Spannungen kommen und da kann es der Anschlussinhaber im worst case auch eskalieren lassen und den anderen Internet und Telefon abdrehen.

Wenn es tatsächlich so ist wie es nun aussieht, dass die Fritzboxxen VoIP nur noch "verteilen" können, wenn sie in einem Mesh zusammenhängen, dann erübrigt sich auch der Anschluss via WAN-Port und somit eine Trennung der Netze (zumindest in eine Richtung). In dem Fall müsste man dann alle Fritzen ins Mesh packen und dann hinter der Fritzbox jeweils noch einen weiteren Router, der dann ein Wohnungs-Netzwerk zur Verfügung stellt, auf welches die Nachbarn keinen Zugriff haben. Ob man diesen Schritt gehen möchte oder die potentiellen Probleme nicht als solche sieht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Dann sollten aber alle 3 Parteien darüber informiert sein.
 
Kein Problem das geht. Muss nur technisch umgesetzt werden. Am einfachsten geht das mit Fritzboxen in jeder Wohnung. Allerdings hat man bei den meisten Anbietern trotz 3 Ruf-Nr. nur 2 Leitungen. Wenn also 2 telefonieren bekommt der dritte ein Besetztzeichen. Habe das in meiner Verwandtschaft über 3 Häuser und über 2 Häusern am laufen. Man sollte allerdings gewisse Ruf-Nr. sperren und auch die Ruf-Nr. Gasse zu Mobil-Netzen, weil da ja erhebliche Kosten drohen.
Kabelanbieter lassen das in der Regel nicht zu. Der Grund ist, das man dann auch Kabel TV gucken kann über ip, vorausgesetzt man hat eine entsprechende Fritzbox als Hauptrouter dort. Bei den Kabelanbietern muss ja jede Person zahlen, mit eigenem Einkommen.
Rechtlich hat man damit keine Problem, solange es alles Erwachsene sind. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden und Kindern hat man das Problem, das man diese belehren muss, sonst kann man zur Haftung herangezogen werden als Anschlussinhaber. Das macht man am besten in Schriftform, wo die Eltern mit unterschreiben als Zeugen. Bei Erwachsenen kein Problem, die muss man nicht belehren. Die wissen, das sie sich an die Gesetze halten müssen.
 
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ENF schrieb:
jeweils 1 dieser 3 Rufnummern einer Wohnung zuteilt (zuteilen läßt vom Anbieter)
Falls die alten Rufnummern aktuell bei den anderen Nachbarn in einem Vertrag sind und ihr keine neuen Rufnummern haben wollt, gibt's auch Probleme mit der Rufnummernportierung. Das klappt nur wenn der Vertragspartner gleich bleibt.

Hier müsstet ihr die Nummern zu einem Anbieter wie sipgate portieren und dann separat von Internetvertrag im Router hinterlegen.
 
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