Vertragsstrafe bei fehlender Parkscheibe auf Privatparkplätzen

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Kauf Dir eine elektronische Parkscheibe, dann entfällt das „Vergessen „.
 
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Auf Supermarktparkplätzen die bewirtschaftet sind, braucht man diese idR nicht mehr. Im Boden sind Sensoren eingelassen. Stehst Du da länger als ne Stunde, schlagen sie Alarm. Das ist auch deutlich komfortabler für den, der das ganze beobachten muss.
 
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riversource schrieb:
jeder kennt das Ärgernis sicherlich
......von Leuten die Supermarktparkplätze als P&R oder Anwohner Parkplatz missbrauchen und Wochen Parkplätze blockieren. Ja- das Ärgernis kenne ich.

Wenn du mal so viel Energie aufwenden würdest, an Parkscheibe zu denken, statt darüber nachzudenken, wie du die Kosten vermeidet, hättest du mehr Freizeit und ein entspannteres Leben.

Und immer wieder: Hat ein Autofahrer nicht mal irgendwann einen Führerschein gemacht und weiß wo und wie man vernünftig parkt (geschweige denn von anderen Ordnungswidrigkeiten)?
 
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Es geht gar nicht darum, Parkverstöße zu ermöglichen. Wenn Leute die Parkplätze missbrauchen, dann sollen sie meinetwegen ruhig abgeschleppt werden. Dafür können die Parkplatzbetreiber meinetwegen auch Angestellte beschäftigen, die die Parkdauer der Autos notieren und im Zweifel eingreifen.

Es geht um die Abzocke, die diese Unternehmen betreiben. Da wird mit juristisch zweifelhaften Kniffen ein Vertragsverhältnis herbeigeführt, über dessen Konsequenz sich die meisten gar nicht im Klaren sind. Da die Mittel einer Ordnungswidrigkeit ja nicht zu Gebote stehen, werden sämtliche Register gezogen, die Leute hinters Licht zu führen. Da die deutsche Rechtsprechung es mal wieder verpasst hat, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, suche ich nun nach Möglichkeiten, diesen Herrschaften mit eigenen Waffen eins auszuwischen - und womöglich das Geschäftsmodell dabei nachhaltig zu stören.
 
Den Unternehmen wirst Du so kein Geld aus deren Taschen leiern können.
Eine Möglichkeit, deren Geschäftsmodell zu stören ist, dort nicht zu parken, denn dann können sie dir auch kein Knöllchen ans Auto stecken. oder alternativ die Parkscheibe nutzen.
 
riversource schrieb:
Es geht gar nicht darum, Parkverstöße zu ermöglichen. Wenn Leute die Parkplätze missbrauchen, dann sollen sie meinetwegen ruhig abgeschleppt werden. Dafür können die Parkplatzbetreiber meinetwegen auch Angestellte beschäftigen, die die Parkdauer der Autos notieren und im Zweifel eingreifen.

Es geht um die Abzocke, die diese Unternehmen betreiben. Da wird mit juristisch zweifelhaften Kniffen ein Vertragsverhältnis herbeigeführt, über dessen Konsequenz sich die meisten gar nicht im Klaren sind. Da die Mittel einer Ordnungswidrigkeit ja nicht zu Gebote stehen, werden sämtliche Register gezogen, die Leute hinters Licht zu führen. Da die deutsche Rechtsprechung es mal wieder verpasst hat, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, suche ich nun nach Möglichkeiten, diesen Herrschaften mit eigenen Waffen eins auszuwischen - und womöglich das Geschäftsmodell dabei nachhaltig zu stören.
prinzipiell sehe ich - als laie - keine probleme in der rechtlichen konstruktion dieser sanktion über den weg AGB -> Vertragsstrafe.
abstrakt vergleichbar ist ja auch das erhöhte beförderunsgentgelt beim schwarzfaahren, das ja auch nichts anderes als eine vertragsstrafe darstellt. jemand nimmt sich eine leistung, wobei die leistungnahme als konkludente annahme eines vertragsangebots zu werten ist. da ist die vertragsstrafe auch seit jahrzehnten abgesegnet.


wo man im einzelfall natürlich einhaken kann ist einerseits die höhe (ich weiß nicht was die rechtsprechung dazu sagt), andererseits die dauer (1h) und natürlich, ob es im konkreten Einzelfall einen
  • deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses (§ 305 II Nr. 1 BGB) gegeben hat, der
  • der anderen Vertragspartei (dem Parkenden) die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen (Nr. 2).
Also wo steht das schild, wie groß ist es geschrieben, ...?

