Scythe1988
Commodore
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Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind? Sie sind halt da....
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cartridge_case schrieb:Ich sehe nur den blauen, der nicht parken darf. Welche siehst du noch?
Das ist allerdings nicht zutreffend. Zum einen kommen die LKW auch ohne auszuholen da rein und zum anderen ist genau der Bereich, den der LKW dann benötigen würde mit den Pollern versperrt.LiniXXus schrieb:Für mich sieht es nach einem Gewerbegebiet aus und links ist auch eine Einfahrt zu sehen. Weiter hinten ist auch eine größere Firma zu sehen und dort ist eine weitere Einfahrt. Dieser Bereich soll anscheint freibleiben, damit große lange LKWs dort ausholen und einschlagen können.
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Sag mir wie deutsch Du bist ohne zu sagen, das Du deutsch bist.Scythe1988 schrieb:Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind? Sie sind halt da....
Toll, hast du bei der Stadt/Gemeinde schon nachgefragt?Micha- schrieb:Sag mir wie deutsch Du bist ohne zu sagen, das Du deutsch bist.
Scythe1988 schrieb:Ist es auch nicht völlig irrelevant wieso die schilder da sind?
Micha- schrieb:Sag mir wie deutsch Du bist ohne zu sagen, das Du deutsch bist.
Jetzt wirds hier aber KniefieseligUtensil1538 schrieb:Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich Parken will, ist das für mich kein Unterschied.Utensil1538 schrieb:Das ist kein Parkverbotsschild sondern eine Halteverbotsschild. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Stimmt, dann spielt das keine Rolle. Es ging mir nur um die unterschiedlichen Begrifflichkeiten.Micha- schrieb:Wenn ich Parken will, ist das für mich kein Unterschied.
Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe Halten und Parken?
Parken und Halten sind unterschiedliche Vorgänge. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass damit gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs gemeint ist und der Fahrer das Fahrzeug dabei nicht verlässt. Geschieht dies länger als drei Minuten, zählt der Vorgang zum Parken.
Relak schrieb:Jetzt wirds hier aber Kniefieselig
Nein, das hat nichts mit der Meinung von Menschen zu tun. Ein Halte- oder Parkverbotsschlid gilt zunächst erst mal für den Fahrbahnrand. Soll es auch für einen Seitenstreifen gelten (das ist dieser abgesenkte Bereich auf dem im Bild die beiden Autos parken) muss dieses Zusatzschild angebracht sein. Der Gehweg ist sowieso tabu. Parken ganz oder teilweise muss durch entsprechende Gebotsschilder erlaubt werden.Alesis schrieb:Und weil Menschen meinen, dann Parke ich im absoluten Halteverbot halt auf dem Seitenstreifen, musste man dieses Schild zusätzlich anbringen.
Ist bei uns im Gewerbegebiet vor einiger Zeit auch passiert. Auch da wurde ein Seitenstreifen, der jahrelang zum Parken genutzt wurde (und vermutlich auch für diesen Zweck angelegt wurde), auf einem recht langen Stück mit genau diesem Schild belegt. Es waren sogar tiefe Parkbuchten in denen Quer eingeparkt wurde.Micha- schrieb:Korrekt. Ich verstehe nicht, wieso man einen Parkstreifen anlegt und dann das Parken verbietet.
Was sollte es denn anderes sein?Utensil1538 schrieb:Das ist kein Parkverbotsschild sondern ein Halteverbotsschild. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
ascer schrieb:Was sollte es denn anderes sein?
Dir (und den anderen, die den Kommentar auch noch geliked haben facepalm) ist schon klar, dass es in der StVO und generell im öffentlichen Straßenverkehr gar keine Parkverbotsschilder gibt?
FAQ: Parkverbotsschilder
Was bedeutet welches Parkverbotsschild?
Parkverbotsschilder können entweder das Parken im gesamten Bereich oder einige Meter vor bzw. hinter dem jeweiligen Schild verbieten. Hier finden Sie eine Auflistung, welche Ihnen erläutert, was das jeweilige Parkverbotsschild bedeutet.
Haben Parkverbotsschilder eine andere Bedeutung als Halteverbotsschilder?
Ja und nein. Offiziell existiert das Parkverbotsschild gar nicht, sondern ist als Schild „eingeschränktes Halteverbot” (Verkehrszeichen 286) bekannt. Da daneben aber noch das Schild „absolutes Halteverbot” (Verkehrszeichen 283) besteht, wird hier umgangssprachlich oft eine Unterscheidung getroffen: Das eingeschränkte Halteverbot ist das Parkverbot und das absolute Halteverbot gilt als Halteverbot im engeren Sinne. Bei beiden Schildern ist es nicht erlaubt zu parken.