Wahlhelfer / Ehrenamt & Bezahlung

Verhältnismäßigkeit und so. Ich bin im Öffentlichen Recht wenig unterwegs, aber auch dort gibt es bestimmt Schutz- und Auffangnormen, um genau solche Ungerechtigkeiten zu minimieren.

Weiterhin geht es bei Strafen immer um Maximalstrafen. Bei der Festsetzung werden die Gesamtumstände beachtet.


Warum du bisher dort nicht nachgefragt hast o. ä. verstehe ich hingegen nicht. Es scheint dich ja wirklich zu stören.
 
Smurfy1982 schrieb:
Der Tag Sonderurlaub ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die eigenen Angestellten?
Der Tag Sonderurlaub wird in der Regel nach dem TVöD und TV-L gewährt, das hat aber ein paar Hintergründe.

Piktogramm schrieb:
Da der TE auf der Wahlhelferliste seiner Gemeinde stehen wird, wird es keine Ziehung geben. Ziehung im Sinne von Zufallsauswahl gibt es erst, wenn die Liste nicht genügend "Freiwillige" hergibt.
Und in dem Fall werden zuerst Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, bevor es an die Bürger geht.

Youtuber1987 schrieb:
Jeder der im öffentlichen Dienst ist, wird quasi vom Staat für seine Tätigkeit als Wahlhelfer mit dem vollen Lohn und sogar noch der Erfrischungspauschale bezahlt.
Ja es ist richtig, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst sowohl die "Erfrischungspauschale" bekommt, sowie einen Arbeitstag als Freizeitausgleich. Das hat dabei mehrerer Hintergründe.


1. Können wir von unserem Arbeitgeber zum Wahlhelfer verpflichtet werden und müssen dann wirklich eine gute Ausrede haben, warum wir das Amt nicht wahrnehmen können. In diesem Fall sind wir an die Dienstweisung gebunden und kommen höchstens nur noch mit einem Attest drumherum. Du als freiwilliger Helfer kannst dich jeder Zeit aus der Affäre ziehen, ohne dass du eine Abmahnung riskieren musst. Wie ich oben bereits geschrieben habe, sind wir aus dem öffentlichen Dienst auf jeden Fall dran und werden verpflichtet.

2. Gilt für uns der Wahltag als regulärer Arbeitstag in diesem Fall. Da es ein Sonntag ist, bekommen wir je nach Entgeltgruppe für diesen Tag zwischen 15% - 30% Zuschlag auf den durchschnittlichen Stundenlohn. Bei meiner aktuellen Einstufung und Gruppe wären das knapp 7€ Brutto, die ich pro Stunden zusätzlich bekomme. (Da ich Bald in die höhere Gruppe komme, wären es nur noch 4,50€ Brutto). Da ein Wahltag im schlimmste Fall durchaus auch mehr als 10 Arbeitsstunden anstehen, stände mir je nach Entgeltgruppe - aktuell - mindestens 70€ Brutto zu, oder eben ab Sommer mindesten 45€ Brutto.

3. Haben wir vereinbarte Arbeitszeiten mit unserem Arbeitgeber - 39/40 Stunden im 100% Fall - und sofern wir Dienstverpflichtet sind, bekommen wir nicht nur den Zuschlag für die Sonntagarbeit, sondern wir leisten in dem Fall sogar Überstunden, da wir Montag bis Freitag auch regulär arbeiten. Auch hier gilt, da die Arbeitszeit nicht erfasst wird, bekommt man Pauschal eben den Freizeitausgleich für einen Arbeitstag - man bekommt keine 8 Stunden, wenn man nur 4 oder 6 Stunden arbeitet, bekommt man in der Regel auch nur diese 4 oder 6 Stunden gut geschrieben.

Wir bekommen also die Pauschale als auch den Freizeitausgleich, weil wir die ersten (zweiten) in der Kette der "Freiwilligen" sind, die von den Kommunen dazu verpflichtet werden können, bevor die Bürger dazu verpflichtet werden.

Es ist zudem kosteneffizienter uns einfach die Pauschale zuzahlen, als auch den Freizeitausgleich zu gewähren, als umständlich unsere Arbeitszeit zu erfassen, denn dann könnte je nach Wahltag und Entgeltgruppe schnell mehr als die besagten 50€ oder hier 65€ auf der Uhr stehen zuzüglich der Kosten für die Sozialversicherungen für den Arbeitgeber und dazu eben auch mehr als der eine Tag Freizeit ausgleich.
 
