Vertragsrücktritt abgelent troz zwei Nachbesserungen

Jou da haben das die 30 Mann bei uns alle falsch gemacht denn da hatte keiner ne Testfestplatte für jedes Gerät^^

Voarallem macht Asus nix selber sondern andere Firmen wie Arvato, Let me repair usw. ... aber egal da ich ja nur Quark erzähle :)
 
Onkelhitman schrieb:
Das heißt, die können meinen Computer einfach neu installieren obwohl mit dem ja scheinbar nichts ist? Warum wurde dann neu installiert? Aus Jux und Dollerei? Hatten die Zeit über?

Deswegen wird in seltenen Fällen beim Computer das OS, auf Kulanz, neuaufgespielt, sondern das Aufspielen des OS ist dann kostenpflichtig
Warum spielt man dann das OS neu auf? Weil eventuell hier ein Bedienfehler seitens dem Kunden vorliegt?

alffrommars schrieb:
Jou da haben das die 30 Mann bei uns alle falsch gemacht denn da hatte keiner ne Testfestplatte für jedes Gerät^^

Bei Arvato wundert mich nichts. Ja, leider erzählst du viel Quark...
 
Warum spielt man dann das OS neu auf?
Sicher, daß das passiert?
Bei Smartphones, Readern usw. werden meiner Erfahrung nach Firmware-Updates aufgespielt - im Wissen, daß die bei Auslieferung aufgespielten Versionen buggy waren.
 
@Console Cowboy
Bei Smartphones, Readern usw. werden meiner Erfahrung nach Firmware-Updates aufgespielt - im Wissen, daß die bei Auslieferung aufgespielten Versionen buggy waren.
Eben. Also, weil das Produkt, welches gekauft wurde, einen Fehler hat. Nämlich eine Buggy-Firmware. Das steht aber beim Themenersteller nicht. Dort steht nur, ich zitiere:
Bei der ersten Reparatur wurde die Frontscheibe mit Klebestreifen angehoben und so der Fehler temporär beseitigt, im Bericht seht aber nur etwas von einem Softwareupdate.
Was bedeutet, da steht nichts von buggy Software. Da steht auch nichts von:
Weil eventuell hier ein Bedienfehler seitens dem Kunden vorliegt?
Sondern einzig und allein, dass die Software geupdated wurde. Die könnten ja in meinem fiktiven Fall anstelle von einer Betriebssystem-Neuinstallation ein Windows Update fahren. Aber das erklärt nunmal nicht warum sie es getan haben. Liegt also kein Fehler vor, haben die nicht einfach irgendwas zu installieren. Liegt ein Fehler vor dann können die versuchen das Problem zu beheben und können zur Behebung auch ein Softwareupdate einspielen. Dann lag der Fehler aber ja vor. Ansonsten: Sie können ja auch Norton installieren, Antivir, HijackThis, Firefox, Thunderbird, Google Sketchup und weiss der Geier. Aber warum? Es war nicht von ihnen gefordert. Sondern die Beseitigung eines Fehlers war gefordert.

Oder anders ausgedrückt: Die Handlung selbst ist, für mich, ein Beweis, dass ein Fehler vorlag. Hätte kein Fehler vorgelegen, wäre auch keine Handlung auf Seiten des Herstellers erfolgt. Sinnlose Updates und Firmwareeinspielungen sind keine Kulanz, sondern ein auferlegter Zwang des Herstellers mir gegenüber. Ich möchte das Ausgangsprodukt lauffähig haben. Ist die Software/Firmware also nicht lauffähig, und muss deswegen ein Update gefahren werden, kann dies dokumentiert werden und mit dem Hinweis "Softwareupdate durchgeführt" notiert werden. Ist dem jedoch nicht so, und es ist kein Fehler vorhanden, dann brauche ich auch kein Softwareupdate durchführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Onkelhitman schrieb:
Oder anders ausgedrückt: Die Handlung selbst ist, für mich, ein Beweis, dass ein Fehler vorlag. Hätte kein Fehler vorgelegen, wäre auch keine Handlung auf Seiten des Herstellers erfolgt. Sinnlose Updates und Firmwareeinspielungen sind keine Kulanz, sondern ein auferlegter Zwang des Herstellers mir gegenüber. Ich möchte das Ausgangsprodukt lauffähig haben. .

Bleiben wir doch beim Smartphone. Fehler: Schaltet sich ab! Ich versuche es ein letztes Mal zu erklären! Wenn ein Smartphone eingeschickt werden, sind da in der Regel Apps installiert und individuelle Einstellung vorhanden. Damit man einen Nullpunkt hat, wird jedes Smartphone mit einem Software-Update versehen. Erst danach wird eine Fehlerursache durchgeführt. Einzige Ausnahme ist:Wenn, das Display oder die Hauptplatine defekt sind, da muss man vorher natürlich das defekte Bauteil tauschen. Tritt also der Fehler nachdem Software-Update nicht auf. Der Akku wurde durchgemessen und ist in Ordnung, dann war schlichtweg kein DEFEKT am Gerät, sondern durch eine App/Einstellungen verursacht. Hier kommt es auf den Werkstattbericht an. Schreibt die Werkstatt: Der Fehler wurde gefunden und es wurde ein Software-Update durchgeführt, dann zählt dies natürlich als Nachbesserungsversuch! Steht aber im Werkstattbericht: Kein Fehler festgestellt: Software-Update durchgeführt, dann ist dementsprechend kein Nachbesserungsversuch durchgeführt worden
Ergänzung ()

Onkelhitman schrieb:
Oder anders ausgedrückt: Die Handlung selbst ist, für mich, ein Beweis, dass ein Fehler vorlag. Hätte kein Fehler vorgelegen, wäre auch keine Handlung auf Seiten des Herstellers erfolgt. Sinnlose Updates und Firmwareeinspielungen sind keine Kulanz, sondern ein auferlegter Zwang des Herstellers mir gegenüber. .

