Wahlhelfer / Ehrenamt & Bezahlung

Youtuber1987

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Mich würde mal eure Meinung zu dem Thema interessieren.

Ich bin Industriekaufmann von Beruf.
Deswegen werde ich immer gerne für die Wahlen zum Wahlhelfer oder auch Wahlvorsteher eingesetzt.

Ich habe jetzt mitbekommen, dass die Leute im öffentlichen Dienst, die am Sonntag bei einer Wahl als Wahlhelfer eingesetzt werden, bei uns in der Gemeinde die 65,- € "Erfrischungspauschale" und einen Tag Sonderurlaub bekommen.
Die werden also im Prinzip für die Wahl mit ihrem normalen Lohn bezahlt, welchen ja die Steuerzahler, also auch ich mit bezahlen.

Ich bekomme allerdings nur die Erfrischungspauschale.
Wenn ich Wahlvorsteher bin, muss ich am Donnerstag Abend vor einer Wahl zu Einweisungsschulung und teilweise musste ich am Montag noch einer Wahl auch nochmal antreten. Die 65,- € entsprechen also nicht mal dem gesetzlichen Mindestlohn wenn man es umrechnet.

Mir gehts jetzt um folgendes.

Warum darf immer wieder die selbe Person berufen werden?
Die Gemeinde holt natürlich gerne mich, weil sie wissen, dass ich im Büro arbeite.

Warum werden die Leute im öffentlichen Dienst für das Ehrenamt bezahlt, ich aber nicht?

Ich finde das sind zwei Zustände, die sind nicht OK und sollten geändert werden.
Ich bin immer der dumme, der kostenlos für die Allgemeinheit arbeiten darf.
Andere müssen ihr Leben lang gar nicht antreten oder sie werden dafür zumindest bezahlt.

Wie seht ihr diese Geschichte denn so?
 
Youtuber1987 schrieb:
Warum darf immer wieder die selbe Person berufen werden?
Also hier ist jedes Engagement als Wahlhelfer:in freiwillig. Hast du dich einmal gemeldet, bekommst du zwar zu jeder weiteren Wahl Post, ob du nicht wieder helfen möchtest, das ist aber auch "abbestellbar". Ist eine Stadt mit >500k Ew.

Bei dir liest sich das, als wärst du verpflichtet?
Warum lehnst du nicht ab, vielleicht mit der Begründung das du dich ungleich behandelt fühlst, im Vergleich zu Mitarbeiter:innen des ÖD?
 
Genau so ist es.
Die könnten dir ein Bußgeld aufbrummen, wenn du dich weigerst.

Als ich das erste mal berufen wurde, wurde mir gesagt, dass jeder in seinem Leben einmal dran kommt und dann aber seine Ruhe hat. Das war plausibel für mich und daher habe ich meine Arbeit auch gut gemacht.

Das war leider ein Fehler. Seitdem werde ich zu jeder Wahl berufen.
Auf Nachfrage, warum die nicht z.B. Arbeitslose heranziehen wurde mir gesagt, dass man die nicht brauchen kann, weil die sich meistens dumm anstellen.

Ich bin der Meinung, hier sollte eine bessere gesetzliche Lösung her.

Entweder so wie urprünglich gesagt, jeder mal und mit durchwechseln, oder sonst eben mit bezahlung.
Der Gesetzgeber bringt ein Gesetz für Mindestlohn für Arbeit und hält sich dann im Prinzip selber nicht daran.

Auch wenn das Kind den Namen "Ehrenamt" hat, so ist es einfach nur Arbeit für mich, die sehr schlecht bezahlt wird.
Andererseits hingegen bekommen Leute im öffentlichen Dienst dafür einen Tag Urlaub.

Das ist eine sehr seltsame Regelung, wie ich finde.
 
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https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Ob ein Sonderurlaub gewährt wird bleibt dem Arbeitgeber überlassen, solang vertraglich nichts Anderes festgelegt wird. Im öffentlichen Dienst wird es häufig genug vorgekommen sein, dass Angestellte zu Wahlhelfern bestimmt wurden, weswegen es wohl als fester Bestandteil in den Arbeits- bzw. Tarifverträgen steht.

Das immer wieder du "angefragt" wirst, wird daran liegen, dass du den Job mindestens akzeptabel machst. Du glaubst gar nicht wie oft man bei Ehrenämtern dran verzweifelt Leute zu finden die:
  • Ein Mindestmaß an Körperhygiene aufweisen
  • Die deutsche Sprache beherrschen bzw. generell die geistige Kapazität für eine Wahldurchführung
  • Zwischenmenschliche Fähigkeiten haben
  • Ihr Ehrenamt mit der geforderten Neutralität ausführen (die Wahldurchführung ist tatsächlich mal ein Ding wo die Neutralität/Nichtbeeinflussung gefordert ist)

Ansonsten diesen Ehrenamtsding ist ja gerade der Teil, der andeutet, dass es keine Bezahlung ist.