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Teralios schrieb:
1. Können wir von unserem Arbeitgeber zum Wahlhelfer verpflichtet werden und müssen dann wirklich eine gute Ausrede haben, warum wir das Amt nicht wahrnehmen können. In diesem Fall sind wir an die Dienstweisung gebunden und kommen höchstens nur noch mit einem Attest drumherum. Du als freiwilliger Helfer kannst dich jeder Zeit aus der Affäre ziehen, ohne dass du eine Abmahnung riskieren musst. Wie ich oben bereits geschrieben habe, sind wir aus dem öffentlichen Dienst auf jeden Fall dran und werden verpflichtet.

Genau das ist aber der Punkt.

Es können auch normale Bürger "berufen" werden.

Dir wird dabei sofort ein Bußgeld angedroht wenn du nicht kommst und nur mit wichtigem Grund, wie z.B. Krankheit darfst du fernbleiben.

Ich habe z.B. mehre Bekannte die im öffentlichen Dienst arbeiten.
2 Krankenschwestern z.B.

Diese werden nicht berufen, da sie für den "Job" nicht so gut geeignet sind wie ich.

Ich bin ganz klar der Meinung, dass ich hier ebenfalls so "bezahlt" werden sollte, wie es die Leute im öffentlichen Dienst gemacht werden.
Gleiches Recht für alle.
 
Youtuber1987 schrieb:
Dir wird dabei sofort ein Bußgeld angedroht
Also hast du bereits nachgefragt und denen mitgeteilt, dass du nicht mehr helfen möchtest und das war deren Antwort? Oder gehst du pauschal nach dem, was gesetzlich möglich wäre?

In den Behörden arbeiten doch auch nur Menschen, ich würde mich stark wundern, wenn man dir als Dank für die letzten Jahre in denen du Helfer warst direkt ein Bußgeld aufdrückt.
 
Ich hab das schon geklärt.
Diesesmal mache ich noch. Das nächste mal werde ich nicht mehr berufen, wurde mir gesagt.

Aber es soll hier ja gar nicht um meine persönliche Situation gehen, sondern ich wollte darüber diskutieren, dass die Regelung so wie sie aktuell ist nicht wirklich gerecht ist.

Ein Ehrenamt für das man berufen wird, ist für mich keine Ehrenamt mehr und sollte damit auch, wie schon für große Teile im öffentlichen Dienst auch ordentlich bezahlt werden.

Aus meiner Sicht ist das aktuell eine Zwangsarbeit zu der ich gezwungen werde und für die ich nicht mal den gesetzlichen Mindestlohn bekomme.
 
Mal sehen.
Bis jetzt ist es nur eine mündliche Absprache.

Problem an der Sache ist eben, dass es keine Regelung gibt, wer wie oft berufen werden darf.

Terialos begründet den Tag Sonderurlaub damit, dass der öffentliche Dienst immer als erstes dran ist.
Das stimmt ja nur begrenzt, denn meine beiden Krankenschwestern werden nicht vor mir berufen.

Auch müsste ich dann den Tag Sonderurlaub bekommen.
Da mein Arbeitgeber das aber egal ist, sollte mich auch der bezahlen, der mich zur Arbeit verpflichtet.
Allein die Tatsache, dass ich zur Zwangsarbeit verpflichtet werden kann, ist schon kritisch zu sehen.
Selbst wenn die Bezahlung stimmen würde.
 
Hallo

Youtuber1987 schrieb:
Allein die Tatsache, dass ich zur Zwangsarbeit verpflichtet werden kann, ist schon kritisch zu sehen.
Ich verstehe das nicht, auf der einen Seite meckerst du darüber und auf der anderen Seite gehst du so oft hin.
Ruf doch eine halbe Stunde vorher an das du nicht kommen kannst, weil du MagenDarm oder sonst was hast.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade hier mal gefragt, bin selbst im öffentlichen Dienst tätig.

Bei uns gibt es für die Bediensteten kein Sonderurlaub, Überstunden etc. Nur das Erfrischungsgeld. Die Kollegin wollte das zwar einführen, wurde abgelehnt.
 
In Deutschland gibt es auch Pflichtfeuerwehrn, da kann man auch berufen werden wenn man nicht möchte, lustigerweise werden dann oft ehemalige freiwillige berufen.

