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Wann loggen Websites meine Daten - auch uneingeloggt?
- Ersteller heyholeuteee
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Sandro_Suchti
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Er hat doch nur gesagt dass die IP-Adresse alleine nicht mehr genutzt wird bzw. ausreicht um jemanden ausfindig zu machen, was ist daran so schwer zu verstehen? Wer im Internet Straftaten begeht dem bringt auch eine verschleierte/andere IP-Adresse nichts, das denken aber viele immer noch und darauf will vermutlich der TE auch hinaus (erster Gedankengang). Warum muss man da jetzt so ein Fass aufmachen?mscn schrieb:Oder du verstehst es nicht ;-)
Ja, die hinken oft, aber hier garnicht mal so sehr…Drewkev schrieb:Im Internet ist der "Dunstkreis" potenziell natürlich deutlich größer, deshalb macht der Autovergleich nebenbei relativ wenig Sinn. Wie so oft.
Wäre ich Staatsanwalt und würde bei einer Straftat ermitteln, würde ich den Router des Anschlussinhsbers beschlagnahmen. Fritzboxen speichern z.B. jede MAC Adresse die sich erfolgreich mit ihnen verbunden hat, auch nach Ablauf der DHCP Lease. Das muss man schon explizit löschen als Anwender. Würde ich dort keine MAC Adressen finden, die nicht zu Geräten des Haushaltes des Anschlussinhabers gehören, wird es mit der Ausrede, dass ein fremder Dritter über das Netz des Inhabers begangen hat, eng werden.
Wir kennen die Motivation des TE nicht. Ist es wirklich nur Neugier, Sorge um Werbetracking, oder um Verschleierung von Straftaten?mscn schrieb:(abseits dessen, was die AW darauf auf die Frage des TE für eine Rolle spielt).
Sandro_Suchti
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@TomH22
Das wäre natürlich der richtige Weg, in der Praxis macht das aber keiner (dürfte man das überhaupt?) und spätestens wenn dieser Router keine Fritzbox einer Privatperson (zu einfach gedacht, üblich hier auf CB) sondern beispielsweiße ein Mikrotik Router einer großen Firma oder gar öffentlichen Einrichtung ist wird selbst das schwierig(er).
Das wäre natürlich der richtige Weg, in der Praxis macht das aber keiner (dürfte man das überhaupt?) und spätestens wenn dieser Router keine Fritzbox einer Privatperson (zu einfach gedacht, üblich hier auf CB) sondern beispielsweiße ein Mikrotik Router einer großen Firma oder gar öffentlichen Einrichtung ist wird selbst das schwierig(er).
mscn
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Sie ist maßgeblich für alle Ermittlungen, die darauf folgen, weil sich damit eben der "Dunstkreis" überhaupt erst bildet.Sandro_Suchti schrieb:Er hat doch nur gesagt dass die IP-Adresse alleine nicht mehr genutzt wird
Dass man damit nicht sofort den Schuldigen hat, sollte kein Geheimnis sein, insofern ist der Vergleich mit dem Kfz-Halter sogar sehr passend.
Sandro_Suchti
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Nein ist er nicht Höchstens bei einer Privatperson. Vergleichst du das immer noch mit einem Auto wenn es sich um eine IP-Adresse aus einer Universität zm Beispiel handetl? ich denke nichtmscn schrieb:Dass man damit nicht sofort den Schuldigen hat, sollte kein Geheimnis sein, insofern ist der Vergleich mit dem Kfz-Halter sogar sehr passend.
mscn
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Es ist völlig unerheblich, was nach dem Anschluss passiert (kein Nutzer ist dazu verpflichtet, umfangreiches Logging zu betreiben - wohl aber, nicht grob fahrlässig zu handeln (beispielsweise ein offenes WLAN zu betreiben)) - der Anschlussinhaber haftet im Zweifel immer, sofern er keinen anderen nennen kann, der sich potentiell schuldig gemacht hat.Sandro_Suchti schrieb:@TomH22
sondern beispielsweiße ein Mikrotik Router einer großen Firma oder gar öffentlichen Einrichtung ist wird selbst das schwierig(er).
