riversource
Captain
- Registriert
- Juli 2012
- Beiträge
- 3.268
Hallo zusammen,
jeder kennt das Ärgernis sicherlich: Die Parkscheibenpflicht auf z.B. Supermarktparkplätzen. Vergisst man die Parkscheibe, wird man durch ein angebrachtes Ticket zur Zahlung von 30 EUR aufgefordert - eine "Vertragsstrafe", weil es eine Ordnungswidrigkeit natürlich nicht ist. Auf den Vertrag, den man eingeht, wird man hingewiesen durch Schilder, mit denen der Parkplatz zugepflastert ist. Leider hat die deutsche Rechtsprechung das Vorgehen sanktioniert, obwohl einige Unternehmen sehr dubios zu Werke gehen.
Die Frage: Wenn man nun seinerseits einen gut sichtbaren Hinweis im Auto anbringt, sinngemäß: Sobald man sich meinem Auto auf weniger als 2 Meter nähert, geht man einen Vertrag mit mir ein, der es untersagt, Zettel an meinem Fahrzeug zu befestigen oder zu deponieren. Bei Verstoß wird für den Täter oder seinen Auftraggeber - der z.B. aus dem Inhalt des befestigten Zettels hervorgeht - eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 EUR fällig.
Was meint ihr? Kommt man damit durch?
jeder kennt das Ärgernis sicherlich: Die Parkscheibenpflicht auf z.B. Supermarktparkplätzen. Vergisst man die Parkscheibe, wird man durch ein angebrachtes Ticket zur Zahlung von 30 EUR aufgefordert - eine "Vertragsstrafe", weil es eine Ordnungswidrigkeit natürlich nicht ist. Auf den Vertrag, den man eingeht, wird man hingewiesen durch Schilder, mit denen der Parkplatz zugepflastert ist. Leider hat die deutsche Rechtsprechung das Vorgehen sanktioniert, obwohl einige Unternehmen sehr dubios zu Werke gehen.
Die Frage: Wenn man nun seinerseits einen gut sichtbaren Hinweis im Auto anbringt, sinngemäß: Sobald man sich meinem Auto auf weniger als 2 Meter nähert, geht man einen Vertrag mit mir ein, der es untersagt, Zettel an meinem Fahrzeug zu befestigen oder zu deponieren. Bei Verstoß wird für den Täter oder seinen Auftraggeber - der z.B. aus dem Inhalt des befestigten Zettels hervorgeht - eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 EUR fällig.
Was meint ihr? Kommt man damit durch?