Vertragsstrafe bei fehlender Parkscheibe auf Privatparkplätzen

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riversource

Captain
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Hallo zusammen,

jeder kennt das Ärgernis sicherlich: Die Parkscheibenpflicht auf z.B. Supermarktparkplätzen. Vergisst man die Parkscheibe, wird man durch ein angebrachtes Ticket zur Zahlung von 30 EUR aufgefordert - eine "Vertragsstrafe", weil es eine Ordnungswidrigkeit natürlich nicht ist. Auf den Vertrag, den man eingeht, wird man hingewiesen durch Schilder, mit denen der Parkplatz zugepflastert ist. Leider hat die deutsche Rechtsprechung das Vorgehen sanktioniert, obwohl einige Unternehmen sehr dubios zu Werke gehen.

Die Frage: Wenn man nun seinerseits einen gut sichtbaren Hinweis im Auto anbringt, sinngemäß: Sobald man sich meinem Auto auf weniger als 2 Meter nähert, geht man einen Vertrag mit mir ein, der es untersagt, Zettel an meinem Fahrzeug zu befestigen oder zu deponieren. Bei Verstoß wird für den Täter oder seinen Auftraggeber - der z.B. aus dem Inhalt des befestigten Zettels hervorgeht - eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 EUR fällig.

Was meint ihr? Kommt man damit durch?
 
Nein.
 
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Scherzfrage?
In aller Regel kommt man doch um die Zahlung herum, wenn man sich mit dem Kassenbon an die Supermarktkasse begibt. Allgemein aber lieber Parkscheibe als Zettel.
 
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Nein, keine Vertragsstrafe. Das ist vollkommen ernst. So wie ich einen Vertrag eingegangen bin, geht die Gegenseite auch einen ein.
 
Nein, da hier die Geschäftsgrundlage fehlt. Im Falle des Supermarkts wird dir unentgeltlich ein Stellplatz zur Verfügung gestellt.
 
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Manche Leute kommen auf Ideen. Vielleicht bei der Gelegenheit auch gleich dazu schreiben dass das Parken im Umkreis von 3 Metern um dein Auto verboten und mit einer Vertragsstrafe von 30€ belegt ist damit du bequemer einsteigen kannst? Du kannst niemanden verbieten öffentlichen bzw. in dem Fall privaten Grund eines anderen Eigentümers zu betreten. Das kann nur der Grundstückseigentümer.
 
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Allenfalls könntest du vermutlich den Vertrag anfechten, wenn die vom Parkplatzeigner angebrachten Schilder nicht sichtbar/lesbar waren (z.B. durch Schnee). Müsste dann von dir bewiesen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
meiner laienhaften meinung nach nicht.

anspruchsgrundlage wäre deine "agb", die du im auto platziert hättest. bei agb handelt es sich um vertragsbedingungen, sie setzen also einen vertrag voraus. ein vertrag wiederum setzt zwei aufeinandergerichtete, inhaltlich übereinstimmende willenserklärungen - angebot und annahme - voraus, die auch konkludent abgegeben werden können:
  • in der bloßen verwendung eines kfz im verkehr liegt mMn. jedoch kein konkludentes angebot darin, dass jemand dein kfz in irgendeiner form "benutzen" darf, bspw. indem er einen zettel an deinem kfz anbringt (anders die bereitstellung eines parkplatzes, die sehr wohl ein konkludentes angebot darstellen kann). unabhängig vom parkvertrag (s.u.) besteht rein dadurch also überhaupt kein vertrag, der durch deine vertragsstrafe als vertragsbedingung konkretisiert werden könnte.
  • zwar liegt durch das parken eine konkludente annahme durch dich vor. allerdings müsste auch die gegenseite deine agb angenommen haben. ein schlüssiges verhalten mit erklärungswert des parklpatzeigners ist hier jedoch nicht erkennbar, deine agb werden damit nicht vertragsbestandteil des parkvertrages. (anders liegt durch das nutzen des parkplatzes ein schlüssiges verhalten mit erklärungswert durch dich sehr wohl vor)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber soweit ich weiß sind Supermarkt Knöllchen anfechtbar solange unklar ist wer den Wagen gefahren hat. Immerhin ist der Fahrer den Vertrag eingegangen und nicht der Halter. Wenn man also glaubhaft machen kann dass man zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer war, kann man Widerspruch einlegen.
 
Der Schuss könnte nach hinten losgehen - nachher darfst du noch Fahrtenbuch schreiben ;)

Wäre mir den ganzen Ärger nicht wert - 30 Euro zahlen und künftig an die Parkscheibe denken. Ist ja noch relativ milde im Vergleich zu manchen Stories, wo gleich das Auto abgeschleppt wurde.
 