Eine überraschende Klausel gem. § 305c Nr.1 BGB sehe hier nicht: dass bei einem fremden parkplatz die parkdauer mit einer parkscheibe überwacht werden soll und das nicht-einhalten dieser vertragspflicht sanktioniert wird, finde ich jetzt nicht "überraschend". Insbesondere, wenn man das mit öffentlichen Prakplätzen vergleicht, ist eine ähnliche herangehensweise (bußgeld statt vertragsstrafe) ja auch üblich.

Zudem muss die Bedingung auch klar und verständlich formuliert werden, sie muss also "transparent" sein.
Da müsste man halt den wortlaut im konkreten einzelfall zerpflücken.

die beweislast könnte hier u.U. auch zugunsten des parkenden arbeiten. wenn der parkplatzeigentümer die vertragsstrafe haben will, muss er grds. alle anspruchsbegründenden tatsachen vortragen. eben auch, dass seine AGB wirksam einbezogen wurden und inhaltlich wirksam sind. (stichwort verschneites schild)

DarkAngel2401 schrieb:
Allenfalls könntest du vermutlich den Vertrag anfechten, wenn die vom Parkplatzeigner angebrachten Schilder nicht sichtbar/lesbar waren (z.B. durch Schnee). Müsste dann von dir bewiesen werden.
nein, ich denke, dass die wirksame einbeziehung (und damit die lesbarkeit des schildes) vom parkplatzeigentümer bewiesen werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) ist das rechtens!
 
riversource schrieb:
Es geht um die Abzocke, die diese Unternehmen betreiben. Da wird mit juristisch zweifelhaften Kniffen ein Vertragsverhältnis herbeigeführt, über dessen Konsequenz sich die meisten gar nicht im Klaren sind.

Hier wird sich wieder über etwas aufgeregt, was gar nicht nötig wäre. Ich kann meine 2 Augen und Gehirn benutzen, das Schild lesen, verstehen und danach handeln. Entweder ich akzeptiere die Bedingungen des Ausstellers oder ich lasse es und parke woanders.

Keiner zwingt dich/jemanden das zu nutzen. Und wo bitte ist das Problem eine Parkuhr zu benutzen. Aber für eigenen Fehler mal gerade stehen ist nicht mehr in. Lieber den Staat oder sonst wen vorschieben.

Kommt mir vor als würde man sich hier künstlich aufregen. Wenn ich entscheide, dass in meine Wohnung nur grün gekleidete Menschen kommen, dann ist das so.
 
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riversource schrieb:
Es geht um die Abzocke, die diese Unternehmen betreiben. Da wird mit juristisch zweifelhaften Kniffen ein Vertragsverhältnis herbeigeführt, über dessen Konsequenz sich die meisten gar nicht im Klaren sind. Da die Mittel einer Ordnungswidrigkeit ja nicht zu Gebote stehen, werden sämtliche Register gezogen, die Leute hinters Licht zu führen. Da die deutsche Rechtsprechung es mal wieder verpasst hat, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, suche ich nun nach Möglichkeiten, diesen Herrschaften mit eigenen Waffen eins auszuwischen - und womöglich das Geschäftsmodell dabei nachhaltig zu stören.
Ich verstehe überhaupt nicht was dich so immens stört.
Der Supermarktbetreiber hat ein - absolut legitimes - Interesse daran, dass seine Parkplätze nur von potentiellen Kunden genutzt werden. Natürlich darf er sich auch gegen missbräuchliche Fremdbenutzung absichern.
Die Strafen fallen auch angemessen hoch aus. Die "deutache Rechtsprechung" hat hier überhaupt nichts versäumt, sondern einfach nur Recht gesprochen.

