Vetragsende mit Tod Vertragspartner?

Merle

Fleet Admiral
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März 2009
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Hallo Telekom-Team,

meine Oma ist verstorben. Im Versuch der Verwandtschaft den Vertrag zu beenden fielen mMn ziemlich abstruse Aussagen wie „dass es nicht sofort ginge“.
Mein hartes Verständnis ist: die Telekom hat keinen Vertragspartner mehr. Also zahlt niemand mehr. Und die müssten das wohl als Grund akzeptieren.

Jetzt kam aber eine Kündigungsbestätigung für nächsten Monat. Mit der Aussage: „schade, dass Sie sich gegen uns entschieden haben, denken Sie nochmal darüber nach.“

Irgendwie… ziemlich unanständig.

Ist das der Regelverlauf? Ich hab als ehemaliger MA der DTAG viele hin beraten und werde nun natürlich gefragt ob das normal ist.
Ich habe alle Dokumente und Kundennummern etc da.

Bitte meldet euch kurz auf beliebigem Weg.

Vielen Dank
 
Beileid.

Der Vertrag erlischt mit den Tod natürlich, schau mal in die Vertragsbedingungen. Notfalls Kopie der Sterbeurkunde hinfaxen.
Die Antwort von Telekom ist halt eine maschinelle Standartantwort.
Was hat die Verwandtschaft denn versucht, um den Vertrag zu beenden?
 
Die waren an der Hotline und haben den Fall geschildert.
Wortlaut wusste niemand mehr, aber es lief auf „noch einen Monat“ hinaus sozusagen.
Ich würde das nun gerne vermeiden. Ich sende die Urkunde sobald sich hier das Telekomteam meldet, die haben mir hier schon mehrfach sehr gut geholfen.
 
Hallo Merle,

mein herzliches Beileid...
Ich fange einmal bei der Kündigungsbestätigung an.
Hier wurde, höchstwahrscheinlich durch einen Arbeitsfehler, ein falsches Dokument versendet.
Die Aussage: „schade, dass Sie sich gegen uns entschieden haben, denken Sie nochmal darüber nach.“

Dafür bitte ich um Entschuldigung.

Korrekt ist, auch wenn es im ersten Augenblick komisch klingt, die Aussage, dass der Anschluss auf Wunsch zum Zeitpunkt x+1 Monat gekündigt wird.

Anders wie wolve666 vermutet, erlischt der Vertrag nicht im Todesfall, sondern geht gesetzlich in den Besitz der/des Erben über.

Sofern der/die Erben den Vertrag nicht fortführen möchten, so kommen wir diesem Wunsch aber gerne nach, und kündigen den Vertrag auch während der restlichen Mindestvertragslaufzeit zum oben genannten Zeitpunkt.

Viele Grüße ^Torsten
 
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Ok. Ja, dann ist das wohl so. Ich hielt das bei derartigen Laufzeitverträgen für unmöglich :/
Aber da es ziemlich direkt 1 Mo nach dem Todesfall ist wird es wohl korrekt gelaufen sein.

Vielen Dank
 
Telekom hilft schrieb:
Anders wie @wolve666 vermutet, erlischt der Vertrag nicht im Todesfall, sondern geht gesetzlich in den Besitz der/des Erben über.
Ist das Rechtlich überhaupt möglich?
Ich würde mich in dem Fall mal an die Verbraucherzentrale wenden.
oder fällt das unter Knebelvertrag über den Tod hinaus?
 
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Der Puritaner schrieb:
Ist das Rechtlich überhaupt möglich?

Ja, das ist rechtens.
Das hättest du aber auch selbst innerhalb kürzester Zeit in der neumodischen Erfindung „Internet“ herausbekommen können, anstatt hier von „Knebelverträgen“ zu faseln.

Das Ganze hat übrigens meist auch Vorteile. Sollte z.B. deine Wohnung oder dein Telefon/Internetzugang nicht auf dich, sondern auf deinen Partner laufen, dann stündest du nach dessen Tod ohne Wohnung und ohne Kommunikationsmittel da.
 
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