Frag halt bei der Wahlleitung an und zwar bevor die nächste Wahlankündigung draußen ist. Dich von etwaigen Listen herunterzunehmen, wenn du da wirklich mehrfach bereits deiner Pflicht nachgekommen bist sollte möglich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es soll hier jetzt nicht um meinen speziellen Fall gehen, sondern ich kritisiere die allgemeine Regelung, dass sie einfach jemanden beliebig oft laut Gesetz berufen können und dass die Leute im öffentlichen Dienst dafür sogar doppelt bezahlt werden.
Nämlich in Form des Erfrischungsgeldes + einen Tag Sonderurlaub.

Das gefällt mir so überhaupt nicht und ich finde die Reglung ungerecht.
 
Da die Regelung ungerecht ist und sich daran sicher noch länger nichts ändern wird, ist der Ansatz, von den Listen runtergenommen zu werden, gut. Mein Tipp dazu, bediene Dich der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO). Daraus ergibt sich das Recht auf eine Löschung von der Liste der Wahlhelfer. Hier steht mehr dazu. (Ist ein pdf der Stadt Dresden.)
 
Du beschwerst dich ernsthaft darüber, dass andere etwas bessere Regelungen in ihren Arbeitsverträgen stehen haben als du? Wechsle halt den Job oder verhandle dieses Detail mit deinem Arbeitgeber -.-

@Pym
Der Wisch enthält eine DSGVO Copy & Paste Vorlage die nicht an den Vorgang angepasst wurde und vermittelt leider den falschen Eindruck. Es ist gesetzliche Aufgabe des Staates Wahlen dem Gesetz folgend abzuhalten und über einige Jahre nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Aufgabenerfüllung und vor allem gesetzliche Regelungen zur Datenerhebung überwiegen im Regelfall dem Löschinteresse natürlicher Personen.
https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/
DSGVO Art17 Abs.3
 
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Danke für die Korrektur. Sieht so aus, als müsste sich der TE etwas einfallen lassen, wenn die Verantwortlichen ihn gegen seinen Willen auf den Listen behalten.
 
Piktogramm schrieb:
Du beschwerst dich ernsthaft darüber, dass andere etwas bessere Regelungen in ihren Arbeitsverträgen stehen haben als du? Wechsle halt den Job oder verhandle dieses Detail mit deinem Arbeitgeber -.-

Wie gesagt. Es soll hier nicht um meine persönliche Situation gehen, sondern darum, wie der Staat das Ganze regelt.

Jeder der im öffentlichen Dienst ist, wird quasi vom Staat für seine Tätigkeit als Wahlhelfer mit dem vollen Lohn und sogar noch der Erfrischungspauschale bezahlt.

Wer ein normaler Angestellter ist, oder vielleicht sogar selbstständig, wird in den meisten Fällen leer ausgehen.
Der kiegt nur die Pauschale und das wars dann.

Das wäre meiner Meinung nach sogar in Ordnung, wenn es sich um eine rein freiwillige Sache handelt.

Ich bin aber ganz klar der Meinung, dass wenn du zu diesem "Ehrenamt" gezwungen wirst, die Sache auch ordentlich zu bezahlen ist.
Der Angestellte im öffentlichen Dienst kriegt zu seinem normalen Lohn sogar noch die Pauschale oben drauf.
Jeder andere in der Regel nur die Pauschale, welche nicht mal dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Meiner Meinung nach eine Ungerechtigkeit, die korrigiert werden sollte.
 
Youtuber1987 schrieb:
Wie gesagt. Es soll hier nicht um meine persönliche Situation gehen, sondern darum, wie der Staat das Ganze regelt.
[...]
Das wäre meiner Meinung nach sogar in Ordnung, wenn es sich um eine rein freiwillige Sache handelt.
Du bist teil des Staates und vor allem der darin lebenden Gesellschaft. Das funktionierende Gesellschaften keine Selbstverständlichkeit sind und aktive Teilhabe benötigen scheinen Viele zu vergessen. Weswegen die eigentlich freiwillige Hilfe bei der Wahldurchführung immer häufiger verordnet werden muss. Wenn da noch eine Anspruchshaltung hinzu kommt, dass jedes bisschen Teilhabe an der Pflege der Gesellschaft finanziell vergütet werden muss halte ich für zutiefst befremdlich.

