Video Download Helper

PC295 schrieb:
Ich denke nicht, dass man hier technisch unterscheiden kann, ob ein Video gerade abgespielt oder heruntergeladen wird.

CrAzY DiD schrieb:
Technisch gesehen, kann dein Anbieter dies nicht unterscheiden, ob Download oder im Browser schauen.
Da wär' ich mir nicht so sicher. Aber der Anbieter muss es mit ausgefeilten Scripten drauf angelegt haben, dies zu tun.
 
PC295 schrieb:
Das mit den Download für private Zwecke ist im § 53 UrhG geregelt
Und wie ist 'beruflicher Lehrgang' mit 'privater Nutzung' gleichzusetzen?
Drewkev schrieb:
Ist ein Unterschied ob die Lehrvideos grundsätzlich etwas kosten würden oder nicht.
Ich habe immer noch keine Ahnung, was Du meinst.
 
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Sebbi schrieb:
sobald eine technische Sperre überwunden wird
§§ 95a ff. UrhG nennt es Umgehen einer technisch wirksamen Sperre "[...] soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen"

Ein Schlaumeier würde sagen "sie wurde umgangen, also war sie nicht wirksam". :D
"Hilfreicherweise" hat der Paragraph eine eigene Legaldefinition von Wirksam:

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Und was man darunter subsumieren kann und was nicht... da hat jedes Gericht seine eigene Vorstellung von. Manchen Kammern reicht schon ein "nicht öffentlich in den Google-Ergebnissen gelistet" für eine wissentliche Umgehung einer "wirksamen Sperre"...

Im Zweifel ist das alles egal, wenn da eine Dienstverfehlung oder sowas rausgeholt wird ist die Diskussion ums Urheberrecht müßig.

Nebenbei bemerkt kann niemand merken, was du mit OBS und deinem eigenen Desktopbild machst. Das steht in keinem Logfile, vorausgesetzt es ist dein privater PC und du darfst die Videos auf dem PC auch ansehen.
 
Drewkev schrieb:
Die Lehrvideos kann man kaufen?
Hat niemand behauptet. Aber offensichtlich scheint alles, was kein aktueller Kino-Film ist, vom urheberrecfht ausgenommen zu sein. Auch wenn berufliches Interesse dahinter steckt.

Und klar, ein beruflicher Lehrgang ist natürlich eine private Nutzung...
 
Drewkev schrieb:
? Das spielt keine Rolle, solange die Videos nur privat verwendet und ned kommerziell weiter verbreitet werden, ist das ned illegal.
Wenn dir jemand dienstrechtlich wegen Vertraulichkeit oder Verstoß gegen Regeln aus gewerblichen Verträgen (die strikter sein können als Privatgebrauch) eine Abmahnung reinwürgst ist das herzlich egal. So oder so wäre es erstmal dein Problem und "Vergnügen", einen Richter zu überzeugen die Abmahnung vom Vorgesetzten zu kassieren, selbst wenn sie sich als gegenstandslos herausstellt. Ob der mögliche Ärger die Videos wert ist kann nur OP selbst entscheiden.
 
Drewkev schrieb:
wieso sollte ich die Videos ned privat nochmal anschauen dürfen
Mit der Begründung könntest du auch die Gehaltsakte mit nach Hause nehmen und "privat nochmal anschauen". Sag mal Bescheid was dein Chef sagt wenn du ihm die am nächsten Tag wieder auf den Tisch legst. :D

Wir wissen einfach nicht was für Regeln bei OP im Einzelnen gelten, also können wir nur auf alles Mögliche hinweisen. Was letztlich Sache ist kann nur OP herausfinden und dann entscheiden, ob es in Ordnung geht oder ihm die Videos so wichtig sind.
 
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Looniversity schrieb:
Mit der Begründung könntest du auch die Gehaltsakte mit nach Hause nehmen und "privat nochmal anschauen". Sag mal Bescheid was dein Chef sagt wenn du ihm die am nächsten Tag wieder auf den Tisch legst. :D
Ist finde ich kein Vergleich. So eine Personalakte hat ned die gleiche Zielgruppe wie ein Lehrvideo und hat viel sensiblere Daten als ein solches Video, aber gut.

Looniversity schrieb:
Wir wissen einfach nicht was für Regeln bei OP im Einzelnen gelten, also können wir nur auf alles Mögliche hinweisen. Was letztlich Sache ist kann nur OP herausfinden und dann entscheiden, ob es in Ordnung geht oder ihm die Videos so wichtig sind.
Jup, das ist zu komplex, da kann man mutmaßen. Das private Ansehen dürfte (außer der Ersteller verbietet dies ausdrücklich) ned das Problem sein, sondern eher der Downloader.
 
Der Zugang (Account) zu den beruflichen Videos ist personalisiert und zeitlich befristet. Das ist damit kein öffentlicher Raum, sondern ein geschlossener von einer Firma.

Das Urheberrecht spielt dort überhaupt keine Rolle, nur die Firma entscheidet was man darf. Es geht ja hier nicht um Katzenvideos auf YouTube!

Wären Downloads erwünscht, dann hätte die Firma eine Option dazu angeboten. So wie es aussieht wollen die das nicht, häufig aus gutem Grund. Keine Firma möchte das ihre internen Medien vervielfältigt werden und anschließend im Netz auftauchen.

Man kann nur versuchen zusammen mit dem Anbieter eine Lösung zu finden.
 
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Leute Ihr seid der Hammer! So viele Nachrichten in so kurzet Zeit.
Ich habe beschlossen mit dem Anbieter zu sprechen, sicher ist sicher. Auch wenn ich auch glaube der der Anbieter es nicht erkennen kann ob ich schaue oder speicher.

Danke euch auf jeden Fall.

Bleibt gesund!
 
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Es hängt auf jeden Fall vom Tool ab, das du verwenden würdest. Technische Mittel das zu "verbergen" sind schon möglich.
 
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