DarkAngel2401 schrieb:
Der Schuss könnte nach hinten losgehen - nachher darfst du noch Fahrtenbuch schreiben ;)

Nein, es geht ja hier nicht um ein Bußgeld.
 
Ich sage es mal so der Besitzer des Geländes hat jemand damit beauftragt dafür zu sorgen das man sich an die Regeln welche sichtbar Aushängen zu halten hat. Ob die Höhe gerechtfertigt ist darüber kann man sich streiten.

Bei unserer Verbandsgemeinde Stadt gibt es einen Parkplatz der immer von Dauerparkern belegt wurde und man keinen Platz bekam wenn man in das Geschäft wollte. Seit dem die es an einen Dienstleister abgegeben haben bekommt man da jetzt auch ein Parkplatz.

Die 30€ sind doch noch Okay.

Wer die Parkscheibe vergisst muss halt bezahlen ist ja auch da wo es vom Ordnungsamt bestraft wird ein Fall von 20-40€ halt abhängig von der Zeit.

Aber ich sehe es wie die anderen Dein Zettel wird Dir nichts bringen außer das es Ärger gibt mit dem Parkplatzbetreiber und im Endeffekt muss danach doch bezahlt werden und meistens noch mehr als der Anfangsbetrag.
mariozankl schrieb:
Immerhin ist der Fahrer den Vertrag eingegangen und nicht der Halter. Wenn man also glaubhaft machen kann dass man nicht selber gefahren ist, kann man Widerspruch einlegen.
Das stimmt schon aber man wird dann wohl aufgefordert werden den Fahrer bekannt zu geben da gab es schon Verfahren dazu kann man im nachfolgenden Link nachlesen.


https://www.test.de/Privatparkplaet...er-duerfen-Parksuender-abkassieren-5446920-0/
 
karlos3 schrieb:
Das stimmt schon aber man wird dann wohl aufgefordert werden den Fahrer bekannt zu geben
Das könnte man wiederum weiter treiben. Man ist rechtlich nicht verpflichtet einen Fahrer nennen zu können. Kann natürlich sein dass der Fall dann vor Gericht landet wenn niemand nachgibt. Und wie wir wissen ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. :)
 
mariozankl schrieb:
Das könnte man wiederum weiter treiben. Man ist rechtlich nicht verpflichtet einen Fahrer nennen zu können. Kann natürlich sein dass der Fall dann vor Gericht landet wenn niemand nachgibt. Und wie wir wissen ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. :)
dann wird der halter aber verlieren, weil er dann im rahmen der abgestuften darlegungs- und beweislast nicht substantiiert vorgetragen hat, wenn er den fahrer nicht nennt/nennen kann.

nur meine laienmeinung.
 
Man braucht nur bei Test nachlesen da wurde es dann vor Gericht gebracht und meistens haben die Betreiber Recht bekommen. Vor allem wenn man bedenkt das die Kosten wenn man unterliegt auch noch dazu kommen.
Genauso kann der Halter zum Nachweis per Fahrtenbuch verdonnert werden.


Mal so als Anmerkung es kommt auch vor das solche Parkplätze per Video überwacht werden, das muss dann auch so auf dem Schild stehen. Denn das ist bei dem von mir genannten Parkplatz so und da ist dann zu sehen wer gefahren ist. Da ist dann nichts mit rausreden.

Dann doch lieber bezahlen den man hat ja was vergessen. ;)
 
karlos3 schrieb:
Dann doch lieber bezahlen den man hat ja was vergessen.
Wie gesagt, meist muss man beim ersten oder zweiten Mal gar nichts bezahlen, wenn man nachweisen kann, dass man dort eingekauft hat. Wenn man natürlich dort parkt ohne einzukaufen, muss man sich nicht wundern.
 
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Und dann wundert sich der deutsche Michel das er nicht voran kommt, wenn er seine Zeit mit solch einem Schwachsinn verplempert ... :freak:
 
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Incanus schrieb:
Wie gesagt, meist muss man beim ersten oder zweiten Mal gar nichts bezahlen, wenn man nachweisen kann, dass man dort eingekauft hat.
Kann sein aber ich habe da mal was gelesen das dies jemand so gemacht hatte und die Firma auf die Zahlung bestanden haben. Wie das ausging kann ich im Moment nicht sagen da ich den Artikel nicht mehr habe da die Tageszeitung worin es stand schon länger im Altpapier ist.
 
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