Die rechtlichen Einschränkungen gelten laut dem Gesetz der Bundesregierung erst bei der Auswertung.
Da sehe ich einen entscheidenden Denkfehler in den Überlegungen der VDS-Befürworter. Schon die deutschen Verfassungsrichter haben in ihrem Urteil klargestellt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung an sich schon einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte aller Menschen bedeutet. Unabhängig von irgendwelchen Einschränkungen bei der Auswertung der Daten.
Ist auch logisch, wenn man etwas darüber nachdenkt. Ansonsten könnte man ja Überwachungskammeras in allen Wohnungen (einschließlich Schlaf- und Badezimmer usw.) aufstellen, die ständig alles aufzeichnen. Aber es wird einem halt versichert, dass sich nur in bestimmten Fällen jemand diese Aufzeichnungen ansieht. Allerdings wird man in aller Regel nicht erfahren, ob das passiert ist oder nicht. (Ist ja heutzutage alles ein Staatsgeheimnis.)
An der Verletzung der Privatsphäre ändert sich dadurch nichts. Bzw. erzeugt die Unsicherheit, ob man denn überwacht wird/wurde, nur um so mehr ein Klima der Angst. Schaut gerade jemand auf den zur Kamera gehören Monitor oder nicht?
Genauso funktionieren die Teleschirme in Orwells 1984!
Big Brother überwacht nicht jeden Bürger zu jeder Zeit. Schon weil selbst seinem monströsen Polizeistaat die Ressourcen dafür fehlen. (Heutzutage wäre das aber eventuell sogar möglich, dank automatischer Datenauswertungsmethoden.) Das braucht er aber auch gar nicht, um das Volk gefügig zu machen. Die Unsicherheit, ob Big Brother bzw. seine Gedankenpolizei gerade zuschaut oder nicht, ist mindestens genauso effektiv, wie die Gewissheit der ständigen Totalüberwachung. Vielleicht sogar noch schlimmer.