Der Sinn ist ganz einfach: Einen Nullpunkt zu erschaffen und wenn der Fehler nicht auftritt, wenigstens für das Software-Update ein bisschen Geld vom Hersteller bekommen. Da die Werkstätten bei keinem Fehler, auch keinen einzigen Cent bekommen ;-)
Somit ist die zweite Variante einfach die Überprüfungskosten an den Verbraucher weiter zu geben, was wäre dir lieber?
 
Tritt also der Fehler nachdem Software-Update nicht auf. Der Akku wurde durchgemessen und ist in Ordnung, dann war schlichtweg kein DEFEKT am Gerät, sondern durch eine App/Einstellungen verursacht. Hier kommt es auf den Werkstattbericht an. Schreibt die Werkstatt: Der Fehler wurde gefunden und es wurde ein Software-Update durchgeführt, dann zählt dies natürlich als Nachbesserungsversuch! Steht aber im Werkstattbericht: Kein Fehler festgestellt: Software-Update durchgeführt, dann ist dementsprechend kein Nachbesserungsversuch durchgeführt worden
Eben! Aber das fehlt beim Themenersteller ja. Bei ihm steht: "Software-Update durchgeführt." Du wertest das jetzt als keinen Nachbesserungsversuch. Weil das ja, laut deiner Beschreibung, bedeutet, dass Probleme die der Benutzer verursacht hat, behoben wurden.

Ich sage: Wenn dort nicht steht warum das Software-Update durchgeführt wurde, dann war es ein Nachbesserungsversuch.

Wer hat denn nun recht? ;) Ansich sind einfach zu wenig Informationen auf dem Zettel vorhanden. Nur "Software-Update durchgeführt" ist für mich einfach unsinnig. Entweder es war der Fehler des Benutzers, dann sollten sie dieses beweisen und ihm das Software-Update bezahlen lassen, weil es sein Fehler war. Oder es war nicht sein Fehler, dann haben sie es wegen eines Fehlers ihrerseits getan. Das gehört dokumentiert. Ist dies nicht der Fall, was soll der Kunde machen? Soll er dann noch anfragen: Wessen Fehler war es denn nun?

Somit ist die zweite Variante einfach die Überprüfungskosten an den Verbraucher weiter zu geben, was wäre dir lieber?
Das ist genau der Punkt. Ein Nullpunkt ist kein Software-Update zu starten, sondern eine Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Wenn ich also das Smartphone komplett resette, mit derselben Firmware und denselben Einstellungen, so muss es wieder funktionieren. Tut es das nicht, ist das Gerät defekt. Tut es das, dann sind die persönlichen Einstellungen/Aufspielungen schuld. Welche das sind: Wer weiss. Das beweist aber noch nicht, dass es am Kunden lag! Der kann ja auch ohne eine zusätzliche Aufspielung einen Firmware-Bug gefunden haben, welcher bekannt/unbekannt ist.

Mir ist lieber, wenn der, der etwas kaputt macht, dafür bezahlt. Ist meine Kaufsache nicht ordnungsgemäß, muss der Hersteller/Verkäufer mir den Kaufpreis erstatten. Lasse ich mein Smartphone fallen bin ich selber Schuld. Da dies leider nicht funktioniert haben wir solche Pseudo-Gesetze, die in meinen Augen weder für die eine, noch für die andere Seite völlig zufriedenstellend ist.
 
Hallo Zusammen,

leider war ich das Wochenende über verhindert, ich freue mich aber sehr über die angeregte Diskusion :).

Ich habe natürlich von den Fehlern Fotos gemacht, ich werde auch eins Anhängen.
Am Rand des "Fleckes" kann man Beugung an dünnen Schichten erkennen, ich weiß leider nicht wie gut das auf den Fotos zu erkennen ist.
Der Fehler entsteht dadurch, dass das Glas vor dem Display das eigentliche Display berührt und dann durch Adhäsion an diesem Gehalten wird. Am Rand dieser Zonen tritt die von mir erwähnte Beugung an dünnen schichten auf.
Der Fehler kann behoben werden, in dem man das Displayglas mit einem Saugnapf (oder eben Klebefolie) leicht anhebt, dies beseitigt den Fehler aber nur temporär. Die Ursache, verzogene Komponenten wird dadurch nicht beseitigt, und der Fehler tritt Schnell wieder auf.

Ich kann also Beweisen, dass es sich um einen Hardwarefehler handelt da dieser Fehler auch im ausgeschaltetem Zustand auftritt.

Notebooksbilliger ligen auch alle Fotos vor, ich warte heute noch mal auf eine Entscheidung von denen.

Gruß Brutzler
 

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Wenn der Käufer beweisen kann, dass der Verkäufer zweimal erfolglos den selben Mangel bzw. dasselbe Symptom nachzubessern versucht hat, kann er grds. vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt ist eine einseitige Willenserklärung, sie muss von der Gegenseite nicht "akzeptiert" werden, rückabwickelt der Verkäufer auf den erfolgten Rücktritt nicht, dann kann der Käufer seine Rechte gerichtlich durchsetzen.
 
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