P.S. So ist das in einem Rechtsstaat. Mir passt auch nicht alles. ;)
 
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riversource schrieb:
Wenn Leute die Parkplätze missbrauchen, dann sollen sie meinetwegen ruhig abgeschleppt werden. Dafür können die Parkplatzbetreiber meinetwegen auch Angestellte beschäftigen, die die Parkdauer der Autos notieren und im Zweifel eingreifen.
Und wer soll diese zusätzlichen Angestellten bezahlen? Auch wieder ALLE Kunden, so wie die kostenlosen Parkplätze? Was meinst du, wie lange sich schon die Kunden, die bewusst ohne Kfz leben, darüber aufregen, dass sie trotzdem die ganzen kostenlosen Angebote für Autofahrer mitfinanzieren müssen, dadurch dass sie an der Kasse die selben Preise bezahlen müssen? Und dann noch einen Aufschlag dazu, für weitere Bequemlichkeiten in dem Zusammenhang?

Oder wäre dir ein kostenpflichtiger Parkplatz überall lieber? Das schützt dann bei Kontrollen auch vor Missbrauch.

Mit deinen 30 Euro bist du glaube ich noch glimpflich davon gekommen. Es gab schon Fälle, da wurden weit über 50 Euro abkassiert. Ob das dann gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt.
 
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mariozankl schrieb:
Aber soweit ich weiß sind Supermarkt Knöllchen anfechtbar solange unklar ist wer den Wagen gefahren hat. Immerhin ist der Fahrer den Vertrag eingegangen und nicht der Halter. Wenn man also glaubhaft machen kann dass man zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer war, kann man Widerspruch einlegen.
Leider falsch:

Parkt ein anderer, dem Sie Ihr Auto geliehen haben, an einem Supermarkt, ist das nach Ansicht der Gerichte eine so genannte "Geschäftsführung ohne Auftrag" (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2016; Aktenzeichen: V ZR 102/15). Ihnen bleibt dann nur, sich das Geld beim Fahrer zurückzuholen.

Am 18.12.2019 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs auch für ein erhöhtes Parkentgelt haftbar gemacht werden kann, wenn ein Anderer mit seinem Fahrzeug gegen die Parkordnung auf einem privaten Parkplatz verstößt und der Fahrzeughalter den Fahrzeugführer nicht benennt. Um selber nicht zur Kasse gebeten zu werden, muss der Fahrzeughalter also bekannt geben, wer als Nutzer seines Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kam (BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19).

Quelle
 
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riversource schrieb:
Es geht um die Abzocke, die diese Unternehmen betreiben.
Wo wird denn abgezockt? Beim befahren des Parkplatzes steht ein Schild, dass dich darüber informiert das du eine Parkscheibe zu benutzen hast. Außerdem werden die Konsequenzen angedroht, wenn du dich nicht dran hälst. Wenn dir die Möglichen Konsequenzen zu unsicher sind, park dort nicht oder frag vorher nach wie teuer es ist.
riversource schrieb:
Da wird mit juristisch zweifelhaften Kniffen ein Vertragsverhältnis herbeigeführt, über dessen Konsequenz sich die meisten gar nicht im Klaren sind.
Du benutzt ein privates Grundstück, dort bist du Gast, also musst du dich nach diesen Regel verhalten. Kannst ja das gleiche auf deiner Freifläche auch anbieten.
riversource schrieb:
Da die Mittel einer Ordnungswidrigkeit ja nicht zu Gebote stehen, werden sämtliche Register gezogen, die Leute hinters Licht zu führen. Da die deutsche Rechtsprechung es mal wieder verpasst hat, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, suche ich nun nach Möglichkeiten, diesen Herrschaften mit eigenen Waffen eins auszuwischen - und womöglich das Geschäftsmodell dabei nachhaltig zu stören.
Bestes Mittel, AUFKLÄREN. Sag allen Leuten sie sollen Parkscheiben benutzen und den Parkplatz nicht als P&R missbrauchen. Dann parken nur noch die Leute dort, die wirklich einkaufen. Dem Ladenbesitzer fällt dann irgendwann auf, dass er die Kosten für den Service sparen kann, weil sein Parkplatz nur noch ordentlich benutzt wird und die Parkscheibenpflicht fällt weg. Jedoch nur solange, bis Menschen die Ort wieder missbrauchen.

