Web.de Email-Anbieter fordert Zahlung - Was tun?

Tyraell schrieb:
Er hat ja nur mit einem Klick auf einen Button den Stein zum Rollen gebracht.
Glaube ich kaum, dass es "nur" ein einfacher Klick war, d.h. das Abschließen eines Abos nur durch einfaches Bestätigen eines "Premium"-Buttons ist nicht zulässig. Zudem hat ja irgendwer auch noch die Zahlungsdaten (BLZ, Kontonummer, etc.) eingegeben. Seit 2012 muss mindestens "zahlungspflichtig bestellen" als Button aufgeführt sein, dass ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande kommt. Alternativ schalten viele Unternehmen auch eine ausführliche Belehrung mit allen Vertragsbestandteilen davor. Kann mir nicht vorstellen, dass web.de (1&1) sich dem widersetzen würde.
 
Zahlungsdaten müssen nicht eingegeben werden. Kann man optional machen, aber Defauit ist Zahlung per Rechnung. Siehe Screenshot in Beitrag #16.

Und da muss nicht zwingend "zahlungspflichtig bestellen" stehen
Das wichtigste sei jedoch, dass der Button mit dem eine Bestellung abgesandt wird, die Wörter "Zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechende andere eindeutige Formulierung enthalten muss. Bisher im Online-Handel durchaus übliche Formulierungen, wie "bestellen" oder "absenden" sind dadurch in Zukunft unzulässig. "Es ist zwar nicht zwangsläufig vorgeschrieben, dass ausdrücklich der eher abschreckende Begriff 'Zahlungspflichtig bestellen' verwendet werden muss, so hat der Gesetzgeber auch die Formulierungen 'kostenpflichtig bestellen', 'zahlungspflichtigen Vertrag schließen' und 'kaufen' als zulässig angesehen.
http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html
 
Jetzt werden hier auch noch Wege genannt, wie man den Anbieter betrügen kann. Ich bin begeistert!

Also über die 1-Click-Kauf Geschichten kann man ja streiten aber hier wurde eindeutig jegliche Anzeichen auf Kosten ignoriert. Spätestens sobald eine Rechnung ins Haus kommt wird man doch stutzig und fragt mal nach, was das denn eigentlich soll. Aber damit hat es ja nicht geendet.
Mein Verdacht ist, dass hier einfach versucht wurde die Sache auszusitzen. Die vergessen das ja bestimmt wieder ...

Ich glaube nicht, dass die VZ in so einem Fall viel machen kann. Im schlechtesten Fall ist man das Geld für die Beratung auch noch los. Wieso wurde der Vergleich eigentlich abgelehnt? "Oh ihr musstet Geld ausgeben weil ihr mir hinterherrennen musstet -> euer Pech"? Also einfach mal Mist bauen und dafür hoffen, dass schon jemand Anderes dafür aufkommt? Tut mir leid aber für solche Fälle sind Inkassounternehmen nunmal da.
 
Hallo, ich habe heute die VZ angeschrieben und sie haben mir die folgende Antwort geschickt:
Mit XXX habe ich selber die persönlichen Namen ausgeschwärzt.

Sehr geehrter Herr XXX


vielen Dank für Ihre Anfrage und die Zusendung der Unterlagen.

Sie haben sich wegen offener Forderungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Web.de-Club Ihrem Vater gegenüber an uns gewandt, die Sie nicht nachvollziehen können. Möglicherweise hat Herr XXX über seinen E-Mail-Account bei Web.de eine kostenlose Testphase aktiviert. Nun geht Web.de davon aus, dass der Vertrag kostenpflichtig für eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten zu Stande gekommen ist, da er nicht während der Testphase die Kündigung erklärt hat.


Aktuell macht bereits das Inkassounternehmen XXX die Forderung nebst weiteren Mahnkosten geltend. Bei Nichtzahlung müssen die Betroffenen sogar damit rechnen, dass gerichtliche Schritte durch Zustellung eines Mahnbescheides eingeleitet werden.


Eine Zahlungsforderung ist nur dann berechtigt, wenn auch ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Im Internet kann ein Vertrag auch per E-Mail oder durch einfaches Anklicken von Buttons zu Stande kommen. Für einen wirksamen Vertrag ist aber Bedingung, dass der Empfänger die Erklärung als ein konkretes Vertragsangebot auffassen kann. Seit dem 1. August 2012 müssen Onlineanbieter kostenpflichtige Angebote deutlich kennzeichnen. Mit der sogenannten "Button-Lösung" soll verhindert werden, dass Verbraucher bei Online-Verträgen über die entstehenden Kosten getäuscht werden.


Für solche Fernabsatzgeschäfte steht dem Verbraucher darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss gemäß § 355 BGB keine Begründung enthalten und ist innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Sie teilen uns jedoch mit, dass Herr XXX sich nicht bewusst ist, diesen Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Web.de-Club abgeschlossen zu haben. Um die Angelegenheit zu klären, bieten wir Ihnen an, uns vermittelnd an 1&1 Mail & Media / Web.de zu wenden. Erst für eine Vermittlung würden wir Ihnen den schon vereinbarten Betrag von 22 Euro in Rechnung stellen.


