Smurfy1982 schrieb:
Der Tag Sonderurlaub ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die eigenen Angestellten?
Der Tag Sonderurlaub wird in der Regel nach dem TVöD und TV-L gewährt, das hat aber ein paar Hintergründe.
Piktogramm schrieb:
Da der TE auf der Wahlhelferliste seiner Gemeinde stehen wird, wird es keine Ziehung geben. Ziehung im Sinne von Zufallsauswahl gibt es erst, wenn die Liste nicht genügend "Freiwillige" hergibt.
Und in dem Fall werden zuerst Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, bevor es an die Bürger geht.
Youtuber1987 schrieb:
Jeder der im öffentlichen Dienst ist, wird quasi vom Staat für seine Tätigkeit als Wahlhelfer mit dem vollen Lohn und sogar noch der Erfrischungspauschale bezahlt.
Ja es ist richtig, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst sowohl die "Erfrischungspauschale" bekommt, sowie einen Arbeitstag als Freizeitausgleich. Das hat dabei mehrerer Hintergründe.
1. Können wir von unserem Arbeitgeber zum Wahlhelfer verpflichtet werden und müssen dann wirklich eine gute Ausrede haben, warum wir das Amt nicht wahrnehmen können. In diesem Fall sind wir an die Dienstweisung gebunden und kommen höchstens nur noch mit einem Attest drumherum. Du als freiwilliger Helfer kannst dich jeder Zeit aus der Affäre ziehen, ohne dass du eine Abmahnung riskieren musst. Wie ich oben bereits geschrieben habe, sind wir aus dem öffentlichen Dienst auf jeden Fall dran und werden verpflichtet.
2. Gilt für uns der Wahltag als regulärer Arbeitstag in diesem Fall. Da es ein Sonntag ist, bekommen wir je nach Entgeltgruppe für diesen Tag zwischen 15% - 30% Zuschlag auf den durchschnittlichen Stundenlohn. Bei meiner aktuellen Einstufung und Gruppe wären das knapp 7€ Brutto, die ich pro Stunden zusätzlich bekomme. (Da ich Bald in die höhere Gruppe komme, wären es nur noch 4,50€ Brutto). Da ein Wahltag im schlimmste Fall durchaus auch mehr als 10 Arbeitsstunden anstehen, stände mir je nach Entgeltgruppe - aktuell - mindestens 70€ Brutto zu, oder eben ab Sommer mindesten 45€ Brutto.
3. Haben wir vereinbarte Arbeitszeiten mit unserem Arbeitgeber - 39/40 Stunden im 100% Fall - und sofern wir Dienstverpflichtet sind, bekommen wir nicht nur den Zuschlag für die Sonntagarbeit, sondern wir leisten in dem Fall sogar Überstunden, da wir Montag bis Freitag auch regulär arbeiten. Auch hier gilt, da die Arbeitszeit nicht erfasst wird, bekommt man Pauschal eben den Freizeitausgleich für einen Arbeitstag - man bekommt keine 8 Stunden, wenn man nur 4 oder 6 Stunden arbeitet, bekommt man in der Regel auch nur diese 4 oder 6 Stunden gut geschrieben.
Wir bekommen also die Pauschale als auch den Freizeitausgleich, weil wir die ersten (zweiten) in der Kette der "Freiwilligen" sind, die von den Kommunen dazu verpflichtet werden können, bevor die Bürger dazu verpflichtet werden.
Es ist zudem kosteneffizienter uns einfach die Pauschale zuzahlen, als auch den Freizeitausgleich zu gewähren, als umständlich unsere Arbeitszeit zu erfassen, denn dann könnte je nach Wahltag und Entgeltgruppe schnell mehr als die besagten 50€ oder hier 65€ auf der Uhr stehen zuzüglich der Kosten für die Sozialversicherungen für den Arbeitgeber und dazu eben auch mehr als der eine Tag Freizeit ausgleich.