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Warez legal oder illegal?
- Ersteller DJ_CULO
- Erstellt am
S
SOS.Boy
Gast
Aus meiner Sicht ist beides illegal. Die Straffahnder suchen nur gezielt nach Leuten, die uploaden. Ab 2008 soll auch komplett das Downloaden von Musik usw. komplett verboten werden
wupi
Vice Admiral
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Die rechtslage sieht im moment so aus, das Downloaden von Musik im Moment noch Legal ist, allerdings nur wenn du es nicht hochlädst, was bei Tauschbörsen generell der Fall ist. Nächstes Jahr wird es wohl eine Gesetzänderung geben dann wird es Illegal.
Brutalsyndrom
Cadet 3rd Year
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Firestorm-
Lt. Commander
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lordZ
Admiral
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Natürlich kann da gegen wer was sagen!! Für was gibt es denn wohl Demos?Brutalsyndrom schrieb:try before buy kann doch wohl keiner was sagen
Brutalsyndrom
Cadet 3rd Year
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es besteht immer noch ein unterschied zwischen einer demo und der finalen (gothic3 )HA HA Final kauf version
da ich mein hart verdientes geld nicht in ein solches Produkt investieren möchte ,(try before buy) du kaufst auch kein auto mit nur 3 reifen , klar es würde fahren , aber wie fährt es ? zu deiner zufriedenheit ?
da ich mein hart verdientes geld nicht in ein solches Produkt investieren möchte ,(try before buy) du kaufst auch kein auto mit nur 3 reifen , klar es würde fahren , aber wie fährt es ? zu deiner zufriedenheit ?
N
NeoXpert
Gast
Dafür hast du das Auto mit den drei Reifen aber auch nicht vorher geklaut um zu testen ob es sich mit 3 Reifen fahren lässt.
Firestorm- schrieb:Prinzipiell beides illegal, denn sobald du runterlädst verteilst du auch. Ist nicht zwangsweise bei jedem Programm so, dennoch basieren die meisten darauf. Mehr Infos dazu gibts HIER.
Das mag auf P2P zutreffen, aber es gibt auch genügend andere Möglichkeiten, wo man "nur" runterladen muss.
Firestorm-
Lt. Commander
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- 2.015
für filme gibt es trailer, für musik (alben, etc.) gibts promos. Für games kann man demos anspielen... sicher ist es ein unterschied, man probiert nunmal auch nicht ein rezept aus einem kochbuch aus bevor man das kochbuch kauft. Es gibt einfach sachen auf die man sich einlassen muss nachdem einem ein kleiner eindruck gewährt worden ist.
@DoubleJ:
Und was ist der Unterschied? Geloggt wird deine Ip sowieso, egal ob one-klick-hoster ala rapidshare oder p2p programme wie dc++ wo man direkt vom client eines anderen saugt. Also so viele möglichkeiten wie du da anpreist, die auch noch angeblich was taugen sollen, gibt es nunmal nicht.
@DoubleJ:
Und was ist der Unterschied? Geloggt wird deine Ip sowieso, egal ob one-klick-hoster ala rapidshare oder p2p programme wie dc++ wo man direkt vom client eines anderen saugt. Also so viele möglichkeiten wie du da anpreist, die auch noch angeblich was taugen sollen, gibt es nunmal nicht.
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechtslage sieht zur Zeit so aus, das man Musik noch herunterladen darf, da sich hier nicht feststellen lässt ob es sich um eine legale analoge Kopie oder um eine digitale handelt, wo der Kopierschutz der CD umgangen wurde. Bei Software und Filmen dagegen ist es eindeutig denn hier muss man den Kopierschutz umgehen, womit man sich automatisch strafbar macht.
A
abulafia
Gast
Es ist gefährlich, sich auf Rechtsauskünfte im Internet zu verlassen. Speziell zu diesem Thema hat leider jeder eine Meinung und kaum jemand das technische sowohl gleichzeitig auch juristische Verständnis.
Was Ardesh gesagt hat, würfelt viel durcheinander. Ob analoge oder digitale Quelle spielt beim Herunterladen keine Rolle. Das betrifft nur den Bereich der privaten Sicherungskopie.
Was klar sein sollte ist aber:
1. der Upload ist schlimmer als der Download. Beim Upload kommt zur eigentlichen Urheberrechtsverletzung auch noch die Verbreitung. Es ist also besser, nur wenn man selbst nichts hochläd.
Da das im normalen Filesharing allerdings durch die Software sanktioniert wird (Leech only ist verpönt), kann man hier auch aufs Usenet oder Oneklick-Hoster wie Rapidshare ausweichen.
Der Nachweis und die Verfolgung sind schwierig. Erwischt werden normale User meist bei Emule oder Torrent. Zur Beweissicherung wird meist auch die Datei von den Anbietern heruntergeladen, ich vermute aber, dass die Bereitstellung alleine ausreicht.
2. Der Download von Material aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist illegal. Das heißt alles, wo klar ist, dass der Rechteinhaber dieser Art der Verbreitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugestimmt hat. Dazu gehören zum Beispiel abgefilmte Kinofilme oder die kompletten Musik-Charts aus Filesharingbörsen.
3. Es gibt Unterschiede zwischen Strafbarkeit, Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen.
Was Ardesh gesagt hat, würfelt viel durcheinander. Ob analoge oder digitale Quelle spielt beim Herunterladen keine Rolle. Das betrifft nur den Bereich der privaten Sicherungskopie.
