Was will mir dieses Parkverbot sagen?

Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind? Sie sind halt da....
 
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LiniXXus schrieb:
Für mich sieht es nach einem Gewerbegebiet aus und links ist auch eine Einfahrt zu sehen. Weiter hinten ist auch eine größere Firma zu sehen und dort ist eine weitere Einfahrt. Dieser Bereich soll anscheint freibleiben, damit große lange LKWs dort ausholen und einschlagen können.

Anhang anzeigen 1539538
Das ist allerdings nicht zutreffend. Zum einen kommen die LKW auch ohne auszuholen da rein und zum anderen ist genau der Bereich, den der LKW dann benötigen würde mit den Pollern versperrt.

Kann mir also nur vorstellen, das die Sichtachse frei bleiben soll.
Scythe1988 schrieb:
Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind? Sie sind halt da....
Sag mir wie deutsch Du bist ohne zu sagen, das Du deutsch bist.
 
Kann ich jetzt natürlich auch nicht genau sagen. Aber ich bin selber früher 40 Tonnen Hängerzug oder Sattelzug gefahren und der blaue LKW auf dem Bild wäre für mich ein Spielzeug gewesen. :D

Die Pöller haben nichts zu sagen, die lassen sich manchmal auch entnehmen.
 
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Scythe1988 schrieb:
Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind?

Warum soll man Regeln nicht mal hinterfragen dürfen? Es gibt genug, die überflüssig bis blödsinnig sind.

Hier finde ich die Erklärung mit den LKW aber plausibel.
 
Micha- schrieb:
Sag mir wie deutsch Du bist ohne zu sagen, das Du deutsch bist.

Sagt der der ein Halteverbotsschild Online ausdisskutieren will 🤣

Scythe hat da schon recht... Das Schild ist da also hat man sich daran zu halten.
 
Man darf aber, auch wenn man sich daran hält, durchaus den Sinn in Frage stellen.

Und ich habe tatsächlich die letzten Jahrzehnte gedacht, dass verbietet das Parken auf dem Bürgersteig.

So eine wiedersinnige Beschilderung wie hier ist mir vorher bewusst nicht aufgefallen.
 
Das ist kein Parkverbotsschild sondern ein Halteverbotsschild. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
 
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Das kann verschiedenste Gründe haben. Wie schon erwähnt um evtl. die Sicht zu verbessern. Oder es wurde dort oft beschissen geparkt.

Klar kann man sowas auch mal hinterfragen... vorallem bei zurückgelassenen Baustellenschildern die schon seit 3 Monaten im Lager verschwinden sollten... weil die Baustelle fertig ist.

Aber Park- bzw. Halteverbot hat meistens einen Sinn. Bitte immer mit an LKW und Bus denken! Wir haben hier auch einige von diesen Schildern stehen und die werden alle gepflegt ignoriert. Zum Teil sind die Seitenstreifen dafür gedacht dass große Fahrzeuge mit dem ihrem Überhang drüber fahren und werden trotzdem rücksichtslos zugeparkt weil der Bäcker oder die Sparkasse 10 Meter näher dran sind.


Utensil1538 schrieb:
Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Jetzt wirds hier aber Kniefieselig :D
 
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Utensil1538 schrieb:
Das ist kein Parkverbotsschild sondern eine Halteverbotsschild. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich Parken will, ist das für mich kein Unterschied.
 
Micha- schrieb:
Wenn ich Parken will, ist das für mich kein Unterschied.
Stimmt, dann spielt das keine Rolle. Es ging mir nur um die unterschiedlichen Begrifflichkeiten.

https://www.bussgeldkatalog.de/parken/

Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe Ha‌lten und Parken?
Parken und Halten sind unterschiedliche Vorgänge. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass damit gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs gemeint ist und der Fahrer das Fahrzeug dabei nicht verlässt. Geschieht dies länger als drei Minuten, zählt der Vorgang zum Parken.
Ergänzung ()

Relak schrieb:
Jetzt wirds hier aber Kniefieselig :D

Markus bist du das? :D
https://www.sueddeutsche.de/bayern/...ig-tuepferlscheisser-dialekt-soeder-1.5627463
 
