Sehr geehrter Herr XXX
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Zusendung der Unterlagen.
Sie haben sich wegen offener Forderungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Web.de-Club Ihrem Vater gegenüber an uns gewandt, die Sie nicht nachvollziehen können. Möglicherweise hat Herr XXX über seinen E-Mail-Account bei Web.de eine kostenlose Testphase aktiviert. Nun geht Web.de davon aus, dass der Vertrag kostenpflichtig für eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten zu Stande gekommen ist, da er nicht während der Testphase die Kündigung erklärt hat.
Aktuell macht bereits das Inkassounternehmen XXX die Forderung nebst weiteren Mahnkosten geltend. Bei Nichtzahlung müssen die Betroffenen sogar damit rechnen, dass gerichtliche Schritte durch Zustellung eines Mahnbescheides eingeleitet werden.
Eine Zahlungsforderung ist nur dann berechtigt, wenn auch ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Im Internet kann ein Vertrag auch per E-Mail oder durch einfaches Anklicken von Buttons zu Stande kommen. Für einen wirksamen Vertrag ist aber Bedingung, dass der Empfänger die Erklärung als ein konkretes Vertragsangebot auffassen kann. Seit dem 1. August 2012 müssen Onlineanbieter kostenpflichtige Angebote deutlich kennzeichnen. Mit der sogenannten "Button-Lösung" soll verhindert werden, dass Verbraucher bei Online-Verträgen über die entstehenden Kosten getäuscht werden.
Für solche Fernabsatzgeschäfte steht dem Verbraucher darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss gemäß § 355 BGB keine Begründung enthalten und ist innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Sie teilen uns jedoch mit, dass Herr XXX sich nicht bewusst ist, diesen Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Web.de-Club abgeschlossen zu haben. Um die Angelegenheit zu klären, bieten wir Ihnen an, uns vermittelnd an 1&1 Mail & Media / Web.de zu wenden. Erst für eine Vermittlung würden wir Ihnen den schon vereinbarten Betrag von 22 Euro in Rechnung stellen.
Wenn Sie mit einer Vermittlung einverstanden sind, bitten wir um Rücksendung der angehängten Vollmacht. Sie können uns diese entweder eingescannt über Ihren Account bei Meine VZ zukommen lassen. Alternativ geht auch per Fax an XXX oder an unsere Postanschrift XXXX in XXXt.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.