Was klar sein sollte ist aber:
1. der Upload ist schlimmer als der Download. Beim Upload kommt zur eigentlichen Urheberrechtsverletzung auch noch die Verbreitung. Es ist also besser, nur wenn man selbst nichts hochläd.
Da das im normalen Filesharing allerdings durch die Software sanktioniert wird (Leech only ist verpönt), kann man hier auch aufs Usenet oder Oneklick-Hoster wie Rapidshare ausweichen.
Der Nachweis und die Verfolgung sind schwierig. Erwischt werden normale User meist bei Emule oder Torrent. Zur Beweissicherung wird meist auch die Datei von den Anbietern heruntergeladen, ich vermute aber, dass die Bereitstellung alleine ausreicht.
2. Der Download von Material aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist illegal. Das heißt alles, wo klar ist, dass der Rechteinhaber dieser Art der Verbreitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugestimmt hat. Dazu gehören zum Beispiel abgefilmte Kinofilme oder die kompletten Musik-Charts aus Filesharingbörsen.
3. Es gibt Unterschiede zwischen Strafbarkeit, Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sugave7
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 973
Also wenn du von richtigem Warez sprichst (nicht Emule ond so blödsinn) dann wird das ja nicht weiterverbreitet. Dies ist momentan noch legal, allerdings kannst du trotzdem drangenommen werden wegen fehlenden Lizenzen.
Das Uploaden ist wie bereits gesagt worden, das schlimmste was man aus der Sicht der Polizei machen kann, jedoch ist dies das beste für die Warez-Szene ^^
Das Uploaden ist wie bereits gesagt worden, das schlimmste was man aus der Sicht der Polizei machen kann, jedoch ist dies das beste für die Warez-Szene ^^
1
1668mib
Gast
wupi schrieb:Ich dachte das hätte ich auch gerade geschrieben.
Nein hast du nicht.. auch heute ist schon beides illegal, nur fällt es bem Runterladen schwer, den Rechtsverstoß zu "beweisen". Das neue Gesetz schafft dieses Problem aus der Welt.
Edit:
Ja was jetzt? Merkst du nicht was für einen Widerspruch du da von dir gibst? Und es ist momentan wie ich oben schon sagte auch schon illegal...Dies ist momentan noch legal, allerdings kannst du trotzdem drangenommen werden wegen fehlenden Lizenzen.
Wenn du allerdings ein Programm runterlädst, für welches du eine Lizenz hast, kann das legal sein (bzw ist es legal)... aber du kannst nicht sagen dass es grundsätzlichl legal ist...
Edit:
Try before Buy? Das ist ja wohl die größte Lüge, die man sich selbst einreden kann...
Du klaust auch erst mal DVDs im Mediamarkt um dann zu sehen, ob er einen Kauf wert ist?
Zuletzt bearbeitet:
Brutalsyndrom
Cadet 3rd Year
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 51
also ist meine erdachte Theorie der Produkt Prüfung nicht Rechtens ?
, wollte nur sichergehen nicht die bekannte katze im sack zu kaufen,
, wollte nur sichergehen nicht die bekannte katze im sack zu kaufen,
Zuletzt bearbeitet:
Firestorm-
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 2.015
Wer es in aller Ausführlichkeit haben will ließt bitte die beiden folgenden Artikel (Was ist und was kommt..):
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280
http://www.golem.de/0709/54915.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280
http://www.golem.de/0709/54915.html
A
abulafia
Gast
Du meinst Reverseingeneering, also die Veränderung von geschütztem Material, meist mit der Absicht einen Schutzmechanismus zu umgehen. Software darf normalerweise nicht verändert werden. Allerdings verstößt man evtl. nur gegen Lizenzvereinbarungen, evtl. auch gegen bestehende Patente. Das ist aber zumindest Zivilrechtlich verfolgbar. Umgeht man einen Schutzmechanismus, oder macht man das professionell (materielle Absichten) ist das eindeutig eine Straftat.
Und auch die Verbreitung in geschlossenen Gruppen ist eine Verbreitung. Dazu kommt noch ein riesiger Schaden, wenn man ermöglicht, dass eine Software erst dadurch überhaupt verbreitet werden kann. Das wird richtig teuer. dagegen ist ein bisschen Musik herunterzuladen wirklich harmlos.
Und auch die Verbreitung in geschlossenen Gruppen ist eine Verbreitung. Dazu kommt noch ein riesiger Schaden, wenn man ermöglicht, dass eine Software erst dadurch überhaupt verbreitet werden kann. Das wird richtig teuer. dagegen ist ein bisschen Musik herunterzuladen wirklich harmlos.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1
1668mib
Gast
@Brutalsyndrom: Sorry deine Theorie sich die Rechte so hinzulegen wie man will ist nicht Rechtens...
A
abulafia
Gast
@Brutalsyndrom: Nee, nach der Theorie dürfte man auch Waffen besitzen, wenn man sie "nur mal zum Testen" wollte und vorhat, sie nachher zu vernichten.
Den Irrtum begehen aber viele, die zum Beispiel Windows Vista ohne Lizenz "mal zum Testen" installieren. Shareware und Testversionen sind regelmäßig deutlich als solche gekennzeichnet. Bei allem anderen sollte man sehr vorsichtig sein.
Den Irrtum begehen aber viele, die zum Beispiel Windows Vista ohne Lizenz "mal zum Testen" installieren. Shareware und Testversionen sind regelmäßig deutlich als solche gekennzeichnet. Bei allem anderen sollte man sehr vorsichtig sein.
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