Willkommen im Leben.
 
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P4ge schrieb:
Wo wird denn abgezockt?
Auf Discounter-Parkplätzen, auf denen die Schilder mit den Vertragsbedingungen (AGBs) in zwei Meter Höhe in kleiner Schrift am Besten noch im Dunkeln hängen kann man schon von vorsätzlicher Abzocke sprechen.

Untypisch hohe, willkürliche 'Vertragsstrafen' und Mitarbeiter jener dubiosen Unternehmen, die geradezu darauf lauern, arglose Parker zu erwischen, die obwohl sie eindeutig Kunden sind und nur vergessen haben, eine Parkscheibe auszulegen, sind auf jeden Fall äußerst fragwürdig.

P&R-Parker könnte man genauso gut mit einer Schranke und einem Ticket fernhalten, welches beim Einkauf entwertet wird, ohne die reguläre Kundschaft den Machenschaften dieser Parkraumbewirtschafter auszuliefern.

P4ge schrieb:
Bestes Mittel, AUFKLÄREN
Ich habe auch schon andere Kunden eines Discounters darauf hingewiesen, in welch fiese und teure Falle sie tappen, wenn sie ihre Parkscheibe nicht auslegen.

Nicht mit dem erhobenen Zeigefinger und überheblicher moralischer Attitude (du phöser, phöser Parkplatzmissbraucher!) sondern um den Abzockern das Geschäft zu vermiesen!
P4ge schrieb:
Dem Ladenbesitzer fällt dann irgendwann auf, dass er die Kosten für den Service sparen kann
Dieser 'Service' ist für die Ladenbesitzer i.d.R. kostenlos, die Parkraumbewirtschafter finanzieren sich alleine über die erhobenen Vertragsstrafen.
P4ge schrieb:
weil sein Parkplatz nur noch ordentlich benutzt wird und die Parkscheibenpflicht fällt weg
Die Parkscheibenpflicht ist doch gar nicht das Problem!

Es sind diese Wegelagerer, die nur darauf warten, dass jemand vergisst, seine Parkscheibe auszulegen!

Letztendlich ist es aber schon richtig, dass ja niemand den Parkplatz nutzen und das Geschäft besuchen muss, dass sich solch dubioser Parkraumbewirtschaftung bedient.

Das kriegen die Geschäftsinhaber dann ganz schnell mit, wenn ihnen die Kunden ausbleiben und stellen die Parkplatzabzocke ganz schnell wieder ein (oder auf ein 'faires' System um wie z.B. mit einer Schranke oder diesen LoRa-Sensoren, die erst nach Überschreiten einer gewissen Zeit 'Alarm' schlagen).
 