@Utensil1538 Mein Ausbilder hat das immer gesagt. Ich seitdem auch :D
 
Alesis schrieb:
Und weil Menschen meinen, dann Parke ich im absoluten Halteverbot halt auf dem Seitenstreifen, musste man dieses Schild zusätzlich anbringen.
Nein, das hat nichts mit der Meinung von Menschen zu tun. Ein Halte- oder Parkverbotsschlid gilt zunächst erst mal für den Fahrbahnrand. Soll es auch für einen Seitenstreifen gelten (das ist dieser abgesenkte Bereich auf dem im Bild die beiden Autos parken) muss dieses Zusatzschild angebracht sein. Der Gehweg ist sowieso tabu. Parken ganz oder teilweise muss durch entsprechende Gebotsschilder erlaubt werden.
Micha- schrieb:
Korrekt. Ich verstehe nicht, wieso man einen Parkstreifen anlegt und dann das Parken verbietet.
Ist bei uns im Gewerbegebiet vor einiger Zeit auch passiert. Auch da wurde ein Seitenstreifen, der jahrelang zum Parken genutzt wurde (und vermutlich auch für diesen Zweck angelegt wurde), auf einem recht langen Stück mit genau diesem Schild belegt. Es waren sogar tiefe Parkbuchten in denen Quer eingeparkt wurde.
Hat keiner verstanden und wurde auch weitgehend ignoriert. Grund war wohl, dass sich die parkenden Autos die Sicht für die ausfahrenden Fahrzeuge vom Firmengelände einer anliegenden Firma behindert haben, die Straße hatte in diesem Bereich zusätzlich eine leichte Rechtskurve. Hat 20 Jahre niemand gestört, aber rein formal waren sie wohl im Recht und die Verkehrsbehörde musste handeln. Man muss leider ja auch sagen, dass durch zunehmende höhere Fahrzeuge (z.B. SUVs) die Sichtbehinderung durch Parken auf dem Randstreifen größer wird.
 
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Halteverbot- oder Parkverbotsschilder mit Pfeil: zeigt der Pfeil vom Bordstein weg: hau ab.
Zeigt der Pfeil zum Bordstein: Kom her.
Funktioniert auch in Einbahnstraßen.
 
Utensil1538 schrieb:
Das ist kein Parkverbotsschild sondern ein Halteverbotsschild. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Was sollte es denn anderes sein?
Dir (und den anderen, die den Kommentar auch noch geliked haben facepalm) ist schon klar, dass es in der StVO und generell im öffentlichen Straßenverkehr gar keine Parkverbotsschilder gibt?

Die Verbotsschilder sind die Zeichen 283 und 286 - also absolutes und eingeschränktes Halteverbot. Gesonderte Parkverbotsschilder existieren nicht.

Ein Halteverbot schließt immer auch ein Parkverbot mit ein und den Unterschied, wann etwas Halten und wann etwas Parken ist, den gibt es lediglich zur Feststellung des Behinderungsgrades anderer Verkehrsteilnehmer und Höhe des Bußgeldes.

Was irgendjemand für seinen Betriebsparkplatz oder Privatgrundstück drucken und aufstellen lässt, ist maximal ein zusätzlicher Hinweis für Dritte, dass es sich um eine nicht öffentliche Fläche handelt und wie sich der Grundstückseigentümer die Benutzung vorstellt.

Die einzigen "echten" Schilder, die zusätzlich zu 283 und 286 noch existieren, sind Zusatzschilder, welche die Verbote einschränken oder erweitern. So wie hier, wo das absolute Halteverbot (wie @TomH22 schon richtig erklärt hat) auch auf die Parkbucht erweitert wird.

Und selbst wenn es Parkverbotsschilder gäbe, wäre das kein himmelweiter Unterschied. Rechtlich, wie hier ebenfalls schon korrekt von @Ponderosa gelinkt, ist Parken das Halten mit Aussteigen oder Halten länger als 3 Minuten. Deshalb schließt ein Halteverbot das Parkverbot im Sinne des Grundsatzes der lex specialis als spezielleren Teilbereich ein, da das Parken rechtlich als eine verlängerte Form des Haltens zu verstehen ist. Ein Parkvorgang erfüllt daher stets die Tatbestandsmerkmale des Haltens.
 
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ascer schrieb:
Was sollte es denn anderes sein?
Dir (und den anderen, die den Kommentar auch noch geliked haben facepalm) ist schon klar, dass es in der StVO und generell im öffentlichen Straßenverkehr gar keine Parkverbotsschilder gibt?

Dir ist schon aufgefallen das Zeichen 286 ein eingeschränktes Halteverbotsschild/Parkverbotsschild (halten zum be- und entladen max. 3 Minuten erlaubt) und Zeichen 283 (absolutes Halteberbot) ein Halteverbotsschild ist. Den Unterschied zwischen Halten und Parken habe ich oben ja zitiert.

Und ich bezog mich mit meinen Kommentar auf den Threadtitel der von Parkverbot spricht.

FAQ: Parkverbotsschilder​

Was bedeutet welches Parkverbotsschild?
Parkverbotsschilder können entweder das Parken im gesamten Bereich oder einige Meter vor bzw. hinter dem jeweiligen Schild verbieten. Hier finden Sie eine Auflistung, welche Ihnen erläutert, was das jeweilige Parkverbotsschild bedeutet.
Haben Parkverbotsschilder eine andere Bedeutung als Halteverbotsschilder?
Ja und nein. Offiziell existiert das Parkverbotsschild gar nicht, sondern ist als Schild „eingeschränktes Halteverbot” (Verkehrszeichen 286) bekannt. Da daneben aber noch das Schild „absolutes Halteverbot” (Verkehrszeichen 283) besteht, wird hier umgangssprachlich oft eine Unterscheidung getroffen: Das eingeschränkte Halteverbot ist das Parkverbot und das absolute Halteverbot gilt als Halteverbot im engeren Sinne. Bei beiden Schildern ist es nicht erlaubt zu parken.
 
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