DeusoftheWired
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
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Moin,
mein aktueller Mobilfunktarif von klarmobil (10 GB, 9,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate) endet am 20.08.2025. Bis zum 20.07.2025 muß ich kündigen, wenn ich nicht mehr dort bleiben möchte. Das ist der Fall, weil klarmobil die günstigen Tarife, die auf der Startseite beworben werden (20 GB, 9,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate), nur Neukunden zur Verfügung stellt, nicht aber Bestandskunden. Das Angebot von klarmobil, das es für Bestandskunden bei Vertragsverlängerung gibt (15 GB, 11,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate), ist auch nicht so attraktiv wie das anderer Wettbewerber.
Deshalb der Wechsel. Nun hat meine bessere Hälfte vor kurzem eine nicht so optimale Erfahurng beim Wechsel von O2 zu klarmobil gemacht. Sie hat ihren Vertrag bei O2 zum 31.03. gekündigt und den bei klarmobil mit Vertragsbedginn 01.04. abgeschlossen. Häkchen für Portierung wurde gesetzt. Leider stellte sich erst kurz vor dem Wechsel heraus, daß klarmobil erst mit Vertragsbeginn den Portierungspozeß anstößt anstatt vorher. klarmobil schreibt in seinen FAQ von »einigen Tagen«, bei ihr hat es bis zum 09.04. gedauert. Waren insgesamt 10 Tage, in denen sie nicht unter ihrer Mobilnummer erreichbar war und andere nicht über Mobilfunk anrufen konnte. Ließ sich durch WLAN und die Telephoniefunktion z. B. von Signal halbwegs umschiffen, schön war’s aber nicht. Die angebotene Lösung mit einer Übergangsnummer mag für Notfälle grad noch so in Ordnung sein, aber wir wissen alle, wie unpraktikabel es ist, seinem kompletten Adreßbuch zu schreiben, daß man für ein paar Tage nur unter Übergangsnummer XXX zu erreichen ist, danach wieder unter der alten.
Unverständlich für mich ist vor allem, weshalb ein standardisierter Prozeß wie eine Portierung nicht im voraus zwischen beiden Anbietern so eingerichtet werden kann, daß um 00:00 Uhr eines bestimmten Tages nicht nur auf dem Papier der Vertrag bei Anbieter X endet und der Vertrag bei Anbieter Y beginnt, sondern auch die effektive technische Leistung – nämlich der Mobilfunkempfang. Ist das ein deutsches Bürokratieproblem? Zeit genug gab es im Vorfeld, Schreibweise des Namens und der Anschrift waren identisch etc.
Weil ich nun nicht möchte, daß es mir genauso geht, würde ich gern wissen, wie ich beim Wechsel mit Rufnummernmitnahme vorgehen soll. Besonders geht es mir um das Datum des Vertragsbeginns beim neuen Anbieter. Das Vertragsende steht mit dem 20.08.2025 ja schon fest. Welches Datum sollte ich dem neuen Anbieter als Vertragsbeginn nennen, damit es nicht zu einer mehrtägigen Unerreichbarkeit kommt, sondern beides nahtlos ineinander übergeht? Funktioniert das ganze auch, wenn man den Wechsel via Check24, Verivox & Co. anstößt?
mein aktueller Mobilfunktarif von klarmobil (10 GB, 9,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate) endet am 20.08.2025. Bis zum 20.07.2025 muß ich kündigen, wenn ich nicht mehr dort bleiben möchte. Das ist der Fall, weil klarmobil die günstigen Tarife, die auf der Startseite beworben werden (20 GB, 9,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate), nur Neukunden zur Verfügung stellt, nicht aber Bestandskunden. Das Angebot von klarmobil, das es für Bestandskunden bei Vertragsverlängerung gibt (15 GB, 11,99 €, Telekom-Netz, 24 Monate), ist auch nicht so attraktiv wie das anderer Wettbewerber.
Deshalb der Wechsel. Nun hat meine bessere Hälfte vor kurzem eine nicht so optimale Erfahurng beim Wechsel von O2 zu klarmobil gemacht. Sie hat ihren Vertrag bei O2 zum 31.03. gekündigt und den bei klarmobil mit Vertragsbedginn 01.04. abgeschlossen. Häkchen für Portierung wurde gesetzt. Leider stellte sich erst kurz vor dem Wechsel heraus, daß klarmobil erst mit Vertragsbeginn den Portierungspozeß anstößt anstatt vorher. klarmobil schreibt in seinen FAQ von »einigen Tagen«, bei ihr hat es bis zum 09.04. gedauert. Waren insgesamt 10 Tage, in denen sie nicht unter ihrer Mobilnummer erreichbar war und andere nicht über Mobilfunk anrufen konnte. Ließ sich durch WLAN und die Telephoniefunktion z. B. von Signal halbwegs umschiffen, schön war’s aber nicht. Die angebotene Lösung mit einer Übergangsnummer mag für Notfälle grad noch so in Ordnung sein, aber wir wissen alle, wie unpraktikabel es ist, seinem kompletten Adreßbuch zu schreiben, daß man für ein paar Tage nur unter Übergangsnummer XXX zu erreichen ist, danach wieder unter der alten.
Unverständlich für mich ist vor allem, weshalb ein standardisierter Prozeß wie eine Portierung nicht im voraus zwischen beiden Anbietern so eingerichtet werden kann, daß um 00:00 Uhr eines bestimmten Tages nicht nur auf dem Papier der Vertrag bei Anbieter X endet und der Vertrag bei Anbieter Y beginnt, sondern auch die effektive technische Leistung – nämlich der Mobilfunkempfang. Ist das ein deutsches Bürokratieproblem? Zeit genug gab es im Vorfeld, Schreibweise des Namens und der Anschrift waren identisch etc.
Weil ich nun nicht möchte, daß es mir genauso geht, würde ich gern wissen, wie ich beim Wechsel mit Rufnummernmitnahme vorgehen soll. Besonders geht es mir um das Datum des Vertragsbeginns beim neuen Anbieter. Das Vertragsende steht mit dem 20.08.2025 ja schon fest. Welches Datum sollte ich dem neuen Anbieter als Vertragsbeginn nennen, damit es nicht zu einer mehrtägigen Unerreichbarkeit kommt, sondern beides nahtlos ineinander übergeht? Funktioniert das ganze auch, wenn man den Wechsel via Check24, Verivox & Co. anstößt?