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r3n3947 schrieb:
Auf Discounter-Parkplätzen, auf denen die Schilder mit den Vertragsbedingungen (AGBs) in zwei Meter Höhe in kleiner Schrift am Besten noch im Dunkeln hängen kann man schon von vorsätzlicher Abzocke sprechen.
Wie jetzt du siehst das Schild (evtl. kannst du den Text nicht lesen, aber das Piktogram) und dich interessiert nicht was dort steht? Am Eingang vom Supermarkt ist idR auch nur ein Piktogram einer Kamera angebracht und jeder weiß, dass das bedeutet das du gefilmt wirst. Bei Diebstahl bekommst du eine Strafe, die meist gar nicht dort kommuniziert wird. In der Hinsicht von Abzocke zu sprechen ist schon erstaunlich.
r3n3947 schrieb:
Untypisch hohe, willkürliche 'Vertragsstrafen' und Mitarbeiter jener dubiosen Unternehmen, die geradezu darauf lauern, arglose Parker zu erwischen, die obwohl sie eindeutig Kunden sind und nur vergessen haben, eine Parkscheibe auszulegen, sind auf jeden Fall äußerst fragwürdig.
Die Firma die den Parkraum überwacht verdient halt nicht am legalen "gratis" parken, sondern am zweckentfremdeten parken. Woher soll der Mitarbeiter denn auch wissen ob der entpsrechende Autofahrer nicht nur 10 Minuten beim einkaufen wa, sondern vielleicht nebenan gearbeitet hat und den Kundenparkplatz als Mitarbeiterparkplatz missbraucht.
r3n3947 schrieb:
P&R-Parker könnte man genauso gut mit einer Schranke und einem Ticket fernhalten, welches beim Einkauf entwertet wird, ohne die reguläre Kundschaft den Machenschaften dieser Parkraumbewirtschafter auszuliefern.
Kann man, nur sind diese idR Plätze der öffentlichen Hand und keine Privatplätze.
r3n3947 schrieb:
Ich habe auch schon andere Kunden eines Discounters darauf hingewiesen, in welch fiese und teure Falle sie tappen, wenn sie ihre Parkscheibe nicht auslegen.
Wunderbar und wo ist dann das Problem, wenn sich alle so verhalten würden?
r3n3947 schrieb:
Dieser 'Service' ist für die Ladenbesitzer i.d.R. kostenlos, die Parkraumbewirtschafter finanzieren sich alleine über die erhobenen Vertragsstrafen.
Wenn der Service dem Besitzer nichts kostet, wird sich irgendwann die entsprechende Firma melden. Denn wenn der Parkraum kein Geld erwirtschaftet, ist er nicht mehr lukrativ. Warum soll ein Parkplatz 16h überwacht werden (Personalkosten), wenn 0 € abgerechnet werden können.
r3n3947 schrieb:
Die Parkscheibenpflicht ist doch gar nicht das Problem!

Es sind diese Wegelagerer, die nur darauf warten, dass jemand vergisst, seine Parkscheibe auszulegen!
Das kann ich durchaus verstehen, aber ICH sehe das Problem halt an einer anderen Stelle. Es sind die Menschen, die den Parkplatz zweckentfremden und sei es auch nur unbewusst. ICH habe keine Lust beim einkaufen überwacht zu werden, egal ob auf dem Parkplatz oder im Laden. Wenn es aber dumme Menschen gibt, die meinen klauen zu müssen, dann wird das halt überwacht. So wie beim Parkplatz. Das jemand darauf ein Geschäftsmodell draus macht, ist nur logisch.

r3n3947 schrieb:
Das kriegen die Geschäftsinhaber dann ganz schnell mit, wenn ihnen die Kunden ausbleiben und stellen die Parkplatzabzocke ganz schnell wieder ein (oder auf ein 'faires' System um wie z.B. mit einer Schranke oder diesen LoRa-Sensoren, die erst nach Überschreiten einer gewissen Zeit 'Alarm' schlagen).
Oder die Menschen kommen langsam mal auf den Trichter sich richtig zu verhalten. Warum muss der Inhaber/Unternehmer für eine banalität wie eine zweckbestimmte Nutzung eines Parkplatzes sich kümmern?
 
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@P4ge: Das Problem für den Parkraum sind die, die ihn zweckentfremden und zu lange dort parken. Aber die sind nicht das Ziel der Bewirtschafter, denn wenn sie es wären, wäre es ein Leichtes, sie zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Es sind wirklich nur die vergessenen Parkscheiben, auf die sie lauern, und das Knöllchen hängt wenige Minuten später am Auto. Dabei gibts nur ein Ziel: Gewinnmaximierung, alles andere ist egal. Und die Mitarbeiter wissen genau, dass dieses Fahrzeug nicht gegen die Parkdauer verstoßen hat, vermutlich weil sie schon den Fahrer bei der Ankunft beobachtet haben.

Es wäre wirklich höchste Zeit, einen Weg zu finden, wie man dem einen Riegel vorschieben kann. Gerne kann der Gewerbetreibende dann Maßnahmen einführen, die wirklich den Missbrauch des Parkraums verhindern, ohne dabei harmlose Parker zu malträtieren.
 
Bei keinem unserer betroffenen Parkplätze laufen Mitarbeiter rum. Das wird alles per Kamera getrackt und die Kennzeichen gescannt inklusive Objektverfolgung wo wer hingeht. Das Bußgeld kommt dann per Post.
Das betrifft aber mehr die Höchstparkdauer und weniger das Stellen der Parkscheibe.