Wenn Sie mit einer Vermittlung einverstanden sind, bitten wir um Rücksendung der angehängten Vollmacht. Sie können uns diese entweder eingescannt über Ihren Account bei Meine VZ zukommen lassen. Alternativ geht auch per Fax an XXX oder an unsere Postanschrift XXXX in XXXt.


Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

Ich bin gespannt wie es weitergeht.

Aber ja, die meisten von euch haben schon recht. Ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, nur ist mein Vater der deutschen Sprache nicht so mächtig und auch technisch nicht der hellste. Bei jedem Login ist dieses Angebotsfenster erschienen und da hat er einfach mal auf dem falschen Knopf gedrückt.
 
Aus Unwissenheit / Versehen / etc. kann ein falscher Klick natürlich immer mal schnell passieren. Da gebe ich dir völlig Recht.

Nur spätestens wenn dann die Bestätigungsmail kommt, die monatliche Rechnung, dann die Mahnung, etc., dann sollte man sich mal damit befassen und statt nur zu ignorieren. Das ist der eigentliche Fehler und hat auch mit "technisch nicht der Hellste" nix zu tun.

Ansonsten aber noch viel Erfolg. Wäre ja schön für dich / deinen Vater, wenn es sich am Ende nur auf die 22€ für die VZ hinauslaufen würde.
 
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Für solche Fernabsatzgeschäfte steht dem Verbraucher darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss gemäß § 355 BGB keine Begründung enthalten und ist innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
...und hier formuliert die VZ mehr als schwammig.

Richtig ist: Man muss einen Widerruf nicht begründen.
ABER: Falls es sich um eine physische Sache handelt, deren Kauf man widerrufen möchte, reicht eben NICHT mehr das rechtzeitige Zurücksenden als Widerruf. Der Kunde MUSS auf jeden Fall eine Widerrufserklärung abgeben, und sei sie auch so kompakt gehalten wie "Hiermit widerrufe ich meine Bestellung/Buchung/... vom DATUM."
 
Da mag sie nicht sauber formuliert haben für jemanden, der noch die alte Regelung im Kopf hat. Aber eigentlich bezieht man sich recht eindeutig mit der Absendung nur auf die Fristwahrung - und das ist immerhin zutreffend.
 
@gloss:

Ich nutze GMX 2010, habe 6 Topmail-Testphasen mitgemacht und war 911 der 1548 Tage GMX-Freemail-Kundschaft als "Topmail-Tester" unterwegs. Bei allen Bestätigungs-Mails waren die AGB angehängt. WEB ist mit GMX deart gleichgeschaltet, ich glaub kaum, dass dein Einwand hier abhilft.
 
ja aber ist es nicht so das alle online und am Telefon angeschlossen Verträge noch ein mal schriftlich bestätigt werden müssen,
das Verbraucherschutz Gesetz wurde doch vor kurzen in dieser Form geändert wenn ich mich nicht irre ?
 
@gloss
Denke ich nicht. Sonst hätte Amazon und ähnliches ja schon lange zu sein müssen.
 
es geht nicht um Versandhandel
sondern um Verträge und ABOs die über Telefon oder Online abgeschlossen wurden da war das vor einer weile auch so geplant weil zu viele Abos,Verträge den Leuten unter geschoben wurden um das zukünftig zu unterbinden .
 
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Das muss wohl an mir vorbei gegangen sein, höre ich zum ersten Mal. Muss ich mal googlen.
 
das war vor ein paar Jahren in diversen TV News zu hören Neues geplantes Gesetz ich weiß nicht mehr wann das war kann 2009 oder 2010 gewesen sein
ob die das aber so umgesetzt haben kann ich dir leider nicht sagen , da muss man Verbraucher Schutz wohl fragen oder
vielleicht weis das hier wer passt ja zum Thema und können helfen .
denn damals kam es sehr oft vor das Leute plötzlich einen Internet Anschluss hatten die Leute davon aber
erst erfuhren als die Rechnung kam.
 
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Keine Ahnung, ob so etwas tatsächlich mal im Gespräch war, rechtsgültig ist es auf keinen Fall.
a) Wir haben erst vor Kurzem eine Art Online-Abo-System für einen (eher großen) Kunden umgesetzt, dessen Rechtsabteilung alles durchgekaut und freigegeben hat.
b) Hast du jemals für einen Kauf bei Steam, Origin,... oder beim Abo eines MMOs (z.B. WoW) eine schriftliche Bestätigung erhalten? Hast du je irgend eine Bestätigung zurück geschickt? Siehste.

Solange du korrekt über dein Widerspruchsrecht und die Geschäftsbedigungen aufgeklärt wurdest, und dir beim Absenden des Formulars durch die Beschriftung/Gestaltung des Knopfes garantiert klar sein musste, dass du hier ein kostenpflichtiges Rechtsgeschäft eingehst, ist alles in Butter.
 
