HominiLupus schrieb:
Es ist aber kein EU Recht. Eine EU Direktive ist "EU Recht". Ein Richterspruch ist es nicht.
Nach meiner laienhaften Meining, ist das anders. Der Richterspruch des EuGH ist sehr wohl EU-Recht. Er basiert nämlich auf der gültigen EU-Menschenrechtskonvention. Mit diesem Urteil ist somit die EU-Richtlinie zur VDS als illegal gekippt worden und alle darauf basierenden nationalen Gesetze sind somit ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar.
Es gibt aber ja keine EU Direktive (die man auch erst in nationales Recht umsetzen müsste bevor sie wirksam ist).
Deswegen gilt das derzeitige Recht, deutsches Recht, Recht auf die Durchführung der Vorratsdatenspeicherung. Das ist nämlich ein existierendes Gesetz.
Das deutsche VDS-Gesetz basiert auf einer ehemaligen EU-Richtlinie, die gegen das EU-Recht verstößt. Somit verstößt auch das deutsche Gesetz offensichtlich gegen EU-Recht.
Richtet sich ein deutscher Provider trotzdem nach diesem deutschen Gesetz, kann er dafür von Klägern aus allen EU-Staaten und auch den EU-Behörden selbst, vor Gericht gebracht werden.
Parallel dazu wird dann natürlich auch die deutsche Regierung und alle anderen Regierungen von EU-Staaten, die noch eine VDS praktizieren, von den EU-Behörden deswegen angegangen werden.
Allerdings dauert sowas natürlich seine Zeit und so lange brechen die deutschen Provider entweder deutsches oder EU-Recht, egal was sie tun.
Die einzige logische Konsequenz wäre, dass der deutsche Gesetzgeber das VDS-Gesetz zurück nimmt oder zumindest aussetzt, bis auf EU-Ebene endgültig geklärt ist, ob es gegen EU-Recht verstößt oder nicht. (Wobei das nur eine Formsache ist, denn die EU-Richter haben ja schon jeder verdachtsunabhängigen Speicherung eine Absage erteilt.)
Dummerweise ist die Vorratsdatenspeicherung eines dieser "postfaktischen" Gesetze. Es hat die VDS-Befürworter noch nie gestört, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht gebraucht wird und nicht wirksam ist. Sie leben in ihrer eigenen Traumwelt, in der die VDS ein wirksames und unbedingt notwendiges Mittel zur Terror- und allgemein Verbrechensbekämpfung ist. Alle Zahlen und Fakten, die das Gegenteil belegen, werden einfach ignoriert.
Und genauso ist das neue, deutsche VDS-Gesetz in den Köpfen seiner Befürworter sowohl mit dem deutschen Grundgesetz als auch mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar. Egal was die Richter dazu schon geurteilt haben.