Ich muss zu meiner Schande aber gestehen das ich dauernd vergesse die Parkscheibe zu stellen. 😁 Daher hätte ein Knöllchen vllt doch mal einen lernenden Hintergrund.
 
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Nein, das geht nicht. Du musst die AGB zeigen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Deswegen befinden sich diese netten Schildchen bei der Einfahrt auf den Parkplatz des Supermarkts. Wenn man deine AGB erst in deinem Auto sieht, ist es zu spät. Du musst also vor dein Auto ein Schild aufstellen. Außerdem darf die Vertragsstrafe nicht unangemessen hoch sein. Da du keinerlei Gegenwert bietest, ist deine Vertragsstrafe auch zu hoch.

Ganz interessant zu dem Thema: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Im Grund hast du aber recht. Diese Parkraumüberwacher Unternehmen sind Abzocker. Wenn du die ärgern willst, dann mach verlange eine DSGVO Auskunft. Datenschutzrechtlich ist das gar nicht so einfach umzusetzen.

@P4ge : Die Unternehmen bieten die Parkraumüberwachung wirklich kostenfrei für den Supermarkt an. Das wird alles automatisiert überwacht. Personalkosten = 0. Um sich zu finanzieren, verfolgen die dann knallhart jedes Vergehen. Das geht zulasten der Kunden. Aber ka wieso ein Supermarkt Interesse daran hat, seine Kunden zu verärgern.
 
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Wie viel Energie manche Leute auf etwas verschwenden, das gar kein Problem wäre, wenn sie sich an die Regeln halten würden.

Doch natürlich ist es bequemer, das eigene Fehlverhalten so umzudeuten, dass „die anderen“ Schuld haben und/oder man selbst doch gar nichts bzw weniger dafür kann und alle einen nur abzocken wollen 🤦🏼‍♂️

Bei uns war jahrelang nichts vorgeschrieben (örtlicher EDEKA), dann kamen höfliche Schilder mit „Bitte nicht länger als 90 Minuten parken“, die dann durch „Parkscheibe, max. 60 Minuten“ ersetzt wurden. Seit 1,5 Jahren gibts auf dem Parkplatz eine automatische Überwachung mit Kennzeichenerkennung. Da ist keine Parkscheibe und kein Kontrolleur mehr nötig, das „Ticket“ kommt per Post.

Auf Bitten und Höflichkeit reagieren Falschparker nunmal nicht immer. Sie fühlen sich ja im Recht, wenn sie fremdes Eigentum nach eigenem Gutdünken benutzen - und suchen dann noch Gründe, warum ihr Fehlverhalten im Grunde richtig war und der Supermarkt (oder der beauftragte Dienstleister) der Böse ist 😐

Natürlich gilt das nur, bis man selbst mal zugeparkt wird oder jemand auf seinem Stellplatz steht, der da nicht hingehört. Aber Doppelmoral, gepaart mit nicht vorhandener Eigenverantwortung, ist relativ weit verbreitet. Ist ja auch bequem, denn man muss sich selbst nicht ändern oder hinterfragen, sondern nur Ausreden (er)finden 😁
 
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Wenn nicht die ganzen anderen Leute waeren, waere es doch mal eine Form des Protestes am Eingang des Parkplatzes erstmal stehenzubleiben, auszusteigen, und den halben Roman der in kleinster Schrift auf dem Schild steht gemuetlich durchzulesen :D
Machen das genug Leute gibts quasi einen Verkehrskollaps, passiert das oft oder lange genug koennte man meinen der Supermarkt ueberlegt es sich vielleicht anders.

Genauso wie man mal das ganze kleingedruckte fuer bargeldlose Zahlung, was irgendwo im Kassenbereich versteckt ist, mal ganz genau durchgelesen werden sollte. :D

Nur macht man damit wohl nicht den Betreiber nervoes, sondern die anderen Leute werden sauer. Und 99,99% davon duerften nicht auf die AGBs sauer sein, sondern auf den Idioten der die liest...
 
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