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VoIP-Telefonie - Eingehende Anrufe werden abgebrochen nach ca. 30 Sekunden (LTE-Versorgung, SIP)
Die SIP-Daten sind meines Erachtens eher unkritisch, weil sie keine Sprache enthalten. Genau die Sprache also der Inhalt des Gesprächs ist der kritische Teil.
Ich hab schon mal ein Skript gesehen das SIP und RTP gesnifft hat aber den RTP-Payload verworfen hat. So konnte man live RTP debuggen ohne die Sprache aufzuzeichnen.
FlaTLin3 schrieb:
Aber eine Aufzeichnung des eigenen Gesprächs von Mobiltelefon zu Festnetz zur Diagnose sollte straffrei möglich sein.
In der Regel ja, aber bei "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" sind bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) möglich.
Würde ich nicht riskieren, insbesondere man wie TE sowieso nicht genau weiß was man mit einem solchen Trace anfangen soll.
Leider fehlt mir das Jura-Studium um qualifizierte Aussagen zu dem Thema zu machen. Ich hoffe, ich verletze kein Recht oder Gesetz wenn ich trotzdem meine Einstellung dazu teile:
Letztlich "steht" doch jeder theoretisch "mit einem Bein im Knast". Sei es ein Sprachschnipsel in Form eines beliebigen Protokoll in einem Diagnose-Paket-Capture. Oder der Elektriker der, an einer Lampenfassung, übersehen hat das L & N vertauscht sind. Oder der Autofahrer der, statt den Verkehr, das Smartphone gecheckt hat. Im schlimmsten Fall droht immer Strafe. Ob und in welchem Umfang die wirklich Anwendung findet entscheidet in letzter Instanz ein Richter. Und der sollte die Umstände des Vergehens berücksichtigen. Ich wäre wirklich enttäuscht von unserem Rechtssystem, wenn ein Netzwerkadministrator wegen einer (möglicherweise leichtfertigen) Diagnose zu 3 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wird. Anders schaut es natürlich aus wenn dieser gezielt alle/ausgewählte (Sprach-)Verbindungen aushorcht. Und um das zu unterscheiden bedarf Ermittlungsarbeit.
TheCadillacMan schrieb:
Die SIP-Daten sind meines Erachtens eher unkritisch, weil sie keine Sprache enthalten. Genau die Sprache also der Inhalt des Gesprächs ist der kritische Teil.
Ich hab schon mal ein Skript gesehen das SIP und RTP gesnifft hat aber den RTP-Payload verworfen hat. So konnte man live RTP debuggen ohne die Sprache aufzuzeichnen.
Metadaten sind ebenfalls schützenswert. Und das SIP-Protokol besteht ja quasi nur aus Metadaten der Sprachverbindung. Nur scheint es keinen Gesetzestext zu geben der das so explizit einfordert wie es §201 StGB für die "Vertraulichkeit des Wortes" tut.
Ein "Sniffing"-Tool das die RTP-Payload verwirft ist natürlich elegant, wenn man häufiger mit der Diagnose von VOIP beschäftigt ist. Aber macht es einen unterschied ob das verwerfen der RTP-Payload auf OSI-Layer 7 oder 8 erfolgt?
Leider ist die Welt analog und nur das wenigste lässt sich sinnvoll auf einen binären Zustand reduzieren.
Aber es ist trotzdem wichtig, sich über die Nuancen diverser Dinge bewusst zu sein. Dabei helfen auch wunderbar die Ansichten anderer Teilnehmer in einem Forum.
Ich wäre wirklich enttäuscht von unserem Rechtssystem, wenn ein Netzwerkadministrator wegen einer (möglicherweise leichtfertigen) Diagnose zu 3 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wird. Anders schaut es natürlich aus wenn dieser gezielt alle/ausgewählte (Sprach-)Verbindungen aushorcht. Und um das zu unterscheiden bedarf Ermittlungsarbeit.
Ich bin ja auch kein Jurist, aber natürlich wandert man nicht drei Jahre in den Knast weil man die Telefonie auf diese Weise diagnostiziert.
Meine Meinung ist aber auch, dass der Fall hier schwerer wiegen würde, als wenn man das als IT-Admin in einem Unternehmen macht, weil es hier um private Mieter geht und somit praktisch immer um private Gespräche.
Sicher, ich hab aber mit VoIP-Providern die Erfahrung gemacht, dass SIP-Daten bei der Diagnose deutlich weniger streng behandelt werden als Sprache.
FlaTLin3 schrieb:
Aber es ist trotzdem wichtig, sich über die Nuancen diverser Dinge bewusst zu sein. Dabei helfen auch wunderbar die Ansichten anderer Teilnehmer in einem Forum.
Mein Punkt war auch nicht, dass direkt nach dem Packet Capture die Polizei vor der Tür steht und eigentlich wolle ich auch keine große rechts-philosophische Diskussion anstoßen.
Es ist nur eben einfach sich unnötigen Ärger einzuhandeln. Man muss es ja nur im guten Glauben gegenüber dem falschen Mieter zugeben, dass man Telefonate zur Analyse aufgezeichnet hat und man hat den Ärger.
Man sollte einfach wissen was man tut und was man darf und was nicht. Dann weiß man auch wobei man sich besser nicht erwischen lassen sollte.
Mein Punkt war auch nicht, dass direkt nach dem Packet Capture die Polizei vor der Tür steht und eigentlich wolle ich auch keine große rechts-philosophische Diskussion anstoßen.
Es ist nur eben einfach sich unnötigen Ärger einzuhandeln. Man muss es ja nur im guten Glauben gegenüber dem falschen Mieter zugeben, dass man Telefonate zur Analyse aufgezeichnet hat und man hat den Ärger.
Man sollte einfach wissen was man tut und was man darf und was nicht. Dann weiß man auch wobei man sich besser nicht erwischen lassen sollte.
Ich fand es irgendwie ganz spannend über die rechtlichen Implikationen eines simplen Packet Capture zu sinnieren. Und wo Menschen sind, da ist leider Ärger nie weit.
Aber zurück zum Thema. @rkl7593 gibt es neue Erkenntnisse? Oder haben wir dich jetzt vollständig verschreckt mit dem Exkurs?
Ansonsten ziehe ich mich wieder hinter dem Mond, unter meinen Stein zurück um möglich wenig Ärger zu haben. xD
@FlaTLin3, mir ging es hauptsächlich darum, dass bei einer legalen Tätigkeit, wie dem Mitschneiden eines Gesprächs mit sich selbst, das Wort "straffrei" nicht passt.
FlaTLin3 schrieb:
Ob und in welchem Umfang die wirklich Anwendung findet entscheidet in letzter Instanz ein Richter.