Mit richterlichem Beschluss in jedem Fall. Und z.b. bei Straftaten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch auch üblich, da werden alle Computer beschlagnahmt.Sandro_Suchti schrieb:Das wäre natürlich der richtige Weg, in der Praxis macht das aber keiner (dürfte man das überhaupt?)
Anders sieht es bei Urheberrechtsverletzungen aus, die werden meist eh rein zivilrechtlich verfolgt.
Ergänzung ()
Im zivilrechtlichen Bereich ja. Bei Straftaten „haftet“ man nicht für andere. Die muss bewiesen werden.mscn schrieb:der Anschlussinhaber haftet im Zweifel immer, sofern er keinen anderen nennen kann, der sich potentiell schuldig gemacht hat.
mscn
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Dann ist der "Schädling" schnell ausgemacht, denn die protokollieren idR, was in ihren Netzen passiert (genau eben aus diesen Gründen: der Strafverfolgung) - so, wie es auch größere Unternehmen handhaben.Sandro_Suchti schrieb:wenn es sich um eine IP-Adresse aus einer Universität zm Beispiel handetl? ich denke nicht
Es gibt diese "Grauzone" nicht, in der man am eigenen Anschluss/den vom AG/Uni wilde Sau spielt und sich hinterher dumm stellen kann - nur das will ich damit deutlich machen.
Ergänzung ()
Richtig und ich denke, diese Unterscheidung ist hier der Grund für die verschiedenen "Meinungen" dazu - im Prinzip reden wir alle vom gleichen, nur aus unterschiedlichen Perspektiven - so kommt es mir zumindest vor.TomH22 schrieb:Bei Straftaten „haftet“ man nicht für andere
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch FuhrparkfahrzeugeSandro_Suchti schrieb:Vergleichst du das immer noch mit einem Auto wenn es sich um eine IP-Adresse aus einer Universität zm Beispiel handetl?
Beim Fuhrpark sind Firmen verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Beim Netzzugang in der Praxis aber auch.
Ergänzung ()
Bei fast allen Rechtsdiskussionen hier merkt man das viele Leute den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht nicht kennen. Vereinfacht geht es im Zivilrecht um Haftung, im Strafrecht um Schuld, zwei sehr verschiedene Begriffe für Juristen.mscn schrieb:Richtig und ich denke, diese Unterscheidung ist hier der Grund für die verschiedenen "Meinungen" dazu - im Prinzip reden wir alle vom gleichen, nur aus unterschiedlichen Perspektiven - so kommt es mir zumindest vor.
Und man bekommt auch die IP nicht in diesem zivilrechtlichen Kontext. Oder machen Rechteinhaber noch diesen "Hack" das sie erst ein strafrechtliches Verfahren einleiten lassen (welches dann eingestellt wird) um über die Akteneinsicht dann an die IP zu kommen? Zumindest in NRW hieß es damals, dass die Staatsanwaltschaft dieses missbräuchliche Vorgehen nicht mehr mitmachen will.TomH22 schrieb:Anders sieht es bei Urheberrechtsverletzungen aus, die werden meist eh rein zivilrechtlich verfolgt.
Bringt im ersten Moment nur begrenzt etwas, wenn die Polizei dich verdächtigt und ggf. den gesamten Handlungsspielraum ausschöpft (z.B. Hausdurchsuchung). Im schlimmsten Fall hast du später ein Strafverfahren am Hals und das ist sicherlich nicht so schön, auch wenn das mit einem Freispruch endet.TomH22 schrieb:Im zivilrechtlichen Bereich ja. Bei Straftaten „haftet“ man nicht für andere. Die muss bewiesen werden.
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