Eigentlich hast du 2 Möglichkeiten.

- sagst einfach du fährst weg denke nicht das man da was machen kann.

- Gelber Zettel (auch wenn ich da absolut kein Freund von bin)

Wobei ich denke man wird mit Reden hier wesentlich mehr erreichen.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo


Ich verstehe das nicht, auf der einen Seite meckerst du darüber und auf der anderen Seite gehst du so oft hin.
Ruf doch eine halbe Stunde vorher an das du nicht kommen kannst weil, du MagenDarm oder sonst was hast.

Grüße Tomi

Es gibt halt Leute, die wollen das vernünftig und ohne zu betrügen Regeln.

Und wie auch schon x-mal hier geschrieben.
Es geht ja auch nicht nur um mich persönlich, sondern um die allgemeine Gesetzeslage, wie das Ganze aktuell geregelt wird.

Finde es nicht richtig, dass manche dafür Sonderurlaub vom Staat bekommen und manche vom Staat immer wieder berufen werden und andere wiederrum gar nicht.

Hier müsste allgemein mehr Gerechtigkeit geschaffen werden.
 
Hier gibt es keine Rechtsberatung, aber ich habe doch bereits zu dem Thema ausgeführt.

Sieh es mal so: Im Öffentlichen Dienst wird regelmäßig weniger verdient als in der Wirtschaft, zumindest als Akademiker, dafür ist man quasi unkündbar. Im Gegenzug gibt es Gehaltserhöhungen aber nahezu ausschließlich über Aufstiege nach Zeit.

Beides hat Vor- und Nachteile.

Zuletzt gibt es eben nicht nur Bürgerrechte, sondern auch Bürgerpflichten. Dazu zählt die Heranziehung zu Tätigkeiten wie Wahlhelfer, Feuerwehr, Zensus etc.

Das System ist gerecht. Du hast dich jetzt einfach nur ein paar Jahre ausnutzen lassen - das war aber keine Pflicht. Die Ungerechtigkeit kommt also letztlich daher, dass du zu nett (bequem, inkonsequent, was-auch-immer...) warst/bist.
 
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Doch es ist ein Pflicht dort zu erscheinen, wenn du berufen wirst.

Du hast noch keinen Beleg dafür geliefert, dass dem nicht so ist.
 
Na, dann weißt du ja alles besser und alles ist gut. Viel Spaß und Erfolg dir beim Ehrenamt.
 
Youtuber1987 schrieb:
Terialos begründet den Tag Sonderurlaub damit, dass der öffentliche Dienst immer als erstes dran ist.
Das stimmt ja nur begrenzt, denn meine beiden Krankenschwestern werden nicht vor mir berufen.
An der Stelle würde ich mal sagen: Liesmeinen Beitrag bitte richtig, satt bur die Hälfte.

Zudem sind Krankenschwestern nicht automatisch im ÖD.

Wahlen sind aufgaben der Komunen. Solange es genug freiwillige Helfer gibt, wird niemand zum Wahlhelfer gezwungne. Sobld es aber nicht genug mehr gibt, kommen Beamte der Stadt und Angestellte der Komunen als erstes dran und erst wenn es dann wieder nicht reicht, kommen Einwohner der Komunen dran. Und um gengung freiwillige für diesen Job zu finden unter den Angestellten, damit man euch arme Bürger nicht belästigen muss, gibts noch den Freizeit auch wenn man nicht Dienstverpflichtet wird, denn ein freiwilliger Helfer ist besser.


Und selbst wenn du Berufen bist, kannst du absagen weil du krank bist usw.Solange genug da sind hast du nichts zu befürchten.

Sorry aber du regst dich über etwas auf, bist abernicht fähig richtig zu lesen und dazu nur halbwissen. sag einfach du willst nicht und aus. Keiner wird dich zwingen, nicht mal mit bußgeld.
 
Youtuber1987 schrieb:
Doch es ist ein Pflicht dort zu erscheinen, wenn du berufen wirst.
Du hast du halt ausnutzen lassen von einem (je nach Standpunkt) gewissenhaften oder faulen Sachbearbeiter der dafür zuständig ist. Der nimmt offensichtlich lieber Bürger die sich bewährt haben statt zufälligen Deppen X. Dass das nicht rechtens ist ist an der Stelle ja erst einmal egal. Wenn sich jemand beschwert so wie du jetzt, dann kommt er halt von der Liste runter.
 
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