Zudem ist es bei Wahlen beabsichtige, dass diese von frei aggregierenden Bürgern beaufsichtig und und durchgeführt werden. Eine Weisungsbefugnis wie sie im von dir geforderten, kurzem Anstellungsverhältnis gegeben wäre, ist freien, demokratischen Wahlen abträglich.


Und Ungerechtigkeit... die Millionen Ehrenamtlichen im Land würden wegen einem "verlorenem" Samstag aller 1-2Jahre einfach lachen :D
 
Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, Land Niedersachsen. Ich war auch Wahlhelfer und in Niedersachsen gibt es für Angestellte keinen Sonderurlaub, nur 35 Euro (Ist halt je nach Bundesland unterschiedlich geregelt).
Als dann die "überraschende" Bundestagswahl anstand und man mich wieder zog, habe ich meine bereits bebuchte Reise nach Namibia nachgewiesen. Man wünschte mir einen schönen Urlaub und seitdem bin ich nicht wieder gezogen worden.

Als in Hannover letztens der Bürgermeister neu gewählt werden musste, sah ich meine "Kollegen" vom letzen wieder. Ich musste mir ein Grinsen verkneifen.

Fazit: Solange der genaue Wahltermin nicht feststeht, eine Urlaubsreise buchen und dann "Sorry" sagen. ;)
 
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Piktogramm schrieb:
Du bist teil des Staates und vor allem der darin lebenden Gesellschaft. Das funktionierende Gesellschaften keine Selbstverständlichkeit sind und aktive Teilhabe benötigen scheinen Viele zu vergessen. Weswegen die eigentlich freiwillige Hilfe bei der Wahldurchführung immer häufiger verordnet werden muss. Wenn da noch eine Anspruchshaltung hinzu kommt, dass jedes bisschen Teilhabe an der Pflege der Gesellschaft finanziell vergütet werden muss halte ich für zutiefst befremdlich.

Das sind einfach schlaue Sprüche, die man hier im anonymen Internet so einfach raushauen kann.
Ob du dich selber immer freiwillig zu einer Wahl als Helfer meldest, wage ich stark zu bezweifeln.

Es geht hier aber auch einfach um ein Grundprinzip.
Es kann nicht angehen, dass manche Leute immer wieder zu einer Arbeit gezwungen werden und dafür dann nicht mal mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden.

Andere hingegen bekommen dafür ihren normalen Arbeitslohn vom Staat bezahlt und sogar noch die Pauschale oben drauf.
Ein Urlaubstag ist ja nichts anderes, als ein Tag normaler Lohn.
 
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Youtuber1987 schrieb:
Es kann nicht angehen, dass manche Leute immer wieder zu einer Arbeit gezwungen werden und dafür dann nicht mal mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden.
Du bist ehrenamtliches Gewerkschaftsmitglied und setzt dich für den Mindestlohn von Azubis, Praktikanten bzw. für eine angemessene Vergütung der Angestellten bei Überstunden. Ha daher weht der Wind!

PS: Bis hierhin hast du 6 Posts verpasst, die allesamt lang genug waren um bei der Wahlleitung anzufragen. Scheint also nicht soooo schlimm zu sein.
 
Ohne jetzt Dein Bundesland zu kennen, aber könnte es nicht folgendermaßen sein? Der Tag Sonderurlaub ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die eigenen Angestellten?
 
Was kann dein Arbeitgeber dafür, dass du einer ehrenamtlichen Arbeit nach gehst und warum sollte er dafür bestraft werden?

Sorg halt dafür, dass du nicht mehr berufen wirst, gibt doch genügend Möglichkeiten.
 
Warum wird hier eigentlich geglaubt, es wäre zulässig, dauerhaft dieselben Personen zu ziehen?
 
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Da der TE auf der Wahlhelferliste seiner Gemeinde stehen wird, wird es keine Ziehung geben. Ziehung im Sinne von Zufallsauswahl gibt es erst, wenn die Liste nicht genügend "Freiwillige" hergibt.
 
Idon schrieb:
Warum wird hier eigentlich geglaubt, es wäre zulässig, dauerhaft dieselben Personen zu ziehen?

Ist es das nicht?
Welche Regelung gibt es denn dafür, wer wie oft bestimmt werden darf?


Piktogramm schrieb:
Da der TE auf der Wahlhelferliste seiner Gemeinde stehen wird, wird es keine Ziehung geben. Ziehung im Sinne von Zufallsauswahl gibt es erst, wenn die Liste nicht genügend "Freiwillige" hergibt.

Die nehmen aktuell natürlich gerne mich, weil sie wissen, dass ich den Job gut mache.
Als Gemeinde würde ich das vermutlich auch machen, solange da kein großer Widerstand kommt.
 
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