Ich habe tatsächlich auch mal auf den berüchtigten Web.de Button gedrückt *g* Aber dann kam auch sofort eine Mail mit der Belehrung etc. Daraufhin habe ich natürlich sofort den Widerspruch geschickt und auch dafür eine Antwort erhalten und seit dem ist auch alles in Butter.
 
Was hier bzgl "Bestätigung" diskutiert wird, rührt höchstwahrscheinlich aus Absatz 3 des folgenden Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/BGB/675.html
Dabei geht es um Gewinnspiele und es soll lediglich der Telefonwerbung vorbeugen.

Generell gilt, dass Verträge formfrei geschlossen werden können; Sondervorschriften werden im Einzelnen festgelegt, wzB der besonders beschriftete "Kaufen"-Button im elektronischen Geschäftsverkehr. In welcher Form Widerrufsbelehrung und AGB zu erfolgen haben, ist noch mal ein weiteres Thema für sich; die Wirksamkeit des Vertrags an sich wird davon jedoch nicht berührt.

Dass Verträge wie vorliegend schriftlicher Bestätigung bedürfen, wäre mir neu.
 
bei GMX habe ich so einen Button noch nicht gesehen wo man irrtümlich drauf klicken kann da muss man schon in die Menüs und mehrmals bewusst klicken, aber wenn man etwas googlent GMX WEB.de bekamen die Leute eine s.g Geburtstags-mail vielleicht hatte ja da ausersehen geklickt ?sollte man nicht machen immer alles anklicken was einem so unaufgefordert zugeschickt wird

Kossem@#
das ist Richtig aber müssen auch beweisen können das es zu einem Rechtswirksamen Vertrag gekommen ist ,
das Beste ist Er geht damit mal zum Verbraucher Schutz das hier ersetzt keine Rechtsberatung .
 
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Der Button kommt nach dem Login alle paar Wochen mal. Wenn du einen Client nutzt, natürlich nur als Geburtstagsmail oder "Osterüberraschung" o.ä.

Ich bin dem Test gar nicht so abgeneigt, wenn man es tatsächlich nutzt. Eine kurzer Anruf nach dem "Klick" und die Kündigung zum Ende der Laufzeit wird per Mail bestätigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass WEB.de da mehr Probleme bereitet als GMX.
 
Tun sie nicht. Ich teste den Club auch regelmäßig, wenn er mir denn mal angeboten wird.
Ende letzten Jahres habe ich ein Angebot mit 6 Monate Club + 6 Wochen Focus für Lau angenommen.
Ein kurzer Anruf und die Kündigung war bestätigt.
 
Hallo, hier ein kleines Update von mir.

Die VZ hat mir noch einmal zurückgeschrieben und ich denke, die Sache ist nun erfolgreich geregelt worden.

Sehr geehrter Herr XXX,


vielen Dank für die Zusendung der Vollmacht. Um die Angelegenheit wegen der vorliegenden Schreiben des Inkassounternehmens schnell zu klären, haben wir uns wie von Ihnen gewünscht an die Kundenbetreuung von Web.de gewandt und Ihr Anliegen besprochen.


Web.de hat uns nun wie folgt informiert. Der Vertrag wurde durch Drücken einer Bestell-Schaltfläche innerhalb des kostenlosen E-Mail-Accounts abgeschlossen.


Für diesen Zugang galt zunächst eine kostenlose Testphase. Innerhalb dieses Zeitraums hätte eine Kündigung erfolgen müssen, um eine kostenpflichtige Weiterführung zu verhindern. Web.de hat Herrn XXX damals diese Aktivierung per E-Mail bestätigt und die Einzelheiten erläutert.


Wir haben nun aber folgende Zusage bekommen. Der kostenpflichtige Vertrag wird aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht per sofort beendet und das Inkassoverfahren auf Kosten von Web.de eingestellt. Ihr Vater erhält keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr. Sein kostenloser Free-Mail-Account steht ihm in Kürze wieder zur Verfügung. Sollte zwischenzeitlich noch eine Mahnung zugehen oder zugegangen sein, können Sie diese als gegenstandslos ansehen. Bitte informieren Sie uns aber zur Sicherheit, falls auch nach Ablauf von zwei bis drei Wochen noch eine Mahnung zugestellt wird.


Bitte beachten Sie außerdem, dass zu dem fraglichen E-Mail-Account offensichtlich nicht die aktuellen Adressdaten hinterlegt sind. Dies sollte Ihr Vater noch aktualisieren.


Wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen und zu dieser Lösung beitragen konnten.


Mit freundlichen Grüßen

XXX

Telekommunikation, Freizeit, Haushalt

Ich möchte mich herzlich für alle Antworten hier danken. Besonders bei Prom07 mit seinem Tipp mit der VZ und M@rsupil@mi für das Schicken einiger Screens, die ich als Beweis benötigt habe.

Tja und was mein Vater jetzt angeht, der hat definitiv seine Lektion gelernt.
 
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