brutzler
Lt. Junior Grade
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 396
Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Ich habe im Juni letzten Jahres ein Tabelt bei Notebooks billiger gekauft. Nach 10 Tagen bekam dies einen Großen Fleck auf dem Display. Dieser Fleck ensteht dadurch das sich die Frontscheibe vor dem Display und das eigentliche TFT berühren. Es ist Beugung an dünnen Schichten zu beobachten, so dass beweißbar ist, dass es sich um einen Hardwarefehler handelt. Bei der ersten Reparatur wurde die Frontscheibe mit Klebestreifen angehoben und so der Fehler temporär beseitigt, im Bericht seht aber nur etwas von einem Softwareupdate. Der Fehler trat so fort wieder auf. Ich habe dieses erstmal ignoriert, habe aber das Tabelt am 10.01.14 wieder eingeschickt und nach 6 Wochen wurde angeblich das Display getauscht. Am 15.02.14 habe ich Nbb schriftlich nach §323 BGB gemahnt die Reparatur bis zum 10.03.14 durch zu führen. Da ich sonst nach $440 BGB vom Vertrag zurücktrete. Das Tablet wurde am 26.02.14 geliefert. Der Fehler bestand weiterhin. Daher bin ich am 02.03.14 Schriftlich (mit dem Fragebogen von Nbb) zurück getreten, dieser wurde aber scheinbar in der Firma verloren. Daher bin ich am 26.03.14 auch noch mal per Mail zurückgetreten. Dieser Rücktritt wurde abgelehnt da, ja nur einen mal nachgebessert wurde da die Reparatur laut Bericht nur ein Software Update war.
Fragen:
Ist diese Argumentation zulässig ? Da wenn es sich nur um ein Softwareupdate gehandelt hat, es nicht möglicht sein kann den Fehler zu beseitigen.
Was soll ich tun wenn sich Nbb weiterhin stur verhält?
Was für Aussichten hätte eine Klage vor dem Amtsgericht ?
Gruß Brutzler
Sachverhalt:
Ich habe im Juni letzten Jahres ein Tabelt bei Notebooks billiger gekauft. Nach 10 Tagen bekam dies einen Großen Fleck auf dem Display. Dieser Fleck ensteht dadurch das sich die Frontscheibe vor dem Display und das eigentliche TFT berühren. Es ist Beugung an dünnen Schichten zu beobachten, so dass beweißbar ist, dass es sich um einen Hardwarefehler handelt. Bei der ersten Reparatur wurde die Frontscheibe mit Klebestreifen angehoben und so der Fehler temporär beseitigt, im Bericht seht aber nur etwas von einem Softwareupdate. Der Fehler trat so fort wieder auf. Ich habe dieses erstmal ignoriert, habe aber das Tabelt am 10.01.14 wieder eingeschickt und nach 6 Wochen wurde angeblich das Display getauscht. Am 15.02.14 habe ich Nbb schriftlich nach §323 BGB gemahnt die Reparatur bis zum 10.03.14 durch zu führen. Da ich sonst nach $440 BGB vom Vertrag zurücktrete. Das Tablet wurde am 26.02.14 geliefert. Der Fehler bestand weiterhin. Daher bin ich am 02.03.14 Schriftlich (mit dem Fragebogen von Nbb) zurück getreten, dieser wurde aber scheinbar in der Firma verloren. Daher bin ich am 26.03.14 auch noch mal per Mail zurückgetreten. Dieser Rücktritt wurde abgelehnt da, ja nur einen mal nachgebessert wurde da die Reparatur laut Bericht nur ein Software Update war.
Fragen:
Ist diese Argumentation zulässig ? Da wenn es sich nur um ein Softwareupdate gehandelt hat, es nicht möglicht sein kann den Fehler zu beseitigen.
Was soll ich tun wenn sich Nbb weiterhin stur verhält?
Was für Aussichten hätte eine Klage vor dem Amtsgericht ?
Gruß Brutzler